Um 20.53 Uhr nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.

 

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Gruppe FDP/ödp eine schriftliche Anfrage vorliegt.

 

Hinweis des Protokollführers:

Die schriftliche Anfrage der Gruppe FDP/ödp ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1: Von wem sind Leistungsverzeichnisse gem. § 15 Abs. 6 HOAI erstellt worden? Ist der § 15 Abs. 7 beachtet worden?

 

Antwort: Die von der Gruppe FDP/ödp genannten Paragraphen sind der Verwaltung nicht bekannt, da es diese nicht gibt.

 

Frage 2: Ab wann können wir mit einem schriftlichen Sachstand der Kanzlei Berghaus zum Thema Dorfgemeinschaftshaus Wiesederfehn rechnen.

 

Antwort: Die Verwaltung hat von der Politik einen Auftrag zur Prüfung der Angelegenheit erhalten. Die Verwaltung steht aktuell in Kontakt mit einem Rechtsanwaltsbüro. Mit dem Rechtsanwaltsbüro wurde abgestimmt, dass keine weiteren Äußerungen getätigt werden, solange das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist.