Sitzung: 13.11.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/211/2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wiesmoor
stellt fest, dass Herr Friedrich Völler ordnungsgemäß seinen Mandatsverzicht
auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG erklärt hat und er seinen Sitz
als Ratsherr verliert.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG
verlieren Abgeordnete ihren Sitz in der Vertretung u. a. durch
schriftliche
Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob
eine der Voraussetzungen für
einen Sitzverlust vorliegt. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Herr Friedrich Völler hat
seinen Mandatsverzicht mit Schreiben vom 16.10.2014 schriftlich gegenüber der
Verwaltung erklärt.
Die Verzichtserklärung
erfolgt aufgrund der Unvereinbarkeit des Bürgermeisteramtes mit der
Tätigkeit als Ratsherr (§ 50
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG). Ab dem 01.11.2014 ist Herr Friedrich Völler
bekanntlich Bürgermeister der
Stadt Wiesmoor.
Ergänzend zur Vorlage weist
die Verwaltung darauf hin, dass bei den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 für
die Personen, über deren Verzichtserklärung beschlossen wird, ein Mitwirkungsverbot
gem. § 41 NKomVG vorliegt.
Ohne Beteiligung des BGM Völler ergeht die Beschlussfassung über die Verzichtserklärung vom 16.10.2014.
Abstimmungsergebnis: