Sitzung: 15.12.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/253/2014
Sachverhalt:
Mit der 3. Änderung des
Bebauungsplanes C 3 nordwestlich der Bundesstraße und im Bereich des
Ottermeer-Hafens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
bauliche Erweiterung im Bereich der Feuerwehr geschaffen und die derzeit
vorhandenen Nutzungen im Bereich des Otterstübchens planungsrechtlich
abgesichert werden. Einen entsprechenden Änderungsbeschluss fasste der VA in
seiner Sitzung am 27.10.2014. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit von
28.10.2014 bis einschließlich 03.12.2014. 50 Träger öffentlicher Belange wurden
über die Auslegung informiert. Wesentliche Anregungen und Bedenken zur Planung
wurden nicht vorgetragen. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen nicht
eingesehen, Stellungnahmen von dritter Seite liegen nicht vor.
Die Unterlagen der
öffentlichen Auslegung ( Planentwurf, Begründung ) wurden allen Ratsmitgliedern
zeitnah per E-Mail bzw. In Papierform zur Verfügung gestellt.
Um hier das Planverfahren
nunmehr zum Abschluss zu bringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
Zu a) Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen wird der
Niederschrift als Anlage beigefügt..
Zu b) Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Niederschrift als
Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I
2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014
(Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds.
GVBL. S. 291), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 3. Änderung des
Bebauungsplanes C 3, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur
Kenntnis zu nehmen.
Ab 21:08 Uhr nimmt
Ratsmitglied Robert Ahlfs wieder an der Sitzung teil.
Wolfgang Sievers, GfW, weist darauf hin, dass der Landkreis Aurich in seiner
Stellungnahme die Festsetzung eines Schallleistungspegels für die vorhandene
Skateranlage fordert. Er bittet diesbezüglich die Verwaltung um Erklärung.
Johannes Bohlen antwortet, dass die Verwaltung die Auffassung des Landkreises
Aurich nicht teilen kann. Es ist fraglich, wie von der Skateranlage bei der
vorhandenen Bundesstraße noch entsprechende Schallpegel zu den Wohnhäusern
durchdringen sollen. Die Verwaltung hat diesbezüglich Kontakt mit einem
Lärmschutzgutachter aufgenommen.
Um 21:11 Uhr verlassen die Ratsmitglieder Klaus-Dieter Reder und Edgar Weiss
die Ratssitzung.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über
die Beschlussvorschläge der Verwaltung abstimmen.
Zu a) Einstimmig
erfolgt der Beschluss über die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b) Einstimmig beschließt der Rat über die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu c) Einstimmig beschließt der Rat die zweite Änderung des Bebauungsplanes B6
gem. § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: