Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Von der Betriebsleitung wird nunmehr beantragt, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen. Der Überschuss wird zur Verlusttilgung gemäß § 12 Abs. 1 EigBetrVO auf neue Rechnung vorgetragen.  


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2013 ist vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Aurich geprüft worden. Dieser ist nunmehr festzustellen und die Betriebsleitung zu entlasten. Dieser Beschluss ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Nach der Bekanntmachung sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die gefassten Beschlüsse sind in Form beglaubigter Protokollauszüge ebenfalls noch dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.

 

Der Prüfungsbericht wurde vom RPA des Landkreises Aurich aufgestellt. Zu diesem Zweck war ein Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.08.2014 bis 26.08.2014 in den Geschäftsräumen des Baubetriebshofes Wiesmoor und hat Akteneinsicht genommen. Insbesondere die Buchführung, der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2013 waren Grundlage der durchgeführten Prüfung. Das wesentliche Ergebnis wurde in einer internen Schlussbesprechung erörtert. Der Prüfungsbericht vom 23.09.2014 ist bereits allen Ratsmitgliedern übersandt worden. Gemäß dem Prüfungsbericht sind keine Beanstandungen festgestellt worden. Dieser enthält nur geringfügige Feststellungen.

 

Das Geschäftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 16.235,13 €.


Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: