Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/009/2020/1
Sachverhalt:
Ein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes C 2, dahingehend die
Baugrenze entlang des Oleanderweges (Stichstraße südöstlich der Dahlienstraße
zwischen Neuer Weg und Kastanienstraße) von 5,00 m auf 3,00 m zu verlegen,
liegt der Stadt vor.
Ein bestehendes Gebäude in diesem Bereich soll in Richtung Oleanderweg
leicht vergrößert werden. Einem Befreiungsantrag gem. § 31 BauGB konnte der
Landkreis Aurich nicht stattgeben. Baugrenzen in Wiesmoorer Bebauungsplänen
haben in der Regel einen Abstand zu den Erschließungsstraßen von überwiegend
5,00 m, so auch hier am Oleanderweg. gewährleisten, Um hier die
Erweiterungsabsichten zu ermöglichen, wäre es denkbar, die Baugrenze von 5,00 m
auf 3,00 m zu verlegen. Voraussetzung sollte aber an dieser kleinen Stichstraße
sein, dass die Nachbarn hier ihre Zustimmung erteilen. Die Verwaltung sollte
daher beauftragt werden, ein Änderungsverfahren einzuleiten. Die Kosten für ein
derartiges Bauleitplanänderungs- verfahren hat der Antragsteller zu tragen.
Der VA fasste in seiner Sitzung am 28.01.2020 einen entsprechenden
Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Die
Verwaltung erläutert die angedachte Änderung des Bebauungsplanes C2 mittels via
Beamer gezeigter Zeichnungen.
Der Ausschuss nimmt die geplante Änderung des Bebauungsplanes C2 zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: