Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 11

Sachverhalt:

 

Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2015 empfiehlt die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Dabei können die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf ein einheitliches Niveau festgesetzt werden. Durch die Umwandlung von land- und fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in Baugrundstücken würde sich somit der Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses Verfahren ist auch bisher so in Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2015 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 374 v. H. (bisher: 364 v. H.) festzusetzen.

 

Die Mehreinnahmen betragen 2015

 

auf der Basis des Haushaltsplanes

 

bei Grundsteuer A                                           10.000 €

bei Grundsteuer B                                           89.300 €

bei Gewerbesteuer                                          96.100 €

insgesamt                                                     195.400 €

 

Die Mehreinnahmen wurden bereits im Haushaltsentwurf verarbeitet.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Ergänzend zur Vorlage weist Jens Brooksiek darauf hin, dass sowohl der Fachausschuss für Haushalt und Finanzen als auch der Verwaltungsausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen und an den Rat den Empfehlungsbeschluss gefasst haben, die Steuerhebesatzsatzung 2015 mit den bisherigen Hebesätzen zu beschließen.

 

Sven Schnau teilt für die CDU-Fraktion mit, dass bei der derzeitigen Haushaltslage durchaus die Notwendigkeit erkannt wurde, zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Für die CDU-Fraktion ist es jedoch das falsche Signal, die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gewerbebetreibenden der Stadt Wiesmoor zusätzlich zu belasten. Schließlich habe man sich fraktionsübergreifend die Wirtschaftsförderung für die Stadt Wiesmoor auf die Fahne geschrieben. Gerade vor dem Hintergrund, neue Gewerbetreibende für Wiesmoor zu gewinnen, ist eine Erhöhung der Gewerbesteuer nicht sinnvoll.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn über den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses abstimmen.

 

Der Empfehlungsbeschluss des VA, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2015 mit den Hebesätzen für die Grundsteuer A und B auf 366 v.H. und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 364 v.H. festzusetzen, wird angenommen. 

 


Abstimmungsergebnis: