Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 11
Vorlage: BV/229/2014
Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze werden seit 2013 in einer eigenen
Steuerhebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuerhebesatzsatzung kann unabhängig
vom Haushaltsplan beschlossen werden und in Kraft treten. Für 2015 empfiehlt
die Verwaltung, die Steuerhebesätze auf das Landesniveau anzuheben. Dabei
können die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B auf ein einheitliches
Niveau festgesetzt werden. Durch die Umwandlung von land- und
fortwirtschaftlichen genutzten Flächen in Baugrundstücken würde sich somit der
Grundsteuerhebesatz nicht ändern. Dieses Verfahren ist auch bisher so in
Wiesmoor üblich gewesen. Deshalb wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2015
die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 383 v. H. (bisher: 366 v. H.) und
den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 374 v. H. (bisher: 364 v. H.)
festzusetzen.
Die Mehreinnahmen betragen 2015
auf der Basis des Haushaltsplanes
bei Grundsteuer A 10.000
€
bei Grundsteuer B 89.300
€
bei Gewerbesteuer 96.100
€
insgesamt 195.400
€
Die Mehreinnahmen wurden bereits im Haushaltsentwurf
verarbeitet.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Ergänzend zur Vorlage weist
Jens Brooksiek darauf hin, dass sowohl der Fachausschuss für Haushalt und
Finanzen als auch der Verwaltungsausschuss den Beschlussvorschlag der
Verwaltung ablehnen und an den Rat den Empfehlungsbeschluss gefasst haben, die
Steuerhebesatzsatzung 2015 mit den bisherigen Hebesätzen zu beschließen.
Sven Schnau teilt für die
CDU-Fraktion mit, dass bei der derzeitigen Haushaltslage durchaus die
Notwendigkeit erkannt wurde, zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Für die CDU-Fraktion ist es
jedoch das falsche Signal, die Bürgerinnen und Bürger als auch die
Gewerbebetreibenden der Stadt Wiesmoor zusätzlich zu belasten. Schließlich habe
man sich fraktionsübergreifend die Wirtschaftsförderung für die Stadt Wiesmoor
auf die Fahne geschrieben. Gerade vor dem Hintergrund, neue Gewerbetreibende
für Wiesmoor zu gewinnen, ist eine Erhöhung der Gewerbesteuer nicht sinnvoll.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzenden Jens Peter Grohn über den
Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses abstimmen.
Der
Empfehlungsbeschluss des VA, die Realsteuerhebesatzsatzung für 2015 mit den
Hebesätzen für die Grundsteuer A und B auf 366 v.H. und den Hebesatz für die
Gewerbesteuer auf 364 v.H. festzusetzen, wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: