Sitzung: 20.05.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/099/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor vom 13.10.2011.
Sachverhalt:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit
wird auf die Verwendung geschlechtlicher (männlich, weiblich, divers)
sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
jedes Geschlecht.
Nach § 108 Abs. 2 NKomVG kann in
Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern der allgemeine Stellvertreter nach
Maßgabe der Hauptsatzung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.
Der Rat der Stadt Wiesmoor hat mit dem Stellenplan zum Haushalt 2019 die Stelle des allgemeinen Vertreters
des Bürgermeisters von Besoldungsgruppe A 14 (Laufbahnbeamter) nach
Besoldungsgruppe A 15 (Erster Stadtrat; Wahlbeamter) umgewandelt.
Um diese Beamtenstelle auf Zeit nun auch besetzen zu können, ist eine
vorherige Konkretisierung der Hauptsatzung der Stadt Wiesmoor erforderlich. In
der Hauptsatzung muss zweifelsfrei feststehen, dass der allgemeine Vertreter
des Bürgermeisters als weiterer Zeitbeamter berufen werden kann.
Die erforderlichen
Änderungen in der Hauptsatzung sind dem Entwurf zur 1. Änderung Hauptsatzung
der Stadt Wiesmoor vom 13.10.2011 zu entnehmen, welcher als Anlage zur Vorlage
beigefügt ist.
Für
Beschlüsse über die Hauptsatzung ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung
erforderlich.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: