Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Ein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes A 0, dahingehend, dass der überbaubare Bereich (Bauteppich) östlich der Marktstraße vergrößert wird, liegt der Stadt Wiesmoor vor. Der Bebauungsplan A0 aus 1973 (siehe Anlage) weist für das im Antrag beschriebene Grundstück keinen flächendeckenden Bauteppich aus. Ein Anbau an das vorhandene Altgebäude wurde Ende der 90er Jahre mit Hilfe einer Befreiung gem. § 31 BauGB vom Landkreis Aurich genehmigt. Eine erneute Befreiung für den jetzigen Anbau kann nicht in Aussicht gestellt werden. Aus städtebaulichen Gründen ist es nicht nachvollziehbar, warum in dem beantragten Bereich seinerzeit kein durchgehender Bauteppich festgesetzt worden ist.

 

Unter dem Aspekt der Innenentwicklung mit einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden sieht die Verwaltung hier keine Hinderungsgründe, den Bebauungsplan zu ändern. Der derzeit nicht überbaubare Bereich sollte analog der Nachbarbebauung im B–Plan festgesetzt werden. Das Verfahren kann zusammen mit dem Änderungsantrag im Bereich Fahnster (Ecke Krokusweg/Hauptstraße) durchgeführt werden. Die Kosten einer Planänderung hat der Antragsteller zu tragen. Auf den anliegenden aktuellen Kartenauszug wird verwiesen.

 

Der VA fasste in seiner Sitzung am 28.01.2020 einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung erläutert die angedachte Änderung des Bebauungsplanes A0 mittels via Beamer gezeigter Zeichnungen.

 

Der Ausschuss nimmt die geplante Änderung des Bebauungsplanes A0 zustimmend zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis: