Sitzung: 11.12.2014 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/229/2014
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende lässt sodann
darüber abstimmen, die Steuerhebesatzsatzung mit den alten Werten zu
beschließen.
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen
Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig
vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2015 empfiehlt
die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Dabei
können die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf ein einheitliches
Niveau festgesetzt werden. Durch die Umwandlung von land- und
fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in Baugrundstücken würde sich somit der
Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses Verfahren ist auch bisher so in
Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2015
die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und
den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 374 v. H. (bisher: 364 v. H.)
festzusetzen.
Die Mehreinnahmen betragen 2015
auf der Basis des Haushaltsplanes
bei Grundsteuer A 10.000
€
bei Grundsteuer B 89.300
€
bei Gewerbesteuer 96.100
€
insgesamt
195.400 €.
Die Mehreinnahmen wurden bereits im Haushaltsentwurf
verarbeitet.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Jens
Brooksiek erläutert kurz die Anhebung der Steuerhebesätze für das Jahr 2015
anhand der Beschlussvorlage. Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer A und B von
366 v.H. auf 383 v.H. zu erhöhen. Dies entspricht einer realen Erhöhung von
4,64 %. Die Gewerbesteuer soll von 364 v.H. auf 374 v.H. erhöht werden. Dieses
entspricht real einer Erhöhung von 2,75 %. Zu den Auswirkungen trägt er noch
einige Fallbeispiele vor.
Wolfgang
Sievers, GfW, teilt mit, dass die GfW die Erhöhung der Steuerhebesätze als sehr
bedenklich für die Bürger und die Wirtschaft in Wiesmoor ansieht. Seine Partei
lehnt daher die Erhöhung der Steuerhebesätze ab.
Ingo Schnau,
CDU, sieht eine Erhöhung der Gewerbesteuer als schlechten Standortfaktor für
die Wirtschaft. Die CDU lehnt daher die Erhöhung der Steuerhebesätze ebenfalls
ab.
BGM Völler fragt daraufhin an, ob nur die vorgeschlagene
Erhöhung oder ob generell einer Erhöhung der Steuerhebesätze abgelehnt wird.
Wolfgang Sievers, GfW, sieht noch mehr Sparmöglichkeiten an
anderer Stelle und möchte daher eher in die Wirtschaftsförderung investieren.
Andererseits ist er der Auffassung, wenn noch mehr gespart werden würde, wäre
sicherlich auch eine geringfügige Erhöhung der Steuerhebesätze denkbar.
Die CDU lehnt jedoch grundsätzlich eine Erhöhung der
Steuerhebesätze ab.
Karl-Dieter Jelken, SPD, sieht eine Erhöhung der
Steuerhebesätze ebenfalls als sehr kritisch an, aber er sieht auch die
Notwendigkeit einer Erhöhung. Aufgrund der Ablehnung seitens der CDU und GfW
bittet er um neue Deckungsvorschläge. Auch er sieht die Notwendigkeit der
Zurückhaltung bei den neuen Personalstellen (dritte Person Klärwerk und zweite
EDV-Kraft).
Laut Friederike Dirks, CDU, hätte man frühzeitiger sparen
müssen. Sie sieht allerdings die Investitionen für die Schulen und Kindergärten
als gut investiertes Geld an.
Jens Brooksiek weist darauf hin, sollte es keine Mehrheit für
die Erhöhung der Steuerhebesätze geben und somit der bereits im Haushalt
eingeplante Mehrertrag von 195.4000,00 € nicht erfolgen, sei es fraglich, ob
der Haushalt genehmigungsfähig sei. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die
Steuerhebesatzsatzung auch ohne eine Erhöhung neu mit den alten Sätzen
beschlossen werden muss. Wolfgang Sievers sieht noch viele Sparmöglichkeiten,
z.B. Umschuldung, Verkauf Photovoltaik, Touristik, Blütenfest,
Hallenbenutzungsgebühren usw. Außerdem ist er der Ansicht, dass die Stadt
Wiesmoor in die Konsolidierung, wie in der Gemeinde Ihlow auch, gehen sollte.
Jens Brooksiek plädiert dafür, dass man das Heft des Handels
nicht aus der Hand geben sollte und daher Politik, Verwaltung und Bürger
gefordert sind. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Konsolidierung alle
freiwilligen Leistungen zuerst zu streichen wären.
Reiner Zigan gibt als Deckungsvorschlag an, die EDV-Stelle vorerst
zurückzuziehen, somit auf den Kauf des Spetzerfehnkanal zu verzichten. Alleine
für den Nichterwerb des Spetzerfehnkanals wäre eine Einsparung von 15.000,00 €
möglich.
Helmut Meyer verlässt von 19.52 Uhr bis 19.54 Uhr die
Sitzung.
Jens Brooksiek weist darauf hin, dass die
Steuerhebesatzsatzung im Gegensatz zu anderen Satzungen auch rückwirkend erhöht
werden darf.
Friederike Dirks und Wolfgang Sievers schlagen vor, die Steuerhebesatzung mit den alten Werten zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: