Sitzung: 11.12.2014 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/231/2014
Beschlussvorschlag:
Die
in der gesonderten Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Änderungssatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf
die gesondert verschickte Vorlage wird verwiesen.
Die
sog. Zusatzgebühr muss von 2,53 € je cbm auf 2,75 € je cbm, also um 22 Cent je
cbm erhöht werden.
Ursache
hierfür ist zum einen die vorgesehene Einstellung einer dritten Kraft für die
Kläranlage. Dies beruht auf Sicherheitsvorschriften, die einzuhalten sind. Bei
manchen Arbeiten müssen zwei Mitarbeiter anwesend sein.
Dies macht ca. 6,5 Cent aus.
Weitere
15,5 Cent ergeben sich wie folgt:
In den Jahren 2013 und 2014 musste Klärschlamm mobil entwässert
und abgefahren werden, da der Schlamm nicht an die Klärschlammvererdungsanlage
abgegeben werden konnte. Die Kosten hierfür wurden zunächst von der EKO-Plant
Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Wiesmoor GmbH übernommen, um
den Haushalt nicht zu sprengen. Sie werden jetzt auf vier Jahre verteilt an die
Stadt Wiesmoor weitergegeben. Die Berechnung ergibt sich wie folgt: 2,50 € je
cbm Garantiemenge von 23.077 cbm jährlich = 57.692,50 € Netto => 68.654,08 €
Brutto.
Es
gibt Wassermengen, die auf dem Grundstück gewonnen werden und die in die
öffentliche Abwasseranlage gelangen. Hierzu zählt z.B. Regenwasser, das zur Toilettenspülung
oder zum Waschen in der Waschmaschine benutzt wird. Diese Wassermengen müssen
der Stadt Wiesmoor gemeldet werden, damit sie mit veranlagt werden können.
Außerdem
gibt es Leitungswasser, das nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt,
sondern z.B. zur Gartenbewässerung benutzt wird. Diese Mengen können der
Verwaltung gemeldet werden, damit sie nicht mit veranlagt werden, wenn sie 2
cbm übersteigen.
In
beiden Fällen entsteht ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Die
Verwaltung schlägt vor, für diese Fälle eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € je
Fall und Jahr, für das die Veranlagung gilt, zu erheben. Es handelt sich um ca.
500 Fälle im Jahr. Die Mehreinnahmen betragen also ca. 5.000 €
Diese
Verwaltungsgebühr gilt für Mitteilungen, die ab dem 01.04.2015 abgegeben
werden.
Jens
Brooksiek trägt die Beschlussvorlage vor und weist darauf hin, dass die Kosten
nicht, wie in der Beschlussvorlage angegeben auf drei Jahre verteilt werden,
sondern auf vier Jahre.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass nach neuen Erkenntnissen das 700 cbm
umfassenden Klärschlammspeicherbeckens aus dem Jahre 1966 marode ist. So ist
der obere Kranz brüchig und der Speicher nässt durch. Die Statik ist somit
nicht mehr gewährleistet. Die Anlage wurde durch den
Gemeindeunfallversicherungsverband und durch ein Ingenieurbüro begutachtet und
eine Sanierung dringend empfohlen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 132.000,00
€. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, eine neue Gebührenkalkulation für die
Abwasserbeseitigung vorzunehmen.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, da die 3. Stelle beim Klärwerk vorerst
zurückgestellt ist, die Erhöhung auf 2,75 € zu belassen und damit die
Sanierungskosten zu decken.
Wolfgang
Sievers, GfW, erkundigt sich über das Verhältnis der Eko-Plant
Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Wiesmoor mbH und der Stadt
Wiesmoor. Jens Brooksiek erläutert ihm dieses ausführlich.
Karl-Dieter
Jelken, SPD, weist auf die Wichtigkeit der Gebührenanpassung hin, insbesondere
auf die Beibehaltung der kalkulierten 6,5 Cent pro cbm, die ursprünglich für
die dritte Klärwärterstelle vorgesehen waren. Diese Anpassung ist auch
erforderlich, da die Stadt sehr viele alte Kanäle unterhalten muss und diese
immer wieder saniert werden müssen.
Er
stellt somit den folgenden Änderungsbeschlussvorschlag: Die dritte Fachkraft
für das Klärwerk fällt vorerst weg. Die dafür eingeplanten 6,5 Cent dienen zur
Deckung der Sanierung des Klärschlammspeichers. Die 10,00 € Verwaltungsgebühren
sollen, wie in der Beschlussvorschlage der Verwaltung angegeben, erhoben
werden.
Abstimmungsergebnis: