Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Wiesmoor werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen gewählt. Die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen sind in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt.


Sachverhalt:

 

Der bisherige ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister Friedrich Völler ist bekanntlich seit dem 01.11.2014 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Wiesmoor.

 

Es ist daher erforderlich, dass der Rat der Stadt Wiesmoor nach § 81 Abs. 2 NKomVG aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters wählt, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Vor der Wahl ist zunächst ein Beschluss über die Zahl der Stellvertretungen notwendig.

 

Soll es unter den ehrenamtlichen Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese vorher vom Rat bestimmt. Wenn es keine Reihenfolge geben soll, sind die ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt.

 

Bisher gab es bei der Stadt Wiesmoor einen ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Mit Blick auf die vielen repräsentativen Verpflichtungen eines Bürgermeisters, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, empfiehlt die Verwaltung, zwei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen zu wählen. Dieses ist auch bereits bei anderen vergleichbaren Kommunen wie z. B. der Gemeinde Großefehn, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Friedeburg und Gemeinde Ihlow gängige Praxis.

 

Wolfgang Sievers (GfW) spricht sich gegen zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen aus, da er der Meinung ist, dass dem neuen BGM durchaus bekannt gewesen ist, welche Arbeit auf ihn zukommen wird und die Stadt Wiesmoor finanziell derzeit nicht in der Lage ist, sich zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen zu leisten. Evtl. müsste die Verwaltung bei zusätzlichen Terminen mit einbezogen werden. BGM Völler antwortet, dass die Aufgaben des stv. BGM klar definiert und festgelegt sind. Hierunter fallen repräsentative Aufgaben, wie z.B. Jubiläen, Hochzeiten, Straßen- oder Vereinsfeste sowie Ehrengeburtstage. Vor allem letztere würden aufgrund des demografischen Wandels immer mehr werden. Dieses kann somit nicht zusätzlich durch die Verwaltung übernommen werden. BGM Völler macht nochmals deutlich, dass auch andere vergleichbare Kommunen in der Umgebung bereits seit Jahren zwei ehrenamtliche Stellvertreter/Stellvertreterinnen einsetzen. Er persönlich möchte sich in seiner Amtszeit auf Inhalte konzentrieren.

 

Ratsmitglied Helmut Meyer (WB) stellt den Antrag, dass die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter/Stellvertreterinnen sich die entsprechende Aufwandsentschädigung teilen. BGM Völler antwortet, dass sich der gestellte Antrag auf eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung bezieht. Die Satzungsänderung ist heute jedoch nicht Gegenstand der Tagesordnung. BGM Völler teilt mit, dass diese Problematik bereits innerhalb der Verwaltung besprochen wurde und die Verwaltung zu gegebener Zeit eine Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung zur Beratung vorlegen wird.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Da die erste Abstimmung zu diesem TOP für den Ratsvorsitzenden nicht eindeutig ersichtlich war, lässt dieser ein weiteres Mal über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: