Sitzung: 20.05.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/052/2019
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Richtlinie der Stadt Wiesmoor über die Wahrung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund und der Bestellung einer/eines Migrationsbeauftragten hinsichtlich der Bestellung in das Ehrenamt ab dem 01.03.2019 auszusetzen.
Sachverhalt:
Bekanntlich hat Frau Sabiha Dietrich neben ihrem Ratsmandant auch das Amt
der Migrationsbeauftragten mit Datum vom 25.02.2019 niedergelegt. Frau Dietrich
hatte dieses Ehrenamt seit dem 01.01.2016 inne.
Vor dem Hintergrund der damaligen Flüchtlingssituation wurde dieses Amt
eingerichtet. Die Rechtstellung und die Aufgaben wurden in einer eigens hierfür
erstellten Richtlinie verankert. Ebenso wurde eine
Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen.
Seit den Jahren 2015 und 2016 sind die Aufgaben in der
Flüchtlingsbetreuung kontinuierlich zurückgegangen. Ein ehrenamtlicher
Flüchtlingskreis, in dem auch Frau Dietrich weiterarbeitet, ist nach wie vor
aktiv. Die behördlichen Strukturen, etwa beim Landkreis Aurich als zuständiger
Behörde, haben sich seit dieser Zeit ebenfalls gefestigt und verbessert.
Aus diesem Grunde sind sowohl die Verwaltung als auch die in der
Flüchtlingsbetreuung ehrenamtlich Tätigen der Auffassung, dass der
Weiterbestand des Amtes einer/eines ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten
fortan nicht mehr nötig ist. Diese Einschätzung teilt auch die bisherige
Amtsinhaberin.
Vor dem Hintergrund der gesunkenen Flüchtlingszahlen spricht sich die
Verwaltung daher dafür aus, das Amt des/der Migrationsbeauftragten vorerst
nicht wieder zu besetzen und die Richtlinie in diesem Punkt auszusetzen. Eine
Einsparung von 1.800,00 € jährlich für die bisherige Aufwandsentschädigung wäre
die Folge.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: