Sitzung: 13.11.2014 Rat
a) Joachim Janssen teilt mit,
dass er den ersten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum
Landesraumordnungsprogramm einsehen konnte. Seiner Meinung nach ist die
Anerkennung Wiesmoors als Mittelzentrum bzw. Zuweisung der mittelzentralen
Teilfunktion Einzelhandel sehr ausführlich dargestellt. Der eigentliche
Problempunkt Marcardsmoor mit seinem Torfabbau dahingehend sehr dünn
ausgeführt. Er bittet darum, dass diese Punkte etwas intensiver begründet
werden und zusätzlich den Hinweis mit aufzunehmen, dass die Freiraumplanung
nicht missbräuchlich genutzt wird. Johannes Bohlen antwortet, dass er dieses
zur Kenntnis genommen hat und somit möglichst in der Stellungnahme
berücksichtigen wird. Er möchte noch darauf hinweisen, dass die Stadt Wiesmoor
bezüglich des Torfabbaues in Marcardsmoor sich den Vorgaben der Raumordnung des
Landkreises Aurich angepasst hat.
b) Marion Fick-Tiggers fragt
an, wann die Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum LROP auf der Internetseite
der Stadt Wiesmoor veröffentlicht wird. Sie gibt zu bedenken, dass der
Einsendeschluss für die Stellungnahme mit dem 15.11.2014 terminiert ist. BGM
Völler antwortet, dass das Land Niedersachsen für die Abgabe der Stellungnahme
zunächst den 14.11.2014 vorgesehen hatte. Mittlerweile wurde seitens des Landes
mitgeteilt, dass Stellungnahmen, die bis zum 31.12.2014 eingehen,
berücksichtigt werden. Dieses liegt der Verwaltung auch schriftlich vor. Die
Einwendungsfrist 31.12.2014 gilt somit auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Nach der VA-Sitzung am 08.12.2014 wird die Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum
LROP auf der Internetseite der Stadt Wiesmoor veröffentlicht.
Johannes Bohlen möchte noch
darauf hinweisen, dass die Stellungnahme auf der Internetseite der Stadt
Wiesmoor eingestellt wird, um von den Wiesmoorer Bürgern noch Belange für die
Stellungnahme zu erhalten. Der Rat der Stadt Wiesmoor muss jedoch keine
Abwägung, wie beispielsweise beim Bebauungsplan, vornehmen.
c) Gerd Rust teilt mit, dass
eine Konzepterarbeitung in die ehemaligen Vorranggebiete 15/3 und 15/4 nicht
hineingehört. Des Weiteren dürfe die im LROP ausgewiesene Freiraumfunktion
nicht für den Torfabbau missbraucht werden. BGM Völler antwortet, dass man
zunächst zwischen dem Regionalen Raumordnungsprogramm und dem Landesraumordnungsprogramm
unterscheiden muss. Der Landkreis Aurich hat in seinem Regionalen
Raumordnungsprogramm die beiden Flächen als Vorranggebiet für Torferhaltung und
Moorentwicklung und als Vorranggebiet Freiraumfunktionen festgesetzt. Deshalb
möchte die Stadt Wiesmoor sich bei der Stellungnahme zum LROP den
Zielrichtungen des Landkreises aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm
anpassen.
d) Dirk Limbeck fragt an, ob
die Möglichkeit besteht, neben der Kulisse „Torferhaltung und Moorentwicklung“
eine zweite Kulisse festzusetzen. Die zweite Kulisse sollte unterteilt sein
nach „keine Beeinträchtigung für die Landwirtschaft“ und „kein industrieller
Torfabbau“. Oder geht es doch darum, in Wiesmoor ein weiteres Erdenwerk zu
installieren. BGM Völler antwortet, dass die Planzeichen nach dem
Raumordnungsgesetz vorgegeben sind. Dieses wurde auch bereits durch Herrn de
Vries vom Landkreis Aurich beim Runden Tisch vorgetragen. Derzeit hat der
Landkreis Aurich die vorliegenden Abbauanträge für den Torfabbau in Marcardsmoor
zurückgestellt.
An einem Beispiel erläutert
der BGM die Situation des Torfabbaus.
e) Trude Ahlfs weist darauf
hin, dass man kein Mitleid mit den Torfabbauern haben dürfe. Bislang gab es
auch kein Mitleid für die Marcardsmoorer. Die Chancen, den Torfabbau verhindern
zu können, waren noch nie so groß.
f) Gerd Rust teilt mit, dass
er an einer Veranstaltung in Gnarrenburg teilgenommen hat, bei der insgesamt
1.500 Landwirte vor Ort waren, die eine Überarbeitung des Entwurfs zum LROP
gefordert haben, damit Landwirte auch in Zukunft Flächen landwirtschaftlich
bearbeiten können.
g) Marion Fick-Tiggers teilt
mit, dass der Hintergrund für den weißen Fleck in Marcardsmoor der ist, dass
nur noch hier großer industrieller Torfabbau möglich ist. Sie bittet die
Verwaltung um Mitteilung, was mit dem Bereich Amsel- und Drosselweg bezüglich
einer städtebaulichen Entwicklung ist, da der Entwurf zum LROP hier ein
Vorranggebiet für Torferhaltung und Moorentwicklung vorsieht. BGM Völler
antwortet, dass das Land Niedersachsen hier einen handwerklichen Fehler
begangen hat. Die Thematik wurde auch bereits mit dem Landwirtschaftsminister
erörtert. BGM Völler gibt zu der gesamten Torfabbauthematik noch zu bedenken,
dass bereits 1962 mit dem Torfabbau in Marcardsmoor begonnen wurde. Bereits in
den 80iger Jahren hat er selbst auf eine evtl. Problematik durch Torfabbau
hingewiesen. Daher müssten sich jetzt auch alle selbst ein Stück weit an die
eigene Nase fassen, dass hiergegen nicht schon bereits eher etwas unternommen
wurde. Nun habe man geeignete Instrumente zur Hand. Es stellt sich jedoch die
Frage, ob wirklich alles verhindert werden kann.
h) Trude Ahlfs weist darauf
hin, dass gerade viele ältere Bürger immer noch der Meinung sind, dass nach dem
Torfabbau guter Maisboden hervorkommt. Torfabbau hat aber auch gerade in
Marcardsmoor Überhand genommen. Deswegen herrscht dringender Handlungsbedarf.
Zum runden Tisch möchte sie noch ausführen, dass dieser nun dreimal in größeren
Abständen stattgefunden hat. Aus diesen Sitzungen ist bislang jedoch noch
nichts Konkretes hervorgegangen. Dieses muss sich dringend ändern.
i) Gerd Rust weist darauf
hin, dass bereits jetzt die Weichen dafür gestellt werden müssen, dass sich die
Dinge aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich im LROP
des Landes Niedersachsen wieder spiegeln.
j) Marion Fick-Tiggers fragt
an, wie man zu einem evtl. Torfabbau zwischen dem Neubaugebiet in Marcardsmoor
und der Upschörter Straße steht. Dort sollen ca. 5 bis 6 m Torf vorhanden sein.
Dort sollen sich bereits Torfabbauer in die vorhandenen Flächen einkaufen. BGM
Völler antwortet, dass außerhalb der Vorranggebiete auch eine entsprechende
Abbaugenehmigung beim Landkreis Aurich zu beantragen ist. Diese wird im Rahmen
des geltenden Rechts (Baugesetzbuch) entweder bewilligt oder abgelehnt. Hier
sind jedoch auch ein Stück weit die Grundstückseigentümer gefordert, die
vorhandenen Flächen nicht zu veräußern.
Johannes Bohlen teilt
ergänzend mit, dass die Stadt Wiesmoor keine Handhabe hätte, um sich bei
Grundstücksverkäufen, vor allem im Außenbereich, einzumischen.