Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr zum Erwerb oder der Verlängerung von Fahrerlaubnissen mit Wirkung von 01.01.2021 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Jahre 2012 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wiesmoor zum Erwerb oder der
Verlängerung von Fahrerlaubnissen beschlossen.
Zweck dieser Richtlinie ist es, durch die Gewährung von Zuschüssen eine
dauerhafte Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu
gewährleisten. Mit der Zuschussgewährung ist die Verpflichtung des
Feuerwehrangehörigen verbunden, für einen Zeitraum vom mindestens 10 Jahren
aktiv Dienst bei der Feuerwehr zu leisten und bei Bedarf entsprechende
Feuerwehrfahrzeuge zu führen.
Aus gegebenem Anlass halten die Feuerwehrführung und die Verwaltung eine
Anpassung in zwei Punkten für erforderlich.
- Nach Nr. 3.1. der Richtlinie wird für den Erwerb der Fahrerlaubnis
Klasse C ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt. Da sich im Laufe
der Jahre die Kosten hierfür auf bis zu 4.000,00 Euro nach oben entwickelt
haben, ist vorgesehen, künftig einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zu
gewähren.
- Unter Nr. 4.3. ist eine Regelung hinsichtlich Verlängerung des
Verpflichtungszeitraumes im Falle des Fernbleibens vom Dienst oder des
Führerscheinentzuges getroffen. Diese Regelung ist um den Zeitraum einer
Beurlaubung aus dienstlichen oder privaten Gründen zu ergänzen.
Die Verwaltung und auch die Feuerwehrführung halten eine Anpassung für
dringend geboten. Die Richtlinie hat sich insgesamt etabliert und wird auch in
vielen anderen Kommunen in ähnlicher Form angewandt. Seit dem Jahr 2012 haben
bislang 22 Feuerwehrangehörige von dieser Regelung profitiert.
Der Entwurf der Änderungsrichtlinie sowie die ursprüngliche Richtlinie
sind der Vorlage beigefügt.
Ohne weitere Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: