Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hundesteuer wie folgt zu erhöhen:

 

1. Hund                                                 von   54 € auf   70 €,

2. Hund                                                                 von   84 € auf 140 €,

3. Hund und jeder  weitere Hund     von 120 € auf 210 €,

Kampfhund (jetzt: gefährlicher Hund)         von 432 € auf 700 €

 

Die Mehreinnahmen betragen 82.400 € und sind bereits im Haushalt 2015 eingearbeitet.

 

Außerdem soll § 3 Abs. 2 geändert werden. Heute spricht man nicht mehr von „Kampfhunden“, sondern von „gefährlichen Hunden“.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist beigefügt.

 

Jens Brooksiek trägt die Beschlussvorlage vor.

 

Wolfgang Sievers, GfW, tut sich mit der Erteilung schwer, könnte aber den Vorschlag mit tragen. In diesem Zusammenhang weist er jedoch darauf hin, dass es im Innenbereich der Stadt zu wenige Hundetoiletten gibt. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass es mittlerweile zwischen 25 und 30 Hundetoiletten aufgestellt worden sind.

 

Karl-Dieter Jelken, SPD, schlägt für die SPD folgenden Änderungsvorschlag vor:

 

Die Steuer für den ersten Hund von                                               54,00 € auf   72,00 €

für den zweiten Hund von                                                                84,00 € auf  120,00 €

und für den dritten und jeden weiteren Hund von      120,00 € auf 160,00 €

und für gefährliche Hunde von 432,00 €, wie vorgeschlagen, auf 700,00 €, angehoben werden. 

 

Mit diesem Änderungsvorschlag werden die gleichen Einnahmen, wie von der Verwaltung vorschlagen, erzielt.

 

Laut Reiner Zigan trägt die CDU eine Erhöhung der Hundesteuer, wie vorgeschlagen, nicht mit. Er schlägt daher vor, die Hundesteuer für den ersten und zweiten Hund zu belassen und für den dritten und jeden weiteren Hund auf 210,00 € sowie für einen gefährlichen Hund auf 700,00 € anzuheben. Er begründet dieses damit, dass viele ältere Menschen einen Hund als  sozialen Partner haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen.

 

Aus der Ausschussmitte wird nachgefragt, über wie viele Hunde überhaupt gesprochen wird. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass 966 Ersthunde, 92 Zweithunde 9 Dritthunde gemeldet sind. Gefährliche Hunde sind in Wiesmoor nicht gemeldet.

 

Es wird festgestellt, dass der Vorschlag der CDU zu keiner wesentlichen Mehreinnahme führt.

 

Wolfgang Sievers, GfW, weist nochmals auf die Erfordernis einer Erhöhung hin.

 

Es wird somit über einen Änderungsvorschlag seitens der SPD abgestimmt.  

 


Abstimmungsergebnis: