Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Es wird beantragt, ein Produkt “Klimaschutz” in den Haushalt aufzunehmen. Die zur Erreichung der beantragten Ziele erforderlichen Maßnahmen müssten sich jedoch auf den gesamten Haushalt verteilen. Ein eigenes Produkt ist deshalb nicht sinnvoll.

 

Um die aufgeführten und weitere Ziele dennoch zu verfolgen, könnte über ein Klimaschutzkonzept oder etwas Ähnliches diskutiert werden. In diesem Konzept könnten Ziele festgelegt werden. Dies gilt ebenso über die Form der Überprüfung der Zielerreichung und die ständige Weiterentwicklung des Konzeptes.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass einige der als Ziele beschriebenen Maßnahmen auch jetzt schon vorhanden sind. Beispielhaft aufgeführt seien: ein Elektroauto und ein Hybridauto als Dienstwagen, verschiedene Photovoltaikanlagen, die Klärschlammvererdungsanlage, das Blockheizkraftwerk im Hallenbad, die Gestaltungsvorschriften für Vorgärten in B-Plänen (Baumanpflanzungen und Steinbeete), die Blühwiesen und nicht zuletzt die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet teilweise auch auf städtischen Grundstücken durch die Änderung der Bauleitplanung.

 

Da sich die als Ziele beschriebenen Maßnahmen nicht immer wirtschaftlich darstellen lassen und auch nicht auf die Wirtschaftlichkeit reduziert werden sollten, muss auch darüber nachgedacht werden, ob ein Klimaschutzkonzept im Ausschuss für Haushalt und Finanzen richtig angesiedelt ist. Zuständig müsste eigentlich der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und Feuerschutz sein.

 

Es bleibt noch festzustellen, dass bei einem Defizit im Ergebnishaushalt von über 2 Mio. € und einem Defizit im Finanzhaushalt von über 1,4 Mio. € kein Raum für große (freiwillige) defizitäre Maßnahmen bleibt. Neben betriebswirtschaftlich auskömmlichen Maßnahmen gibt es aber auch die Möglichkeit, mit kleineren Aktionen wie z.B. der “Blömen Püütje” Zeichen zu setzen.

 

Da ein eigenes Produkt “Klimaschutz” nicht sinnvoll ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 

Sollte die Politik zu dem Ergebnis kommen, ein Klimaschutzkonzept erstellen zu wollen, müsste ein entsprechender (Änderungs-)Antrag gestellt und beschlossen werden. Dann sollte der Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt und Feuerschutz als zuständiger Ausschuss festgelegt werden. 

 

Soweit der ursprüngliche Sachverhalt.

 

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 empfohlen, kein neues Produkt “Klimaschutz” in den Haushalt 2020 aufzunehmen. Außerdem wurde empfohlen, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen bzw. Gruppen zu verweisen.

 

Der Ratsvorsitzende bittet den Antragssteller seinen Antrag einzubringen. Daraufhin wird der Antrag vom Antragssteller verlesen.

 

Anschließend stellt Ratsmitglied Edgar Weiss, WB, folgenden Änderungsantrag:

 

“Die Fraktionen und Gruppen setzen sich mit dem Produkt Klimaschutz auseinander, so dass dieser im Haushalt 2021 aufgenommen werden kann.”

 

Von der Verwaltung wird noch einmal erläutert, warum die Aufnahme eines Produkts Klimaschutz in den Haushalt nicht möglich ist. Danach entsteht im Rat eine ausführliche Aussprache zur Thematik.

 

Abschließend wird der Änderungsantrag von Ratsmitglied Weiss, WB, wie folgt abgeändert:

 

“Die Fraktionen und Gruppen setzen sich mit dem Konzept Klimaschutz auseinander, so dass dieser im Haushalt 2021 aufgenommen werden kann.”

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Änderungsantrag abstimmen.


Der Änderungsantrag wird einstimmig (28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) angenommen.


Abstimmungsergebnis: