Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes C 3 nordwestlich der Bundesstraße und im Bereich des Ottermeer-Hafens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung im Bereich der Feuerwehr geschaffen und die derzeit vorhandenen Nutzungen im Bereich des Otterstübchens planungsrechtlich abgesichert werden. Einen entsprechenden Änderungsbeschluss fasste der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit von 28.10.2014 bis einschließlich 03.12.2014. 50 Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert. Wesentliche Anregungen und Bedenken zur Planung wurden nicht vorgetragen. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen nicht eingesehen, Stellungnahmen von dritter Seite liegen nicht vor.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung ( Planentwurf, Begründung ) wurden allen Ratsmitgliedern zeitnah per E-Mail bzw. In Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Um hier das Planverfahren nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Niederschrift als Anlage beigefügt..

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBL. S. 291), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des Bebauungsplanes C 3, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

Ab 21:08 Uhr nimmt Ratsmitglied Robert Ahlfs wieder an der Sitzung teil.

Wolfgang Sievers, GfW, weist darauf hin, dass der Landkreis Aurich in seiner Stellungnahme die Festsetzung eines Schallleistungspegels für die vorhandene Skateranlage fordert. Er bittet diesbezüglich die Verwaltung um Erklärung. Johannes Bohlen antwortet, dass die Verwaltung die Auffassung des Landkreises Aurich nicht teilen kann. Es ist fraglich, wie von der Skateranlage bei der vorhandenen Bundesstraße noch entsprechende Schallpegel zu den Wohnhäusern durchdringen sollen. Die Verwaltung hat diesbezüglich Kontakt mit einem Lärmschutzgutachter aufgenommen.


Um 21:11 Uhr verlassen die Ratsmitglieder Klaus-Dieter Reder und Edgar Weiss die Ratssitzung.


Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abstimmen.

 

Zu a) Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Zu b) Einstimmig beschließt der Rat über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Zu c) Einstimmig beschließt der Rat die zweite Änderung des Bebauungsplanes B6 gem. § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: