Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wiesmoor stellt fest, dass Herr Friedrich Völler ordnungsgemäß seinen Mandatsverzicht auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG erklärt hat und er seinen Sitz als Ratsherr verliert.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG verlieren Abgeordnete ihren Sitz in der Vertretung u. a. durch

schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob

eine der Voraussetzungen für einen Sitzverlust vorliegt. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur

Stellungnahme zu geben.

 

Herr Friedrich Völler hat seinen Mandatsverzicht mit Schreiben vom 16.10.2014 schriftlich gegenüber der Verwaltung erklärt.

 

Die Verzichtserklärung erfolgt aufgrund der Unvereinbarkeit des Bürgermeisteramtes mit der

Tätigkeit als Ratsherr (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG). Ab dem 01.11.2014 ist Herr Friedrich Völler

bekanntlich Bürgermeister der Stadt Wiesmoor.

 

Ergänzend zur Vorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass bei den Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 für die Personen, über deren Verzichtserklärung beschlossen wird, ein Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG vorliegt.

 

Ohne Beteiligung des BGM Völler ergeht die Beschlussfassung über die Verzichtserklärung vom 16.10.2014.


Abstimmungsergebnis: