Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtlicher (männlich, weiblich, divers) sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.

 

Nach § 108 Abs. 2  NKomVG in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und führt die Bezeichnung Erster Stadtrat (vorausgesetzt wird ein vorheriger Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung).

 

Der Beamte auf Zeit wird auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat der Stadt Wiesmoor für eine Amtszeit von acht Jahren gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG gewählt. Die Stelle ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Von einer Ausschreibung kann der Rat jedoch im Einvernehmen mit dem Bürgermeister gemäß § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG absehen, wenn beabsichtigt ist einen bestimmten Bewerber zu wählen, und nicht zu erwarten ist, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben wird, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre.

 

Für die Beschlüsse nach § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG ist eine Mehrheit von drei Vierteln der

Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Es ist beabsichtigt Herrn Jens Brooksiek (Laufbahnbeamter) in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu wählen. Herr Brooksiek hat am 30.06.1989 die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes erworben. Seit dem 01.05.1996 obliegt ihm die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters (früher Gemeindedirektor) sowie die Leitung des Fachbereichs Finanzen (ehemals Fachdienst Finanzen und Steuern).

 

Als Qualifikation müssen die Beamten auf Zeit die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Es muss, kommunalrechtlich und gerichtlich nachprüfbar, festgestellt werden können, dass der Bewerber sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können verfügt, die beide zusammen zur selbstverantwortlichen und einwandfreien Führung des zu übertragenden Amtes befähigen.

 

Herr Brooksiek besitzt die körperlichen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen stehen müssen, die das konkret zu besetzende Amt kennzeichnen. Insbesondere stehen bei Herrn Brooksiek allgemeine Eignungskriterien wie z. B. Team- und Konfliktfähigkeit, Kommunikationsbereitschaft, sicheres Auftreten, Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen zur Ausführung des Amtes eines kommunalen Wahlbeamten zur Verfügung (Eignung).

 

Herr Brooksiek besitzt aufgrund seiner langjährigen beruflichen Beschäftigung ausführliche Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung und ihrer Funktionsweisen im Zusammenhang mit einer herausgehobenen fachlichen Qualifikation.

 

Ferner besteht bei Herrn Brooksiek im Rahmen der Wahrnehmung der bisherigen Leitungsfunktion ein entsprechendes Organisationstalent und die Fähigkeit, Verwaltungsabläufe zu analysieren, richtungsweisende Steuerungsentscheidungen vorzubereiten und zu verantworten sowie die dazu notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen durchzusetzen.

 

Herr Brooksiek hat für das konkrete Amt einschlägiges Fachwissen erworben, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Die persönliche und fachliche Qualifikation ist sowohl durch die berufliche Ausbildung, die die Grundlage des notwendigen Fachwissens bildet, als auch durch die bisherige berufliche Tätigkeit von Herrn Brooksiek gegeben (Befähigung).

 

Weiterhin hat Herr Brooksiek sich in seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit sehr bewährt und durch entsprechende fachliche Leistungen sein berufliches Können unter Beweis gestellt (Sachkunde).

 

Herr Brooksiek erfüllt sowohl die beamtenrechtlichen als auch kommunalrechtlichen Anforderungen, ist hochqualifiziert und besitzt die in Bezug auf das Amt eines leitenden Beamten auf Zeit erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde. Der rechtlich und qualitativ einwandfreie Vollzug von entsprechenden Verwaltungsaufgaben eines Wahlbeamten ist dadurch sichergestellt.

 

Mit Bezug auf die o. g. Ausführungen wird vorgeschlagen von einer Ausschreibung der Stelle des Beamten auf Zeit für die Position des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG abzusehen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben wird, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre. Der Bürgermeister erklärt sein Einvernehmen mit der beabsichtigten Maßnahme.

 

Ferner wird vorgeschlagen Herrn Brooksiek unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01.06.2019 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG zu wählen. Er ist unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Ersten Stadtrat zu ernennen.

 

Dem verfassungsrechtlichen Erfordernis der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) wird dadurch Rechnung getragen.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende getrennt über die Beschlussvorschläge zu Nr. 1 und Nr. 2 abstimmen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Punkt zwei um eine Wahl handelt.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister wird von einer Ausschreibung der Stelle des Beamten auf Zeit für die Position des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters  gemäß § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 NKomVG abgesehen.

 

Zu 1: Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) wird der Beschlussvorschlag von einer Ausschreibung der Stelle des Beamten auf Zeit für die Position des Allgemeinen Vertreters abzusehen, vom Rat angenommen.

 

  1. Herr Jens Brooksiek wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01.06.2019 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG gewählt. Er ist unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Ersten Stadtrat zu ernennen.

 

Zu 2: Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) wird Herr Jens Brooksiek unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01.06.2019 für eine Amtszeit von 8 Jahren zum Allgemeinen Vertreter des BGM gewählt.

 

Ab 20:20 Uhr nimmt Jens Brooksiek wieder an der Sitzung teil.  


Abstimmungsergebnis: