Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 11.06.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2 – “Am Stadion”. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Bereich tlw. beidseitig der Straße „Am Stadion“ einschl. der Einmündungsbereiche zwischen Mohnblumenweg und Industriestraße zur Größe von ca. 2 ha. Die hier im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten gewerblichen Bauflächen werden gem. der tatsächlichen Nutzung in ein Mischgebiet umgewandelt.

 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf und Begründung mit der Schalltechnischen Beratung) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Nachrichtlichen Übernahmen gem. § 10 BauGB, als Satzung beschließen. Die Begründung einschließlich der Schalltechnischen Beratung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge a) bis c) einzeln abstimmen:

 

Zu a): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Zu b): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.

 

Zu c): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, Hinweisen und Nachrichtlichen Übernahmen, gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.  


Abstimmungsergebnis: