Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 29.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 7. Änderung des Bebauungsplanes C 2. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst mehrere kleinere Flurstücke im Bereich der Gastronomie Casablanca Hauptstraße 206 und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,2 ha. Auf den nebenstehenden Plan wird verwiesen. Im Planbereich soll zukünftig eine bessere Ausnutzung der Grundstücke zulässig sein. Die überbaubare Grundstücksfläche wird geringfügig erweitert und dem tatsächlichen Bestand angepasst. Die Verkehrsfläche Kastanienstraße im Einmündungsbereich zur Hauptstraße wird entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten festgesetzt. Alle weiteren Festsetzungen der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes C 2 aus 1979 bleiben bestehen.

 

Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 18.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020.

 

58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen bis zur Erstellung dieser Vorlage keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden bislang von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich und ebenso seit dem 19.12.2019 im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden öffentlichen Auslegung der Planunterlagen Bestandteil der Niederschrift und in der Sitzung verteilt. Bis zur Erstellung dieser Vorlage liegen keine Bedenken zur Planung vor.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden öffentlichen Auslegung der Planunterlagen Bestandteil der Niederschrift und in der Sitzung verteilt. Bis zur Erstellung dieser Vorlage liegen keine Bedenken zur Planung vor.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Nach kurzer Aussprache wird über die Beschlussvorschläge wie folgt abgestimmt:

 

Zu a) Einstimmig (27 Ja-Stimmen) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Zu b): Einstimmig (27 Ja-Stimmen) werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.

 

Zu c): Einstimmig (27 Ja-Stimmen) fasst der Rat den Beschluss, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. C 2 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.


Abstimmungsergebnis: