Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 11.06.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2 – “Am Stadion”. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen
Bereich tlw. beidseitig der Straße „Am Stadion“ einschl. der
Einmündungsbereiche zwischen Mohnblumenweg und Industriestraße zur Größe von
ca. 2 ha. Die hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten gewerblichen
Bauflächen werden gem. der tatsächlichen Nutzung in ein Mischgebiet umgewandelt.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 die
öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 13.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019. 54 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung
mit der Schalltechnischen Beratung) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2, bestehend aus der Planzeichnung mit den
textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Nachrichtlichen Übernahmen gem. § 10
BauGB, als Satzung beschließen. Die Begründung einschließlich der Schalltechnischen Beratung ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die
Beschlussvorschläge a) bis c) einzeln abstimmen:
Zu a): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB beschlossen.
Zu b): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Nachrichtlichen Übernahmen, gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: