Sitzung: 17.05.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/085/2021
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in
seiner Sitzung am 25.03.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), die 6.
Änderung des Bebauungsplanes B 6 in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufzustellen.
Bereits in
der Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
vom 18.09.2019 wurde unter TOP 8 hierzu ausführlich beraten und ein
Empfehlungsbeschluss erfasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
umfasst eine Fläche von rd. 1.820 m² und befindet sich auf den Flurstücken
71/31, 71/66 sowie einem Teilbereich aus 71/73 der Flur 4 in der Gemarkung
Wiesmoor. Die Flächen befinden sich nordöstlich vom Irisweg. Auf den der
Vorlage anliegenden Plan wird verwiesen. Im Bereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. B 6 ist beabsichtigt, eine Nachverdichtung und Stärkung des
zentralen Bereiches zu ermöglichen. Diesem Planungsziel entsprechend soll in
einem festgesetzten Mischgebiet nordöstlich des Irisweges im Zuge einer
Nachverdichtung eine weitere bauliche Entwicklung vorbereitet werden. Im Rahmen
dieser 6. Änderung erfolgt eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung unter
Berücksichtigung der umliegenden Siedlungsstrukturen. Ferner werden die
Geschossflächenzahl und die Anzahl der Vollgeschosse angehoben, um in diesem
Bereich eine Nachverdichtung zu ermöglichen.
Da die Bebauungsplanänderung der
Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB, ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Gemäß § 13 BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 08.02.2021 bis einschließlich
12.03.2021.
Durch die geplante Änderung wird
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
55 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 15 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Von dritter Seite liegen keine
Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden von keiner Person im Rathaus
eingesehen.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Ratsmitglied Horst-Richard Schlösser, WfW, verlässt um 20:15
Uhr den Sitzungssaal.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über
die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
a)
Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch
die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
b)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger
öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit
den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden
in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser
Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.
c)
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des
§ 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl.I S. 1728) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.02.2021 (Nds.
GVBL. S. 64), sollte der FA / VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan B
6 – 6. Vereinfachte Änderung -,
bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und den textlichen Festsetzungen
sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Zu a) Mit 23 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b) Mit 23 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens
der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c) Mit 23 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen fasst der Rat den Beschluss, über den Bebauungsplan Nr. B 6 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: