Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/008/2020/1
Sachverhalt:
Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes B 1, dahingehend, dass der
überbaubare Bereich (Bauteppich) ìm Eckbereich Rotenburger Weg/Lindenweg auch
die hinteren Grundstücksteile umfasst, liegt der Stadt vor. Maßgebend sind hier
die Festsetzungen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes B 1 mit der
dazugehörigen 1. vereinfachten Änderung (siehe dazu die Anlagen). Da der
Nachbarbebauungsplan B 8 auch für die Grundstücke beidseitig des Lindenweges
einen hinterliegenden Bauteppich vorsieht, wäre es durchaus vorstellbar, auch
die Baugrenze im beantragten Bereich in den hinteren Bereich zu verschieben.
Das müsste dann aber auch in ähnlich gelagerten Fällen innerhalb des B-Planes B
1 geprüft und umgesetzt werden. Das Einverständnis der Nachbarn zu etwaigen
Planänderungen sollte vorliegen. Die Kosten für eine etwaige
Bebauungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen.
Der VA fasste in seiner Sitzung am 28.01.2020 einen entsprechenden
Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung
erläutert die angedachte Änderung des Bebauungsplanes B1 mittels via Beamer
gezeigter Zeichnungen.
Der
Ausschuss nimmt die geplante Änderung des Bebauungsplanes B1 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: