Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen.

 

Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass der Verwaltungsausschuss am 07.03.2017 den Beschluss fasste, die personalrechtlichen Befugnisse gem. § 107 Abs. 4 Satz 2 NKomVG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. S 8a TVöD auf den Bürgermeister zu übertragen.

 

Der Delegationsbeschluss sagt dabei weiter aus, dass der Bürgermeister die delegierten personalrechtlichen Befugnisse im Rahmen des vom Rat vorgegebenen Stellenplanes (Bestandteil des Haushalts) vornehmen darf.

 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Bürgermeister die delegierten personalrechtlichen Befugnisse nicht mehr vornehmen darf, sobald diese durch den Stellenplan bzw. Haushalt nicht mehr abgedeckt sind.

 

In bisherigen mündlichen Anfragen des Antragsstellers an den Bürgermeister wurde immer gefordert, dass die Verwaltung die Mehrkosten für diese Maßnahmen darstellen soll. Aus den vorgenannten Gründen entstehen durch die vorgenommen und auch zukünftigen Personalentscheidungen des Bürgermeisters keine Mehrkosten für den Haushalt.

 

In dem nunmehr vorliegenden Antrag spricht der Antragssteller von der Darstellung der Gesamtkosten für die vom Bürgermeister vorgenommenen Personalmaßnahmen. Der Verwaltung ist nicht klar, was eine derartig ermittelte Zahl ausdrücken soll, denn wie Eingangs bereits erwähnt, sind die personalrechtlichen Befugnisse des Bürgermeisters durch den Stellenplan und den Haushalt bereits abgedeckt.

 

Beispiele für personalmaßnahmen des Bürgermeisters (nicht abschließend):

 

  • Beschäftigte/r Entgeltgruppe 6 kündigt. Verwaltung bereitet Wiederbesetzung der Stelle mit Entgeltgruppe 6 vor. Bürgermeister entscheidet über Verwaltungsvorschlag.

 

  • Stundenerhöhung bei einer/einem Beschäftigen im Bereich Kindergarten mit der Entgeltgruppe S 8a und 30 Std. wöchentlicher Arbeitszeit. Im Haushalt und Stellenplan ist für den Kindergarten bzw. für die/den Beschäftigte/n für z. B. Sonderöffnungszeiten eine Stundenerhöhung vorgesehen. Verwaltung bereitet Stundenerhöhung bei tatsächlichen Bedarf für die/den Beschäftigte/n vor. Bürgermeister entscheidet über Verwaltungsvorschlag.

 

  • Auszubildende/r schließt Ausbildung zum Juni eines Jahres erfolgreich ab. Verwaltung bereitet Wiederbesetzung der freien Ausbildungsstelle zum 01.08. vor. Bürgermeister entscheidet über Verwaltungsvorschlag.

 

Alle vom Bürgermeister vorgenommen Personalmaßnahmen werden dem Verwaltungsausschuss quartalsweise auch zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, trägt den Antrag der Fraktion WB vor. Die Verwaltung trägt den Sachverhalt gemäß Vorlage vor.

 

Nach kurzer Diskussion wird einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung die Gesamtpersonalkosten, die im Rahmen des Delegationsrecht des BGM im Zeitraum eines Jahres entstehen, ermittelt.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.   


Abstimmungsergebnis: