Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/142/2014
Beschlussvorschlag:
Es ergeht der
Empfehlungsbeschluss, die Einführung der Landkreis-Card in der beantragten
Form, d.h. unter der Beteiligung der Stadt Wiesmoor am Verwaltungsverfahren,
abzulehnen. Im Falle der Einführung durch den Landkreis selbst wird eine
Berücksichtigung einzelner städtischer Einrichtungen angestrebt.
Sachverhalt:
Die Stadtratsgruppe
„Gemeinsam für Wiesmoor“ (GfW) beantragt mit Schreiben vom 24.05.2014 die
Einführung einer „Landkreis-Card“. Mit der kreisweiten Einführung einer
derartigen Karte soll Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen der
Besuch ausgewählter kultureller, sozialer und sportlicher Einrichtungen im
Landkreis Aurich sowie die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel zu
vergünstigten Bedingungen ermöglicht werden.
Die Einführung einer
Landkreis-Card wird auf Kreisebene bereits seit längerem diskutiert.
Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Aurich stehen der Einführung aufgrund
des nicht absehbaren Nutzens und des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes
bislang ablehnend gegenüber. Der Sozialausschuss des Landkreises hat sich ein
Votum der kommunalen Vertretungen der Städte und Gemeinden erbeten. Über die
Art und die Form der Beteiligung des Landkreises steht eine Entscheidung noch
aus.
Landkreisweit ist mit rund 18.000 berechtigten Personen zu rechnen.
Bei der Nutzung einiger städtischer Einrichtungen, wie etwa dem Hallenbad oder
der Bibliothek gibt es bereits jetzt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Vergünstigungen für Bezieher von SGB II Leistungen. Die Einbeziehung weiterer touristischer
Einrichtungen wäre denkbar. Die Stadt Wiesmoor hat jedoch keinen Einfluss
darauf, ob dritte Anbieter oder Vereine sich beteiligen.
In ihrem Musterantrag geht
die GfW davon aus, dass sich die Kommunen am Verwaltungsverfahren, wie etwa der
Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen beteiligen. Dieses würde einen erheblichen
Verwaltungsaufwand verursachen, welcher nicht zu rechtfertigen und seitens der
Stadt Wiesmoor nicht leistbar wäre. Sollte eine kreisweite Einführung gewünscht
sein, wird hier vielmehr der Landkreis selbst in der Pflicht gesehen.
Ein Meinungsbild anderer
Kommunen ist derzeit noch nicht feststellbar. Diese halten sich allesamt sehr
bedeckt.
Die Verwaltung ist der Ansicht,
die Landkreis-Card aus den o.a. Gründen in der seitens der GfW beantragten Form
nicht einzuführen. Sofern der Landkreis selbst eine kreisweite Einführung
anstrebt, können seitens der Stadt Wiesmoor dagegen gewisse Angebote
beigesteuert werden.
Fachbereichsleiter
Horst-Dieter Schoon von der Verwaltung beleuchtete das Thema anhand zweier
Teilbereiche. Zum einen werden bereits einige Ermäßigungen angeboten. Zum
anderen ist der Verwaltungsaufwand nicht zu unterschätzen. Eine Kommune könnte
die Herausgabe der Karten zeitlich gar nicht leisten.
Ausschussmitglied
Friederike Dirks berichtet aus dem Kreistag, wo alle Hauptverwaltungsbeamten zu
verstehen gegeben haben, dass die Kommunen den mit der Herausgabe der Karten
verbundenen Verwaltungaufwand nicht leisten können. Der Landkreis möchte das
Management nicht übernehmen. Dirks stellt in Frage, ob der Aufwand mit dem
Nutzen im Verhältnis steht.
Ausschussmitglied
Klaus-Dieter Reder stuft die Landkreis-Card als heikles Thema ein, da viele
Ermäßigungen bereits von der Kommune abgefedert werden. Zudem hätten andere
Familien auch den Bedarf, liegen aber kurz überhalb der Bedarfsgrenze.
Abstimmungsergebnis: