Sitzung: 24.02.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/010/2020
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 29.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 7. Änderung des Bebauungsplanes C 2. Der räumliche Geltungsbereich
der Bebauungsplanänderung umfasst mehrere kleinere Flurstücke im Bereich der
Gastronomie Casablanca Hauptstraße 206 und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,2
ha. Auf den nebenstehenden Plan wird verwiesen. Im Planbereich soll zukünftig
eine bessere Ausnutzung der Grundstücke zulässig sein. Die überbaubare
Grundstücksfläche wird geringfügig erweitert und dem tatsächlichen Bestand
angepasst. Die Verkehrsfläche Kastanienstraße im Einmündungsbereich zur
Hauptstraße wird entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten festgesetzt. Alle
weiteren Festsetzungen der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes C 2
aus 1979 bleiben bestehen.
Da die Bebauungsplanänderung der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Änderung wird
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 18.12.2019 bis einschließlich
24.01.2020.
58 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung
wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet.
Von dritter Seite liegen bis zur Erstellung dieser Vorlage keine Stellungnahmen
vor. Die Unterlagen wurden bislang von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur
Vorlage ersichtlich und ebenso seit dem 19.12.2019 im Ratsinformationssystem
eingestellt.
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen Bestandteil der Niederschrift und in
der Sitzung verteilt. Bis zur Erstellung dieser Vorlage liegen keine Bedenken
zur Planung vor.
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen Bestandteil der Niederschrift und in
der Sitzung verteilt. Bis zur Erstellung dieser Vorlage liegen keine Bedenken
zur Planung vor.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds.
GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. C 2, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung
beschließen. Die Begründung ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Nach kurzer Aussprache wird über
die Beschlussvorschläge wie folgt abgestimmt:
Zu a) Einstimmig (27 Ja-Stimmen) werden die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b): Einstimmig (27 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Einstimmig (27 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: