a) Joachim Janssen teilt mit, dass er den ersten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum Landesraumordnungsprogramm einsehen konnte. Seiner Meinung nach ist die Anerkennung Wiesmoors als Mittelzentrum bzw. Zuweisung der mittelzentralen Teilfunktion Einzelhandel sehr ausführlich dargestellt. Der eigentliche Problempunkt Marcardsmoor mit seinem Torfabbau dahingehend sehr dünn ausgeführt. Er bittet darum, dass diese Punkte etwas intensiver begründet werden und zusätzlich den Hinweis mit aufzunehmen, dass die Freiraumplanung nicht missbräuchlich genutzt wird. Johannes Bohlen antwortet, dass er dieses zur Kenntnis genommen hat und somit möglichst in der Stellungnahme berücksichtigen wird. Er möchte noch darauf hinweisen, dass die Stadt Wiesmoor bezüglich des Torfabbaues in Marcardsmoor sich den Vorgaben der Raumordnung des Landkreises Aurich angepasst hat.

 

b) Marion Fick-Tiggers fragt an, wann die Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum LROP auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor veröffentlicht wird. Sie gibt zu bedenken, dass der Einsendeschluss für die Stellungnahme mit dem 15.11.2014 terminiert ist. BGM Völler antwortet, dass das Land Niedersachsen für die Abgabe der Stellungnahme zunächst den 14.11.2014 vorgesehen hatte. Mittlerweile wurde seitens des Landes mitgeteilt, dass Stellungnahmen, die bis zum 31.12.2014 eingehen, berücksichtigt werden. Dieses liegt der Verwaltung auch schriftlich vor. Die Einwendungsfrist 31.12.2014 gilt somit auch für die Bürgerinnen und Bürger. Nach der VA-Sitzung am 08.12.2014 wird die Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum LROP auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor veröffentlicht.

 

Johannes Bohlen möchte noch darauf hinweisen, dass die Stellungnahme auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor eingestellt wird, um von den Wiesmoorer Bürgern noch Belange für die Stellungnahme zu erhalten. Der Rat der Stadt Wiesmoor muss jedoch keine Abwägung, wie beispielsweise beim Bebauungsplan, vornehmen.

 

c) Gerd Rust teilt mit, dass eine Konzepterarbeitung in die ehemaligen Vorranggebiete 15/3 und 15/4 nicht hineingehört. Des Weiteren dürfe die im LROP ausgewiesene Freiraumfunktion nicht für den Torfabbau missbraucht werden. BGM Völler antwortet, dass man zunächst zwischen dem Regionalen Raumordnungsprogramm und dem Landesraumordnungsprogramm unterscheiden muss. Der Landkreis Aurich hat in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm die beiden Flächen als Vorranggebiet für Torferhaltung und Moorentwicklung und als Vorranggebiet Freiraumfunktionen festgesetzt. Deshalb möchte die Stadt Wiesmoor sich bei der Stellungnahme zum LROP den Zielrichtungen des Landkreises aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm anpassen.

 

d) Dirk Limbeck fragt an, ob die Möglichkeit besteht, neben der Kulisse „Torferhaltung und Moorentwicklung“ eine zweite Kulisse festzusetzen. Die zweite Kulisse sollte unterteilt sein nach „keine Beeinträchtigung für die Landwirtschaft“ und „kein industrieller Torfabbau“. Oder geht es doch darum, in Wiesmoor ein weiteres Erdenwerk zu installieren. BGM Völler antwortet, dass die Planzeichen nach dem Raumordnungsgesetz vorgegeben sind. Dieses wurde auch bereits durch Herrn de Vries vom Landkreis Aurich beim Runden Tisch vorgetragen. Derzeit hat der Landkreis Aurich die vorliegenden Abbauanträge für den Torfabbau in Marcardsmoor zurückgestellt.

An einem Beispiel erläutert der BGM die Situation des Torfabbaus.

e) Trude Ahlfs weist darauf hin, dass man kein Mitleid mit den Torfabbauern haben dürfe. Bislang gab es auch kein Mitleid für die Marcardsmoorer. Die Chancen, den Torfabbau verhindern zu können, waren noch nie so groß.

 

f) Gerd Rust teilt mit, dass er an einer Veranstaltung in Gnarrenburg teilgenommen hat, bei der insgesamt 1.500 Landwirte vor Ort waren, die eine Überarbeitung des Entwurfs zum LROP gefordert haben, damit Landwirte auch in Zukunft Flächen landwirtschaftlich bearbeiten können.

 

g) Marion Fick-Tiggers teilt mit, dass der Hintergrund für den weißen Fleck in Marcardsmoor der ist, dass nur noch hier großer industrieller Torfabbau möglich ist. Sie bittet die Verwaltung um Mitteilung, was mit dem Bereich Amsel- und Drosselweg bezüglich einer städtebaulichen Entwicklung ist, da der Entwurf zum LROP hier ein Vorranggebiet für Torferhaltung und Moorentwicklung vorsieht. BGM Völler antwortet, dass das Land Niedersachsen hier einen handwerklichen Fehler begangen hat. Die Thematik wurde auch bereits mit dem Landwirtschaftsminister erörtert. BGM Völler gibt zu der gesamten Torfabbauthematik noch zu bedenken, dass bereits 1962 mit dem Torfabbau in Marcardsmoor begonnen wurde. Bereits in den 80iger Jahren hat er selbst auf eine evtl. Problematik durch Torfabbau hingewiesen. Daher müssten sich jetzt auch alle selbst ein Stück weit an die eigene Nase fassen, dass hiergegen nicht schon bereits eher etwas unternommen wurde. Nun habe man geeignete Instrumente zur Hand. Es stellt sich jedoch die Frage, ob wirklich alles verhindert werden kann.

 

h) Trude Ahlfs weist darauf hin, dass gerade viele ältere Bürger immer noch der Meinung sind, dass nach dem Torfabbau guter Maisboden hervorkommt. Torfabbau hat aber auch gerade in Marcardsmoor Überhand genommen. Deswegen herrscht dringender Handlungsbedarf. Zum runden Tisch möchte sie noch ausführen, dass dieser nun dreimal in größeren Abständen stattgefunden hat. Aus diesen Sitzungen ist bislang jedoch noch nichts Konkretes hervorgegangen. Dieses muss sich dringend ändern.

 

i) Gerd Rust weist darauf hin, dass bereits jetzt die Weichen dafür gestellt werden müssen, dass sich die Dinge aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich im LROP des Landes Niedersachsen wieder spiegeln.

 

j) Marion Fick-Tiggers fragt an, wie man zu einem evtl. Torfabbau zwischen dem Neubaugebiet in Marcardsmoor und der Upschörter Straße steht. Dort sollen ca. 5 bis 6 m Torf vorhanden sein. Dort sollen sich bereits Torfabbauer in die vorhandenen Flächen einkaufen. BGM Völler antwortet, dass außerhalb der Vorranggebiete auch eine entsprechende Abbaugenehmigung beim Landkreis Aurich zu beantragen ist. Diese wird im Rahmen des geltenden Rechts (Baugesetzbuch) entweder bewilligt oder abgelehnt. Hier sind jedoch auch ein Stück weit die Grundstückseigentümer gefordert, die vorhandenen Flächen nicht zu veräußern.

 

Johannes Bohlen teilt ergänzend mit, dass die Stadt Wiesmoor keine Handhabe hätte, um sich bei Grundstücksverkäufen, vor allem im Außenbereich, einzumischen.