Sitzung: 15.12.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/182/2014
Beschlussvorschlag:
Von der Betriebsleitung wird nunmehr beantragt, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen. Der Überschuss wird zur Verlusttilgung gemäß § 12 Abs. 1 EigBetrVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2013 ist vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Aurich
geprüft worden. Dieser ist nunmehr festzustellen und die Betriebsleitung zu
entlasten. Dieser Beschluss ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Nach der
Bekanntmachung sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und die
Erfolgsübersicht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die gefassten
Beschlüsse sind in Form beglaubigter Protokollauszüge ebenfalls noch dem
Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.
Der
Prüfungsbericht wurde vom RPA des Landkreises Aurich aufgestellt. Zu diesem
Zweck war ein Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.08.2014 bis
26.08.2014 in den Geschäftsräumen des Baubetriebshofes Wiesmoor und hat
Akteneinsicht genommen. Insbesondere die Buchführung, der Lagebericht und der
Jahresabschluss zum 31.12.2013 waren Grundlage der durchgeführten Prüfung. Das
wesentliche Ergebnis wurde in einer internen Schlussbesprechung erörtert. Der
Prüfungsbericht vom 23.09.2014 ist bereits allen Ratsmitgliedern übersandt
worden. Gemäß dem Prüfungsbericht sind keine Beanstandungen festgestellt
worden. Dieser enthält nur geringfügige Feststellungen.
Das Geschäftsjahr 2013
schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 16.235,13 €.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über
den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: