Sitzung: 24.02.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/027/2020/1
Sachverhalt:
Der Antragsteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu
begründen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Es wird beantragt, ein Produkt “Klimaschutz” in den Haushalt aufzunehmen.
Die zur Erreichung der beantragten Ziele erforderlichen Maßnahmen müssten sich
jedoch auf den gesamten Haushalt verteilen. Ein eigenes Produkt ist deshalb
nicht sinnvoll.
Um die aufgeführten und weitere Ziele dennoch zu verfolgen, könnte über
ein Klimaschutzkonzept oder etwas Ähnliches diskutiert werden. In diesem
Konzept könnten Ziele festgelegt werden. Dies gilt ebenso über die Form der
Überprüfung der Zielerreichung und die ständige Weiterentwicklung des
Konzeptes.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass einige der als Ziele beschriebenen
Maßnahmen auch jetzt schon vorhanden sind. Beispielhaft aufgeführt seien: ein
Elektroauto und ein Hybridauto als Dienstwagen, verschiedene
Photovoltaikanlagen, die Klärschlammvererdungsanlage, das Blockheizkraftwerk im
Hallenbad, die Gestaltungsvorschriften für
Vorgärten in B-Plänen (Baumanpflanzungen und Steinbeete), die Blühwiesen und nicht
zuletzt die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet teilweise auch auf
städtischen Grundstücken durch die Änderung der Bauleitplanung.
Da sich die als Ziele beschriebenen Maßnahmen nicht immer wirtschaftlich
darstellen lassen und auch nicht auf die Wirtschaftlichkeit reduziert werden
sollten, muss auch darüber nachgedacht werden, ob ein Klimaschutzkonzept im
Ausschuss für Haushalt und Finanzen richtig angesiedelt ist. Zuständig müsste
eigentlich der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und
Feuerschutz sein.
Es bleibt noch festzustellen, dass bei einem Defizit im Ergebnishaushalt
von über 2 Mio. € und einem Defizit im Finanzhaushalt von über 1,4 Mio. € kein
Raum für große (freiwillige) defizitäre Maßnahmen bleibt. Neben
betriebswirtschaftlich auskömmlichen Maßnahmen gibt es aber auch die
Möglichkeit, mit kleineren Aktionen wie z.B. der “Blömen Püütje” Zeichen zu
setzen.
Da ein eigenes Produkt “Klimaschutz” nicht sinnvoll ist, schlägt die
Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.
Sollte die Politik zu dem Ergebnis kommen, ein Klimaschutzkonzept
erstellen zu wollen, müsste ein entsprechender (Änderungs-)Antrag gestellt und
beschlossen werden. Dann sollte der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr,
Entwässerung, Umwelt und Feuerschutz als zuständiger Ausschuss festgelegt
werden.
Soweit der ursprüngliche Sachverhalt.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat in seiner Sitzung am
12.02.2020 empfohlen, kein neues Produkt “Klimaschutz” in den Haushalt 2020
aufzunehmen. Außerdem wurde empfohlen, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen
bzw. Gruppen zu verweisen.
Der Ratsvorsitzende bittet den Antragssteller seinen Antrag einzubringen.
Daraufhin wird der Antrag vom Antragssteller verlesen.
Anschließend stellt Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, folgenden
Änderungsantrag:
“Die Fraktionen und Gruppen setzen sich mit dem Produkt
Klimaschutz auseinander, so dass dieser im Haushalt 2021 aufgenommen werden
kann.”
Von der Verwaltung wird noch einmal erläutert, warum die
Aufnahme eines Produkts Klimaschutz in den Haushalt nicht möglich ist. Danach
entsteht im Rat eine ausführliche Aussprache zur Thematik.
Abschließend wird der Änderungsantrag von Ratsmitglied Weiss,
WB, wie folgt abgeändert:
“Die Fraktionen und Gruppen setzen sich mit dem Konzept Klimaschutz auseinander,
so dass dieser im Haushalt 2021 aufgenommen werden kann.”
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der
Ratsvorsitzende über den Änderungsantrag abstimmen.
Der
Änderungsantrag wird einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen) angenommen.
Abstimmungsergebnis: