Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:


Der Vorsitzende lässt sodann darüber abstimmen, die Steuerhebesatzsatzung mit den alten Werten zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2015 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Dabei können die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf ein einheitliches Niveau festgesetzt werden. Durch die Umwandlung von land- und fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in Baugrundstücken würde sich somit der Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses Verfahren ist auch bisher so in Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2015 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 374 v. H. (bisher: 364 v. H.) festzusetzen.

 

Die Mehreinnahmen betragen 2015

 

auf der Basis des Haushaltsplanes

 

bei Grundsteuer A                                           10.000 €

bei Grundsteuer B                                           89.300 €

bei Gewerbesteuer                                          96.100 €

insgesamt                                                    195.400 €.

 

Die Mehreinnahmen wurden bereits im Haushaltsentwurf verarbeitet.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Jens Brooksiek erläutert kurz die Anhebung der Steuerhebesätze für das Jahr 2015 anhand der Beschlussvorlage. Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer A und B von 366 v.H. auf 383 v.H. zu erhöhen. Dies entspricht einer realen Erhöhung von 4,64 %. Die Gewerbesteuer soll von 364 v.H. auf 374 v.H. erhöht werden. Dieses entspricht real einer Erhöhung von 2,75 %. Zu den Auswirkungen trägt er noch einige Fallbeispiele vor.

 

Wolfgang Sievers, GfW, teilt mit, dass die GfW die Erhöhung der Steuerhebesätze als sehr bedenklich für die Bürger und die Wirtschaft in Wiesmoor ansieht. Seine Partei lehnt daher die Erhöhung der Steuerhebesätze ab.

 

Ingo Schnau, CDU, sieht eine Erhöhung der Gewerbesteuer als schlechten Standortfaktor für die Wirtschaft. Die CDU lehnt daher die Erhöhung der Steuerhebesätze ebenfalls ab.

 

BGM Völler fragt daraufhin an, ob nur die vorgeschlagene Erhöhung oder ob generell einer Erhöhung der Steuerhebesätze abgelehnt wird.

 

Wolfgang Sievers, GfW, sieht noch mehr Sparmöglichkeiten an anderer Stelle und möchte daher eher in die Wirtschaftsförderung investieren. Andererseits ist er der Auffassung, wenn noch mehr gespart werden würde, wäre sicherlich auch eine geringfügige Erhöhung der Steuerhebesätze denkbar.

 

Die CDU lehnt jedoch grundsätzlich eine Erhöhung der Steuerhebesätze ab.

 

Karl-Dieter Jelken, SPD, sieht eine Erhöhung der Steuerhebesätze ebenfalls als sehr kritisch an, aber er sieht auch die Notwendigkeit einer Erhöhung. Aufgrund der Ablehnung seitens der CDU und GfW bittet er um neue Deckungsvorschläge. Auch er sieht die Notwendigkeit der Zurückhaltung bei den neuen Personalstellen (dritte Person Klärwerk und zweite EDV-Kraft).

 

Laut Friederike Dirks, CDU, hätte man frühzeitiger sparen müssen. Sie sieht allerdings die Investitionen für die Schulen und Kindergärten als gut investiertes Geld an.

 

Jens Brooksiek weist darauf hin, sollte es keine Mehrheit für die Erhöhung der Steuerhebesätze geben und somit der bereits im Haushalt eingeplante Mehrertrag von 195.4000,00 € nicht erfolgen, sei es fraglich, ob der Haushalt genehmigungsfähig sei. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Steuerhebesatzsatzung auch ohne eine Erhöhung neu mit den alten Sätzen beschlossen werden muss. Wolfgang Sievers sieht noch viele Sparmöglichkeiten, z.B. Umschuldung, Verkauf Photovoltaik, Touristik, Blütenfest, Hallenbenutzungsgebühren usw. Außerdem ist er der Ansicht, dass die Stadt Wiesmoor in die Konsolidierung, wie in der Gemeinde Ihlow auch, gehen sollte.

 

Jens Brooksiek plädiert dafür, dass man das Heft des Handels nicht aus der Hand geben sollte und daher Politik, Verwaltung und Bürger gefordert sind. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Konsolidierung alle freiwilligen Leistungen zuerst zu streichen wären.

 

Reiner Zigan gibt als Deckungsvorschlag an, die EDV-Stelle vorerst zurückzuziehen, somit auf den Kauf des Spetzerfehnkanal zu verzichten. Alleine für den Nichterwerb des Spetzerfehnkanals wäre eine Einsparung von 15.000,00 € möglich.

 

Helmut Meyer verlässt von 19.52 Uhr bis 19.54 Uhr die Sitzung.

 

Jens Brooksiek weist darauf hin, dass die Steuerhebesatzsatzung im Gegensatz zu anderen Satzungen auch rückwirkend erhöht werden darf.

 

Friederike Dirks und Wolfgang Sievers schlagen vor, die Steuerhebesatzung mit den alten Werten zu beschließen.   


Abstimmungsergebnis: