Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
28.01.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan C 2 in
einem 3. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst einen kleinen Bereich von ca. 0,58 ha
beidseitig des Oleanderweges südöstlich der Dahlienstraße. Die jeweiligen
Baugrenzen sollen hier von 5,00 m auf 3,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze des
Oleanderweges verlegt werden. Weitere Änderungen der rechtskräftigen 2.
Änderung des Bebauungsplanes C 2 und der 2. Vereinfachten Änderung sind nicht
vorgesehen. Der Geltungsbereich ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.
Da die Bebauungsplanänderung der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13
BauGB wurde neben den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange auch die betroffenen Öffentlichkeit (hier die Anlieger) beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen in Form einer Betroffenheitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom
29.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020.
Durch die geplante Änderung wird
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
24 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 10 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Von dritter Seite liegen ebenfalls
fünf Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Da keine Wortmeldungen vorliegen,
lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
a)
Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
b) Beschlussfassung über die
Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung in Form eine Betroffenheitsbeteiligung werden in
der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser
Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
c)
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 27.03.2020 (BGBl.I S.587) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes
vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der FA
/ VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan C 2 – 3. Vereinfachte Änderung Oleanderweg -,
bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den
Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Zu a) Mit 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b) Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens
der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c) Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen fasst der Rat den Beschluss, über den Bebauungsplan Nr. C 2 als Satzung
gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: