Sitzung: 12.02.2020 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: AN/254/2019
Sachverhalt:
Der
Antragssteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen.
Die
Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass der Verwaltungsausschuss am 07.03.2017
den Beschluss fasste, die personalrechtlichen Befugnisse gem. § 107 Abs. 4 Satz
2 NKomVG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) bis zur
Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. S 8a TVöD auf den Bürgermeister zu übertragen.
Der
Delegationsbeschluss sagt dabei weiter aus, dass der Bürgermeister die
delegierten personalrechtlichen Befugnisse im Rahmen des vom Rat vorgegebenen
Stellenplanes (Bestandteil des Haushalts) vornehmen darf.
Das
bedeutet im Umkehrschluss, dass der Bürgermeister die delegierten
personalrechtlichen Befugnisse nicht mehr vornehmen darf, sobald diese durch
den Stellenplan bzw. Haushalt nicht mehr abgedeckt sind.
In
bisherigen mündlichen Anfragen des Antragsstellers an den Bürgermeister wurde
immer gefordert, dass die Verwaltung die Mehrkosten für diese Maßnahmen
darstellen soll. Aus den vorgenannten Gründen entstehen durch die vorgenommen
und auch zukünftigen Personalentscheidungen des Bürgermeisters keine Mehrkosten
für den Haushalt.
In
dem nunmehr vorliegenden Antrag spricht der Antragssteller von der Darstellung
der Gesamtkosten für die vom Bürgermeister vorgenommenen Personalmaßnahmen. Der
Verwaltung ist nicht klar, was eine derartig ermittelte Zahl ausdrücken soll,
denn wie Eingangs bereits erwähnt, sind die personalrechtlichen Befugnisse des
Bürgermeisters durch den Stellenplan und den Haushalt bereits abgedeckt.
Beispiele
für personalmaßnahmen des Bürgermeisters (nicht abschließend):
- Beschäftigte/r
Entgeltgruppe 6 kündigt. Verwaltung bereitet Wiederbesetzung der Stelle
mit Entgeltgruppe 6 vor. Bürgermeister entscheidet über
Verwaltungsvorschlag.
- Stundenerhöhung bei
einer/einem Beschäftigen im Bereich Kindergarten mit der Entgeltgruppe S
8a und 30 Std. wöchentlicher Arbeitszeit. Im Haushalt und Stellenplan ist
für den Kindergarten bzw. für die/den Beschäftigte/n für z. B.
Sonderöffnungszeiten eine Stundenerhöhung vorgesehen. Verwaltung bereitet
Stundenerhöhung bei tatsächlichen Bedarf für die/den Beschäftigte/n vor.
Bürgermeister entscheidet über Verwaltungsvorschlag.
- Auszubildende/r
schließt Ausbildung zum Juni eines Jahres erfolgreich ab. Verwaltung
bereitet Wiederbesetzung der freien Ausbildungsstelle zum 01.08. vor.
Bürgermeister entscheidet über Verwaltungsvorschlag.
Alle
vom Bürgermeister vorgenommen Personalmaßnahmen werden dem Verwaltungsausschuss
quartalsweise auch zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
Ausschussmitglied Weiss, WB,
trägt den Antrag der Fraktion WB vor. Die Verwaltung trägt den Sachverhalt
gemäß Vorlage vor.
Nach kurzer Diskussion wird
einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung die Gesamtpersonalkosten, die im
Rahmen des Delegationsrecht des BGM im Zeitraum eines Jahres entstehen,
ermittelt.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: