Sachverhalt:
I. Verpflichtung
Gem. § 60 NKomVG wird Herr
Henning Kulbarsch von Bürgermeister Völler förmlich verpflichtet, seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten.
Verfahren:
Die von der Verwaltung
vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von Herrn Henning Kulbarsch
unterschrieben werden.
II. Belehrung
Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3
NKomVG ist Herr Henning Kulbarsch auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42
hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Verfahren:
Die Pflichtenbelehrung wird
von Bürgermeister Völler vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete
Niederschrift der Pflichtenbelehrung muss von Herrn Henning Kulbarsch
unterschrieben werden.
Die Verpflichtung sowie die Pflichtenbelehrung von Herrn Kulbarsch wird durch BGM Völler vorgenommen. Danach wird die Verpflichtungserklärung sowie die Niederschrift der Pflichtenbelehrung von Herrn Kulbarsch unterzeichnet.