Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 17.06.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren zu ändern und den Bebauungsplan C 15 aufzustellen. Beide Planungen dienen der Entwicklung weiterer Flächen für den Wohnungsbau in zentralörtlicher Lage. Die einzelnen Plangebiete des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes sind identisch und liegen nordöstlich der Kreisstraße 105 – Neuer Weg zwischen den Siedlungsgebieten Wacholderstraße im Südosten und Am Wildbach im Nordwesten. Nordöstlich grenzt der Landschaftspark an die Planungsfläche heran. Auf die anliegenden Unterlagen wird verwiesen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,05 ha, an Nettowohnbauland verbleiben ca. 5,48 ha. Im Plangebiet werden ein Allgemeines Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bauweise, Verkehrsflächen, Wasserflächen und Grünflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan C 15 enthält örtliche Bauvorschriften und textliche Festsetzungen. Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes werden eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, Schalltechnische Stellungnahme, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.12.2019 in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Ebenfalls haben alle im Rat vertretenen Fraktionen/Gruppen mit Schreiben vom 19.12.2019 eine Ausfertigung der Planunterlagen in Papierform erhalten. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 55 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 20.06.2018 mit Fristsetzung zum 31.07.2018 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden aber im öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 18.09.2019 und im Verwaltungsausschuss am 17.06.2019 vorgestellt.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 15.10.2019 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren 10 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Hier wurden verschiedene Standpunkte vorgetragen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. 57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 09.12.2019 über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Mehrere Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen im Rathaus eingesehen. Drei Stellungnahmen/Einwendungen von dritter Seite liegen vor.

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.   

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a):  Die Niederschrift über die am 15.10.2019 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu b): Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

Zu c): Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind dieser Ratsvorlage/VA - Vorlage als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017 Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der Rat/VA der Stadt Wiesmoor die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Verwaltung erläutert ausführlich die Planungen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes anhand via Beamer gezeigter zeichnerischer Darstellungen.

 

Im Anschluss trägt die Verwaltung ausführlich die zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite eingegangenen Stellungnahmen und erfolgten Abwägungen zur o.g. Bauleitplanung vor. Die Stellungnahmen und Abwägungen seitens der Verwaltung liegen dem Ausschuss vor. 

 

BGM Völler verlässt die Sitzung am 16:19 Uhr.

 

BGM Völler nimmt ab 16:22 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Feiler, SPD, verlässt die Sitzung um 16:26 Uhr.

 

Ausschussmitglied Feiler, SPD, nimmt ab 16:29 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

In der anschließenden Aussprache bemängelt das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers (FDP/ödp), dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung öffentlich ausgelegten Unterlagen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes C15 „Neuer Weg“ u. a. bezüglich der Baugrunduntersuchung, der Fledermäuse und des Lärms, nicht ausreichend seien.

 

Die Verwaltung erklärt, dass eine Baugrunduntersuchung Aufgabe des Bauherrn sei. Die Thematik Fledermäuse sei ausreichend behandelt. Ein entsprechendes Gutachten war Bestandteil der ausgelegten Unterlagen. Das seitens angeblich fehlende Lärmgutachten des Büros Weinert ist nicht existent und ist somit Bestandteil dieser Bauleitplanung. Bekanntlich wurden sämtliche Gutachten zur Thematik Lärm durch das Büro IEL in Aurich erstellt.

 

Weiter erkundigt sich das Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, FDP/ödp, ob die Verkaufspreise für die Baugrundstücke zwischenzeitlich neu kalkuliert wurden seien, da der Torfabbau auf den Flächen entfalle und hier seitens der Stadt Wiesmoor keine Einnahmen erzielt würden.

 

Die Verwaltung zeigt sicher verwundert, da der Torfabbau nicht entfällt. Der Torf wird im Mittel ca. 0,90 m abgebaut. Die neue Geländeoberfläche erhält mit ca. 10,20 m bis 10:30 m NHN das Niveau des Neuen Weges. Eine Aktualisierung des Grundstücksverkaufspreises wird zu gegebener Zeit erfolgen.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) erklärt, dass die Fraktion Wiesmoorer Bündnis die Planungen ablehne, da es in Wiesmoor geeignetere Flächen gebe. Weiter fragt das Ausschussmitglied Weiss (WB), wie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgen soll?

 

H. Beekmann von der Verwaltung verlässt die Sitzung um 16:46 Uhr.

 

Das stellvertr. Ausschussmitglied Jelken (SPD) erklärt, dass es in Wiesmoor aufgrund der Bodenbeschaffenheit seit jeher erforderlich sei, einen Bodenaustausch durchzuführen.

Für ihn sind 50% bis 60% des Inhaltes der vorgetragenen Stellungnahmen nicht gegenstandsrelevant. Würde man der Auffassung des LBU, des WB, etc. folgen, so wäre eine weitere Entwicklung Wiesmoors undenkbar, so das Ausschussmitglied Jelken (SPD). 

 

BGM Völler verlässt die Sitzung um 16:50 Uhr.

 

Ausschussmitglied Frau Fick-Tiggers, FDP/ödp, erkundigt sich, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Auskofferung von Baugrundstücken erfolgen würde.

 

Die Verwaltung nennt den Anhang zum § 60 Abs. 1 der NBauO (Verfahrensfreie Baumaßnahmen) als Rechtsgrundlage.

 

Das Ausschussmitglied Feiler (SPD) teilt dem Ausschuss mit, dass die Ausschussmitglieder der SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Das stellvertr. Ausschussmitglied Frau Dirks (CDU) spricht der Verwaltung die nötige Kompetenz zu, daher werden auch die Mitglieder der CDU in diesem Ausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Die Thematik Bebauung am Neuen Weg werde seit Jahren verfolgt und ist ausreichend diskutiert. Information seien genug geflossen.

 

Das Ausschussmitglied Kruse (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausführlichkeit der Erläuterungen zu den Stellungnahmen und damit verbundenen Abwägungen. Er begrüßt den baulichen Lückenschluss zwischen den Straßen „Am Wildbach“ und „Wacholder Straße“. Nach 3 Jahren der Information und Diskussion ist eine Beschlussfassung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes C15 wünschenswert.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) zeigt sich befremdlich bezüglich der bereits durchgeführten Rodungsarbeiten am Neuen Weg und erkundigt sich zur Auftragsvergabe und den erforderlichen Haushaltsmitteln.

 

Die Verwaltung teilt den Ausschuss mit, dass bezüglich der Auftragsvergabe bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Wiesmoor vom 10.02.2020 hierzu berichtet wurde.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus Haushaltsresten des Jahres 2019 bereitgestellt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) gemäß der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Empfehlungsbeschluss erfolgt mehrheitlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: