Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

I. Verpflichtung

 

Gem. § 60 NKomVG wird Herr Henning Kulbarsch von Bürgermeister Völler förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Verfahren:

Die von der Verwaltung vorbereitete Verpflichtungserklärung muss von Herrn Henning Kulbarsch unterschrieben werden.

 

 

II. Belehrung

 

Gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG ist Herr Henning Kulbarsch auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Verfahren:

Die Pflichtenbelehrung wird von Bürgermeister Völler vorgenommen. Die von der Verwaltung vorbereitete Niederschrift der Pflichtenbelehrung muss von Herrn Henning Kulbarsch unterschrieben werden.

 

Die Verpflichtung sowie die Pflichtenbelehrung von Herrn Kulbarsch wird durch BGM Völler vorgenommen. Danach wird die Verpflichtungserklärung sowie die Niederschrift der Pflichtenbelehrung von Herrn Kulbarsch unterzeichnet.