Sitzung: 20.05.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/102/2019
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung
am 21.01.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des
Bebauungsplanes B 6. Der
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Bereich in einer Tiefe
von ca. 180 m nordwestlich der Hauptstraße zwischen den Häusern 128 und 142 und
umfasst in erster Linie den Einkaufsbereich Behrends. Der
Fachhandel für Tiernahrung Fressnapf möchte seinen Standort vom Marktplatz in
die bisherigen Euronics–Flächen (Elektro) verlagern. Die hier im
rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Verkaufsflächen für verschiedene
Warengruppen werden dahingehend geändert, dass eine zusätzliche max.
Verkaufsfläche für den zoologischen Bedarf von 650 qm mit aufgenommen und die
Verkaufsfläche für Elektrowaren auf 210 qm reduziert wird. An der im
rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Gesamtverkaufsfläche ändert sich
nichts.
Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2019 die
öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 27.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019. 60 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert.
Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und
Begründung) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
sind als Anlage zur Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6, bestehend aus der Satzung, gem. § 10
BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Um 20.43 Uhr verlässt Ratsmitglied Marion Fick-Tiggers, FPD/ödp, die
Sitzung und nimmt ab 20.45 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die
Beschlussvorschläge a) bis c) einzeln abstimmen:
Zu a): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB beschlossen.
Zu b): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Einstimmig (30 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 6 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: