Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/024/2020
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
17.06.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in
einem 54. Änderungsverfahren zu ändern und den Bebauungsplan C 15 aufzustellen.
Beide Planungen dienen der Entwicklung weiterer Flächen für den Wohnungsbau in
zentralörtlicher Lage. Die einzelnen Plangebiete des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes sind identisch und liegen
nordöstlich der Kreisstraße 105 – Neuer Weg zwischen den Siedlungsgebieten
Wacholderstraße im Südosten und Am Wildbach im Nordwesten. Nordöstlich grenzt
der Landschaftspark an die Planungsfläche heran. Auf die anliegenden Unterlagen
wird verwiesen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,05 ha, an
Nettowohnbauland verbleiben ca. 5,48 ha. Im Plangebiet werden ein Allgemeines
Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bauweise, Verkehrsflächen,
Wasserflächen und Grünflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan C 15 enthält
örtliche Bauvorschriften und textliche Festsetzungen. Im Änderungsbereich des
Flächennutzungsplanes werden eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung
vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan,
Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan,
Schalltechnische Stellungnahme, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen
Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.12.2019
in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Ebenfalls haben
alle im Rat vertretenen Fraktionen/Gruppen mit Schreiben vom 19.12.2019 eine
Ausfertigung der Planunterlagen in Papierform erhalten. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 55 Träger öffentlicher
Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 20.06.2018 mit Fristsetzung zum
31.07.2018 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht
erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden aber im
öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am
18.09.2019 und im Verwaltungsausschuss am 17.06.2019 vorgestellt.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 15.10.2019
im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren 10 Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Wiesmoor anwesend. Hier wurden verschiedene Standpunkte vorgetragen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. 57 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden mit Schreiben vom 09.12.2019 über die Auslegung informiert.
Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4
Abs. 2 BauGB gebeten. Mehrere Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen im
Rathaus eingesehen. Drei Stellungnahmen/Einwendungen von dritter Seite liegen
vor.
Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a): Die Niederschrift über die
am 15.10.2019 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der
Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu b): Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden
in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert bzw. vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt
und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
Zu c): Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen
Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
sind dieser Ratsvorlage/VA - Vorlage als Anlage beigefügt und werden
Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017 Seite 3634)
und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der Rat/VA der Stadt Wiesmoor die 54.
Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung,
beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung erläutert ausführlich die Planungen zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes anhand via Beamer gezeigter zeichnerischer Darstellungen.
Im Anschluss trägt die Verwaltung ausführlich die zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite
eingegangenen Stellungnahmen und erfolgten Abwägungen zur o.g. Bauleitplanung
vor. Die Stellungnahmen und Abwägungen seitens der Verwaltung liegen dem
Ausschuss vor.
BGM Völler verlässt die Sitzung am 16:19 Uhr.
BGM Völler nimmt ab 16:22 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Ausschussmitglied Feiler, SPD, verlässt die Sitzung um 16:26 Uhr.
Ausschussmitglied Feiler, SPD, nimmt ab 16:29 Uhr wieder an der Sitzung
teil.
In der anschließenden Aussprache bemängelt das Ausschussmitglied Frau
Fick-Tiggers (FDP/ödp), dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
öffentlich ausgelegten Unterlagen zur geplanten Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes C15 „Neuer Weg“
u. a. bezüglich der Baugrunduntersuchung, der Fledermäuse und des Lärms, nicht
ausreichend seien.
Die Verwaltung erklärt, dass eine Baugrunduntersuchung Aufgabe des
Bauherrn sei. Die Thematik Fledermäuse sei ausreichend behandelt. Ein
entsprechendes Gutachten war Bestandteil der ausgelegten Unterlagen. Das
seitens angeblich fehlende Lärmgutachten des Büros Weinert ist nicht existent
und ist somit Bestandteil dieser Bauleitplanung. Bekanntlich wurden sämtliche
Gutachten zur Thematik Lärm durch das Büro IEL in Aurich erstellt.
Weiter erkundigt sich das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, FDP/ödp,
ob die Verkaufspreise für die Baugrundstücke zwischenzeitlich neu kalkuliert
wurden seien, da der Torfabbau auf den Flächen entfalle und hier seitens der
Stadt Wiesmoor keine Einnahmen erzielt würden.
Die Verwaltung zeigt sicher verwundert, da der Torfabbau nicht entfällt.
Der Torf wird im Mittel ca. 0,90 m abgebaut. Die neue Geländeoberfläche erhält
mit ca. 10,20 m bis 10:30 m NHN das Niveau des Neuen Weges. Eine Aktualisierung
des Grundstücksverkaufspreises wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass die Fraktion Wiesmoorer
Bündnis die Planungen ablehne, da es in Wiesmoor geeignetere Flächen gebe.
Weiter fragt das Ausschussmitglied Weiss (WB), wie die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen erfolgen soll?
H. Beekmann von der Verwaltung verlässt die Sitzung um 16:46 Uhr.
Das stellvertr. Ausschussmitglied Jelken (SPD) erklärt, dass es in
Wiesmoor aufgrund der Bodenbeschaffenheit seit jeher erforderlich sei, einen
Bodenaustausch durchzuführen.
Für ihn sind 50% bis 60% des Inhaltes der vorgetragenen Stellungnahmen
nicht gegenstandsrelevant. Würde man der Auffassung des LBU, des WB, etc.
folgen, so wäre eine weitere Entwicklung Wiesmoors undenkbar, so das
Ausschussmitglied Jelken (SPD).
BGM Völler verlässt die Sitzung um 16:50 Uhr.
Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, FDP/ödp, erkundigt sich, aufgrund
welcher Rechtsgrundlage die Auskofferung von Baugrundstücken erfolgen würde.
Die Verwaltung nennt den Anhang zum § 60 Abs. 1 der NBauO
(Verfahrensfreie Baumaßnahmen) als Rechtsgrundlage.
Das Ausschussmitglied Feiler (SPD) teilt dem Ausschuss mit, dass die
Ausschussmitglieder der SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.
Das stellvertr. Ausschussmitglied Frau Dirks (CDU) spricht der
Verwaltung die nötige Kompetenz zu, daher werden auch die Mitglieder der CDU in
diesem Ausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Die Thematik
Bebauung am Neuen Weg werde seit Jahren verfolgt und ist ausreichend
diskutiert. Information seien genug geflossen.
Das Ausschussmitglied Kruse (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für
die Ausführlichkeit der Erläuterungen zu den Stellungnahmen und damit
verbundenen Abwägungen. Er begrüßt den baulichen Lückenschluss zwischen den
Straßen „Am Wildbach“ und „Wacholder Straße“. Nach 3 Jahren der Information und
Diskussion ist eine Beschlussfassung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Aufstellung des Bebauungsplanes C15 wünschenswert.
Ausschussmitglied Weiss (WB) zeigt sich befremdlich bezüglich der
bereits durchgeführten Rodungsarbeiten am Neuen Weg und erkundigt sich zur
Auftragsvergabe und den erforderlichen Haushaltsmitteln.
Die Verwaltung teilt den Ausschuss mit, dass bezüglich der
Auftragsvergabe bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Wiesmoor
vom 10.02.2020 hierzu berichtet wurde.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus Haushaltsresten des Jahres
2019 bereitgestellt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der
Ausschussvorsitzende Reder (CDU) gemäß der Beschlussvorlage abstimmen.
Der Empfehlungsbeschluss erfolgt mehrheitlich.
Abstimmungsergebnis: