Sachverhalt:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit
wird auf die Verwendung geschlechtlicher (männlich, weiblich, divers)
sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
jedes Geschlecht.
Nach § 108 Abs. 2 NKomVG in
Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor wird der Allgemeine
Vertreter des Bürgermeisters in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und
führt die Bezeichnung Erster Stadtrat (vorausgesetzt wird ein vorheriger Beschluss
zur Änderung der Hauptsatzung).
Der Beamte auf Zeit wird auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat der
Stadt Wiesmoor für eine Amtszeit von acht Jahren gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG
gewählt. Die Stelle ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Von einer
Ausschreibung kann der Rat jedoch im Einvernehmen mit dem Bürgermeister gemäß §
109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG absehen, wenn beabsichtigt ist einen bestimmten
Bewerber zu wählen, und nicht zu erwarten ist, dass sich im
Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben wird, die wegen ihrer
Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre.
Für die Beschlüsse nach § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG ist eine Mehrheit
von drei Vierteln der
Mitglieder des Rates erforderlich.
Es ist beabsichtigt Herrn Jens Brooksiek (Laufbahnbeamter) in das
Beamtenverhältnis auf Zeit zu wählen. Herr Brooksiek hat am 30.06.1989 die
Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes
erworben. Seit dem 01.05.1996 obliegt ihm die allgemeine Stellvertretung des
Bürgermeisters (früher Gemeindedirektor) sowie die Leitung des Fachbereichs
Finanzen (ehemals Fachdienst Finanzen und Steuern).
Als Qualifikation müssen die Beamten auf Zeit die für ihr Amt
erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Es muss,
kommunalrechtlich und gerichtlich nachprüfbar, festgestellt werden können, dass
der Bewerber sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte
berufliche Können verfügt, die beide zusammen zur selbstverantwortlichen und
einwandfreien Führung des zu übertragenden Amtes befähigen.
Herr Brooksiek besitzt die körperlichen, seelischen und charakterlichen
Eigenschaften, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen stehen müssen, die
das konkret zu besetzende Amt kennzeichnen. Insbesondere stehen bei Herrn
Brooksiek allgemeine Eignungskriterien wie z. B. Team- und
Konfliktfähigkeit, Kommunikationsbereitschaft, sicheres Auftreten,
Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen zur Ausführung des Amtes eines
kommunalen Wahlbeamten zur Verfügung (Eignung).
Herr Brooksiek besitzt aufgrund seiner langjährigen beruflichen
Beschäftigung ausführliche Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung
und ihrer Funktionsweisen im Zusammenhang mit einer herausgehobenen fachlichen
Qualifikation.
Ferner besteht bei Herrn Brooksiek im Rahmen der Wahrnehmung der
bisherigen Leitungsfunktion ein entsprechendes Organisationstalent und die
Fähigkeit, Verwaltungsabläufe zu analysieren, richtungsweisende
Steuerungsentscheidungen vorzubereiten und zu verantworten sowie die dazu
notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen durchzusetzen.
Herr Brooksiek hat für das konkrete Amt einschlägiges Fachwissen
erworben, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Die persönliche und
fachliche Qualifikation ist sowohl durch die berufliche Ausbildung, die die
Grundlage des notwendigen Fachwissens bildet, als auch durch die bisherige
berufliche Tätigkeit von Herrn Brooksiek gegeben (Befähigung).
Weiterhin hat Herr Brooksiek sich in seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit
sehr bewährt und durch entsprechende fachliche Leistungen sein berufliches
Können unter Beweis gestellt (Sachkunde).
Herr Brooksiek erfüllt sowohl die beamtenrechtlichen als auch
kommunalrechtlichen Anforderungen, ist hochqualifiziert und besitzt die in
Bezug auf das Amt eines leitenden Beamten auf Zeit erforderliche Eignung,
Befähigung und Sachkunde. Der rechtlich und qualitativ einwandfreie Vollzug von
entsprechenden Verwaltungsaufgaben eines Wahlbeamten ist dadurch
sichergestellt.
Mit Bezug auf die o. g. Ausführungen wird vorgeschlagen von einer
Ausschreibung der Stelle des Beamten auf Zeit für die Position des Allgemeinen
Vertreters des Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG abzusehen.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere
Person bewerben wird, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde
vorzuziehen wäre. Der Bürgermeister erklärt sein Einvernehmen mit der
beabsichtigten Maßnahme.
Ferner wird vorgeschlagen Herrn Brooksiek unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01.06.2019 für eine Amtszeit von
acht Jahren zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1
NKomVG zu wählen. Er ist unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis
auf Zeit zum Ersten Stadtrat zu ernennen.
Dem verfassungsrechtlichen Erfordernis der Bestenauslese gemäß Art. 33
Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) wird dadurch Rechnung getragen.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende getrennt über
die Beschlussvorschläge zu Nr. 1 und Nr. 2 abstimmen. Er weist ausdrücklich
darauf hin, dass es sich bei Punkt zwei um eine Wahl handelt.
Beschlussvorschlag:
- Im
Einvernehmen mit dem Bürgermeister wird von einer Ausschreibung der Stelle
des Beamten auf Zeit für die Position des Allgemeinen Vertreters des
Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1
S. 4 Nr. 3 NKomVG abgesehen.
Zu 1: Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen) wird der Beschlussvorschlag von einer Ausschreibung der Stelle
des Beamten auf Zeit für die Position des Allgemeinen Vertreters abzusehen, vom
Rat angenommen.
- Herr Jens
Brooksiek wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit
Wirkung vom 01.06.2019 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Allgemeinen Vertreter
des Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG gewählt. Er ist unter
gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Ersten
Stadtrat zu ernennen.
Zu 2: Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) wird Herr Jens Brooksiek unter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01.06.2019 für eine Amtszeit von
8 Jahren zum Allgemeinen Vertreter des BGM gewählt.
Ab 20:20 Uhr nimmt Jens Brooksiek wieder an der Sitzung teil.
Abstimmungsergebnis: