Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der LEiLA gGmbH das Grundstück an der Wittmunder Straße für den Bau einer neuen Kindertagesstätte im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

 

Die LEiLA gGmbH –Lebenshilfe-Einrichtungen im Landkreis Aurich beabsichtigt bekanntlich, auf dem Gelände der Minigolfanlage beim Hallenbad eine Kindertagesstätte für drei Gruppen mit Außenanlagen und Parkplätzen zu errichten.

 

Die grundsätzlichen Beschlüsse zur Planung und Abwicklung dieses Bauvorhabens liegen bereits vor.

 

Für die Realisierung dieses Bauvorhabens wurde vor Ort mit allen Beteiligten das Grundstück besichtigt und eine entsprechende Vermessung durch das Katasteramt durchgeführt.

 

Die stadteigene Fläche soll als Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich ist ein notariell zu beurkundender Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.

Die Größe des Erbbaugrundstücks beträgt nach durchgeführter Vermessung 4.661 qm.

 

Der Erbbaurechtsvertrag soll über einen Zeitraum von 40 Jahren abgeschlossen werden.

 

Der zu entrichtende Erbbauzins errechnet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Grundstücksgröße, dem derzeit dort gültigen Bodenrichtwert, welcher 50,00 €/qm beträgt, und dem derzeit gültigen Zinssatz für langfristige Kreditaufnahmen, welcher sich zurzeit auf 1,2 % beläuft.

 

Der sich daraus ergebende jährlich zu entrichtende Erbbauzins ist auf 2.796,60 € festzusetzen.

 

Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: