Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/007/2020/1
Sachverhalt:
Ein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes A 0, dahingehend, dass
der überbaubare Bereich (Bauteppich) östlich der Marktstraße vergrößert wird,
liegt der Stadt Wiesmoor vor. Der Bebauungsplan A0 aus 1973 (siehe Anlage)
weist für das im Antrag beschriebene Grundstück keinen flächendeckenden
Bauteppich aus. Ein Anbau an das vorhandene Altgebäude wurde Ende der 90er
Jahre mit Hilfe einer Befreiung gem. § 31 BauGB vom Landkreis Aurich genehmigt.
Eine erneute Befreiung für den jetzigen Anbau kann nicht in Aussicht gestellt
werden. Aus städtebaulichen Gründen ist es nicht nachvollziehbar, warum in dem
beantragten Bereich seinerzeit kein durchgehender Bauteppich festgesetzt worden
ist.
Unter dem Aspekt der Innenentwicklung mit einem sparsamen Umgang mit Grund
und Boden sieht die Verwaltung hier keine Hinderungsgründe, den Bebauungsplan
zu ändern. Der derzeit nicht überbaubare Bereich sollte analog der
Nachbarbebauung im B–Plan festgesetzt werden. Das Verfahren kann zusammen mit
dem Änderungsantrag im Bereich Fahnster (Ecke Krokusweg/Hauptstraße)
durchgeführt werden. Die Kosten einer Planänderung hat der Antragsteller zu
tragen. Auf den anliegenden aktuellen Kartenauszug wird verwiesen.
Der VA
fasste in seiner Sitzung am 28.01.2020 einen entsprechenden Änderungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Die
Verwaltung erläutert die angedachte Änderung des Bebauungsplanes A0 mittels via
Beamer gezeigter Zeichnungen.
Der
Ausschuss nimmt die geplante Änderung des Bebauungsplanes A0 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: