Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor vom 13.10.2011.


Sachverhalt:

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtlicher (männlich, weiblich, divers) sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.

 

Nach § 108 Abs. 2 NKomVG kann in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern der allgemeine Stellvertreter nach Maßgabe der Hauptsatzung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

 

Der Rat der Stadt Wiesmoor hat mit dem Stellenplan zum Haushalt 2019 die Stelle des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters von Besoldungsgruppe A 14 (Laufbahnbeamter) nach Besoldungsgruppe A 15 (Erster Stadtrat; Wahlbeamter) umgewandelt.

Um diese Beamtenstelle auf Zeit nun auch besetzen zu können, ist eine vorherige Konkretisierung der Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor erforderlich. In der Hauptsatzung muss zweifelsfrei feststehen, dass der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters als weiterer Zeitbeamter berufen werden kann.

Die erforderlichen Änderungen in der Hauptsatzung sind dem Entwurf zur 1. Änderung Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor vom 13.10.2011 zu entnehmen, welcher als Anlage zur Vorlage beigefügt ist.

Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: