Sitzung: 13.11.2014 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/203/2014
Beschlussvorschlag:
Zur Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Wiesmoor werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen gewählt. Die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen sind in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt.
Sachverhalt:
Der bisherige ehrenamtliche
stellvertretende Bürgermeister Friedrich Völler ist bekanntlich seit dem
01.11.2014 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Wiesmoor.
Es ist daher erforderlich,
dass der Rat der Stadt Wiesmoor nach § 81 Abs. 2 NKomVG aus den Beigeordneten
bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters wählt, die
ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der
Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten. Vor der Wahl ist
zunächst ein Beschluss über die Zahl der Stellvertretungen notwendig.
Soll es unter den
ehrenamtlichen Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese vorher vom
Rat bestimmt. Wenn es keine Reihenfolge geben soll, sind die ehrenamtlichen
Stellvertreter/-innen in ihrer Vertretungsfunktion gleichberechtigt.
Bisher gab es bei der Stadt
Wiesmoor einen ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.
Mit Blick auf die vielen
repräsentativen Verpflichtungen eines Bürgermeisters, gerade vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels, empfiehlt die Verwaltung, zwei ehrenamtliche
Stellvertreter/-innen zu wählen. Dieses ist auch bereits bei anderen
vergleichbaren Kommunen wie z. B. der Gemeinde Großefehn, Gemeinde Uplengen,
Gemeinde Friedeburg und Gemeinde Ihlow gängige Praxis.
Wolfgang Sievers (GfW)
spricht sich gegen zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen aus, da er der
Meinung ist, dass dem neuen BGM durchaus bekannt gewesen ist, welche Arbeit auf
ihn zukommen wird und die Stadt Wiesmoor finanziell derzeit nicht in der Lage
ist, sich zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen zu leisten. Evtl. müsste die
Verwaltung bei zusätzlichen Terminen mit einbezogen werden. BGM Völler
antwortet, dass die Aufgaben des stv. BGM klar definiert und festgelegt sind. Hierunter
fallen repräsentative Aufgaben, wie z.B. Jubiläen, Hochzeiten, Straßen- oder
Vereinsfeste sowie Ehrengeburtstage. Vor allem letztere würden aufgrund des
demografischen Wandels immer mehr werden. Dieses kann somit nicht zusätzlich
durch die Verwaltung übernommen werden. BGM Völler macht nochmals deutlich,
dass auch andere vergleichbare Kommunen in der Umgebung bereits seit Jahren
zwei ehrenamtliche Stellvertreter/Stellvertreterinnen einsetzen. Er persönlich
möchte sich in seiner Amtszeit auf Inhalte konzentrieren.
Ratsmitglied Helmut Meyer
(WB) stellt den Antrag, dass die beiden ehrenamtlichen
Stellvertreter/Stellvertreterinnen sich die entsprechende Aufwandsentschädigung
teilen. BGM Völler antwortet, dass sich der gestellte Antrag auf eine Änderung
der Aufwandsentschädigungssatzung bezieht. Die Satzungsänderung ist heute
jedoch nicht Gegenstand der Tagesordnung. BGM Völler teilt mit, dass diese
Problematik bereits innerhalb der Verwaltung besprochen wurde und die
Verwaltung zu gegebener Zeit eine Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung
zur Beratung vorlegen wird.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Da die erste Abstimmung zu diesem TOP für den Ratsvorsitzenden nicht eindeutig ersichtlich war, lässt dieser ein weiteres Mal über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: