Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die in der gesonderten Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die Änderungssatzung wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Auf die gesondert verschickte Vorlage wird verwiesen.

 

Die sog. Zusatzgebühr muss von 2,53 € je cbm auf 2,75 € je cbm, also um 22 Cent je cbm erhöht werden.

 

Ursache hierfür ist zum einen die vorgesehene Einstellung einer dritten Kraft für die Kläranlage. Dies beruht auf Sicherheitsvorschriften, die einzuhalten sind. Bei manchen Arbeiten müssen zwei Mitarbeiter anwesend sein.
Dies macht ca. 6,5 Cent aus.

 

Weitere 15,5 Cent ergeben sich wie folgt:

In den Jahren 2013 und 2014 musste Klärschlamm mobil entwässert und abgefahren werden, da der Schlamm nicht an die Klärschlammvererdungsanlage abgegeben werden konnte. Die Kosten hierfür wurden zunächst von der EKO-Plant Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Wiesmoor GmbH übernommen, um den Haushalt nicht zu sprengen. Sie werden jetzt auf vier Jahre verteilt an die Stadt Wiesmoor weitergegeben. Die Berechnung ergibt sich wie folgt: 2,50 € je cbm Garantiemenge von 23.077 cbm jährlich = 57.692,50 € Netto => 68.654,08 € Brutto.

 

Es gibt Wassermengen, die auf dem Grundstück gewonnen werden und die in die öffentliche Abwasseranlage gelangen. Hierzu zählt  z.B. Regenwasser, das zur Toilettenspülung oder zum Waschen in der Waschmaschine benutzt wird. Diese Wassermengen müssen der Stadt Wiesmoor gemeldet werden, damit sie mit veranlagt werden können.

 

Außerdem gibt es Leitungswasser, das nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, sondern z.B. zur Gartenbewässerung benutzt wird. Diese Mengen können der Verwaltung gemeldet werden, damit sie nicht mit veranlagt werden, wenn sie 2 cbm übersteigen.

 

In beiden Fällen entsteht ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung schlägt vor, für diese Fälle eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € je Fall und Jahr, für das die Veranlagung gilt, zu erheben. Es handelt sich um ca. 500 Fälle im Jahr. Die Mehreinnahmen betragen also ca. 5.000 €

 

Diese Verwaltungsgebühr gilt für Mitteilungen, die ab dem 01.04.2015 abgegeben werden.

 

Jens Brooksiek trägt die Beschlussvorlage vor und weist darauf hin, dass die Kosten nicht, wie in der Beschlussvorlage angegeben auf drei Jahre verteilt werden, sondern auf vier Jahre.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach neuen Erkenntnissen das 700 cbm umfassenden Klärschlammspeicherbeckens aus dem Jahre 1966 marode ist. So ist der obere Kranz brüchig und der Speicher nässt durch. Die Statik ist somit nicht mehr gewährleistet. Die Anlage wurde durch den Gemeindeunfallversicherungsverband und durch ein Ingenieurbüro begutachtet und eine Sanierung dringend empfohlen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 132.000,00 €. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, eine neue Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung vorzunehmen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, da die 3. Stelle beim Klärwerk vorerst zurückgestellt ist, die Erhöhung auf 2,75 € zu belassen und damit die Sanierungskosten zu decken.

 

Wolfgang Sievers, GfW, erkundigt sich über das Verhältnis der Eko-Plant Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Wiesmoor mbH und der Stadt Wiesmoor. Jens Brooksiek erläutert ihm dieses ausführlich.

 

Karl-Dieter Jelken, SPD, weist auf die Wichtigkeit der Gebührenanpassung hin, insbesondere auf die Beibehaltung der kalkulierten 6,5 Cent pro cbm, die ursprünglich für die dritte Klärwärterstelle vorgesehen waren. Diese Anpassung ist auch erforderlich, da die Stadt sehr viele alte Kanäle unterhalten muss und diese immer wieder saniert werden müssen.

 

Er stellt somit den folgenden Änderungsbeschlussvorschlag: Die dritte Fachkraft für das Klärwerk fällt vorerst weg. Die dafür eingeplanten 6,5 Cent dienen zur Deckung der Sanierung des Klärschlammspeichers. Die 10,00 € Verwaltungsgebühren sollen, wie in der Beschlussvorschlage der Verwaltung angegeben, erhoben werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: