Sitzung: 28.10.2019 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/194/2019
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2020 zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit
2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die
Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und
in Kraft treten. Für 2020 sollen die Steuerhebesätze in gleicher Höhe wie im
Vorjahr festgesetzt werden. Dies bedeuten Steuerhebesätze für die Grundsteuern
A und B jeweils in Höhe von 383 % und für die Gewerbesteuer in Höhe von 377 %.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Im Zusammenhang mit der
gesetzlichen Neuregelung zur Ermittlung der Grundsteuern wird durch die jetzige
Gesetzgebung lediglich festgelegt, dass auch für 2020 und Folgejahre überhaupt
Grundsteuern durch die Kommunen erhoben werden dürfen. Die Finanzbehörden haben
dann bis zu 5 Jahren Zeit, um die Neubewertung der Grundstücke durchzuführen
und die neuen Steuermessbescheide zu erstellen.
Seitens der Verwaltung wird noch
angemerkt, sofern die Steuerhebesätze für die Grundsteuern auf
Landesdurchschnitt erhöht werden sollten, wäre dieses eine Mehreinnahme von ca.
140.000,00 € für das Jahr 2020.
Nach kurzer Aussprache werden die Hebesätze für die Realsteuern gemäß Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: