Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 

 


Sachverhalt:

 

Ein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes C 2, dahingehend die Baugrenze entlang des Oleanderweges (Stichstraße südöstlich der Dahlienstraße zwischen Neuer Weg und Kastanienstraße) von 5,00 m auf 3,00 m zu verlegen, liegt der Stadt vor.

 

Ein bestehendes Gebäude in diesem Bereich soll in Richtung Oleanderweg leicht vergrößert werden. Einem Befreiungsantrag gem. § 31 BauGB konnte der Landkreis Aurich nicht stattgeben. Baugrenzen in Wiesmoorer Bebauungsplänen haben in der Regel einen Abstand zu den Erschließungsstraßen von überwiegend 5,00 m, so auch hier am Oleanderweg. gewährleisten, Um hier die Erweiterungsabsichten zu ermöglichen, wäre es denkbar, die Baugrenze von 5,00 m auf 3,00 m zu verlegen. Voraussetzung sollte aber an dieser kleinen Stichstraße sein, dass die Nachbarn hier ihre Zustimmung erteilen. Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, ein Änderungsverfahren einzuleiten. Die Kosten für ein derartiges Bauleitplanänderungs- verfahren hat der Antragsteller zu tragen.

 

Der VA fasste in seiner Sitzung am 28.01.2020 einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung erläutert die angedachte Änderung des Bebauungsplanes C2 mittels via Beamer gezeigter Zeichnungen.

 

Der Ausschuss nimmt die geplante Änderung des Bebauungsplanes C2 zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis: