Sitzung: 24.02.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/040/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der LEiLA gGmbH das Grundstück an der
Wittmunder Straße für den Bau einer neuen Kindertagesstätte im Rahmen eines
Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die LEiLA gGmbH –Lebenshilfe-Einrichtungen im Landkreis Aurich
beabsichtigt bekanntlich, auf dem Gelände der Minigolfanlage beim Hallenbad
eine Kindertagesstätte für drei Gruppen mit Außenanlagen und Parkplätzen zu
errichten.
Die grundsätzlichen Beschlüsse zur Planung und Abwicklung dieses
Bauvorhabens liegen bereits vor.
Für die Realisierung dieses Bauvorhabens wurde vor Ort mit allen
Beteiligten das Grundstück besichtigt und eine entsprechende Vermessung durch
das Katasteramt durchgeführt.
Die stadteigene Fläche soll als Erbbaurecht zur Verfügung gestellt
werden. Diesbezüglich ist ein notariell zu beurkundender Erbbaurechtsvertrag
abzuschließen.
Die Größe des Erbbaugrundstücks beträgt nach durchgeführter Vermessung
4.661 qm.
Der Erbbaurechtsvertrag soll über einen Zeitraum von 40 Jahren
abgeschlossen werden.
Der zu entrichtende Erbbauzins errechnet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen aus der Grundstücksgröße, dem derzeit dort gültigen
Bodenrichtwert, welcher 50,00 €/qm beträgt, und dem derzeit gültigen Zinssatz
für langfristige Kreditaufnahmen, welcher sich zurzeit auf 1,2 % beläuft.
Der sich daraus ergebende jährlich zu entrichtende Erbbauzins ist auf
2.796,60 € festzusetzen.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: