Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 

 


Sachverhalt:

 

Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes B 1, dahingehend, dass der überbaubare Bereich (Bauteppich) ìm Eckbereich Rotenburger Weg/Lindenweg auch die hinteren Grundstücksteile umfasst, liegt der Stadt vor. Maßgebend sind hier die Festsetzungen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes B 1 mit der dazugehörigen 1. vereinfachten Änderung (siehe dazu die Anlagen). Da der Nachbarbebauungsplan B 8 auch für die Grundstücke beidseitig des Lindenweges einen hinterliegenden Bauteppich vorsieht, wäre es durchaus vorstellbar, auch die Baugrenze im beantragten Bereich in den hinteren Bereich zu verschieben. Das müsste dann aber auch in ähnlich gelagerten Fällen innerhalb des B-Planes B 1 geprüft und umgesetzt werden. Das Einverständnis der Nachbarn zu etwaigen Planänderungen sollte vorliegen. Die Kosten für eine etwaige Bebauungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen.

 

Der VA fasste in seiner Sitzung am 28.01.2020 einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung erläutert die angedachte Änderung des Bebauungsplanes B1 mittels via Beamer gezeigter Zeichnungen.

 

Der Ausschuss nimmt die geplante Änderung des Bebauungsplanes B1 zustimmend zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis: