Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2020 zu beschließen.  


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2020 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. 

 

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung zur Ermittlung der Grundsteuern wird durch die jetzige Gesetzgebung lediglich festgelegt, dass auch für 2020 und Folgejahre überhaupt Grundsteuern durch die Kommunen erhoben werden dürfen. Die Finanzbehörden haben dann bis zu 5 Jahren Zeit, um die Neubewertung der Grundstücke durchzuführen und die neuen Steuermessbescheide zu erstellen.

 

Seitens der Verwaltung wird noch angemerkt, sofern die Steuerhebesätze für die Grundsteuern auf Landesdurchschnitt erhöht werden sollten, wäre dieses eine Mehreinnahme von ca. 140.000,00 € für das Jahr 2020.

 

Nach kurzer Aussprache werden die Hebesätze für die Realsteuern gemäß Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen.   


Abstimmungsergebnis: