Sitzung: 17.05.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/083/2021
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in
seiner Sitzung am 28.01.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), die 3.
Änderung des Bebauungsplanes B 1 in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufzustellen.
Bereits in
der Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
vom 20.02.2020 wurde unter TOP 8 hierzu ausführlich beraten und ein
Empfehlungsbeschluss erfasst.
Der
räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst insgesamt 5.690
Quadratmeter und befindet sich an dem Rotenburger Weg zwischen den Hausnummern
34 bis 46 und wird durch den Lindenweg gequert, welcher z. T. mit im
Geltungsbereich enthalten ist. Auf den der Vorlage anliegenden Plan wird
verwiesen. Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 1 „Rotenburger Weg /
Lindenweg“ soll die Aufteilung der baulichen Grundstücke einheitlicher
gestaltet werden. Mit der vorliegenden Planung sollen die Bauteppiche bis zur
hinteren Grundstücksgrenze erweitert und damit dieser Teil des Rotenburger
Weges dem südlich angrenzenden Bereich städtebaulich angepasst werden. Durch
Beibehaltung der Nutzungsmaße wird die bauliche Dichte nicht verändert.
Zusätzlich zur Änderung der Baugrenzen wird mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes
B 1 eine Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt, um den
Baubestand auf diesem Flurstück planungsrechtlich abzusichern. Alle übrigen
Festsetzungen der 1. Änderung und der 1. vereinfachten Änderung bleiben
bestehen.
Da die Bebauungsplanänderung der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB, ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Gemäß § 13 BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 28.01.2021 bis einschließlich
01.03.2021.
Durch die geplante Änderung wird
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
55 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 13 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Da keine Wortmeldungen vorliegen,
lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
b)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung
ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 08.08.2020 (BGBl.I S. 1728) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.02.2021 (Nds.
GVBL. S. 64), sollte der FA / VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan B
1 – 3. Vereinfachte Änderung Rotenburger
Weg / Lindenweg -, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und den
textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung
beschließen.
Zu a) Mit 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b) Mit 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens
der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c) Mit 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Rat den Beschluss, über den Bebauungsplan Nr. B 1 als Satzung
gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: