Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/231/2014
Beschlussvorschlag:
Die in der gesonderten
Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die
Änderungssatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf die gesondert verschickte
Vorlage wird verwiesen.
Die sog. Zusatzgebühr muss
von 2,53 € je cbm auf 2,75 € je cbm, also um 22 Cent je cbm erhöht werden.
Ursache hierfür ist zum einen
die vorgesehene Einstellung einer dritten Kraft für die Kläranlage. Dies beruht
u.a. auf Sicherheitsvorschriften, die einzuhalten sind. Bei manchen Arbeiten
müssen zwei Mitarbeiter anwesend sein.
Dies macht ca. 6,5 Cent aus.
Weitere 15,5 Cent ergeben
sich wie folgt:
In den Jahren
2013 und 2014 musste Klärschlamm mobil entwässert und abgefahren werden, da der
Schlamm nicht an die Klärschlammvererdungsanlage abgegeben werden konnte. Die
Kosten hierfür wurden zunächst von der EKO-Plant Betriebsgesellschaft
Klärschlammvererdungsanlage Wiesmoor GmbH übernommen, um den Haushalt nicht zu
sprengen. Sie werden jetzt auf vier Jahre verteilt an die Stadt Wiesmoor
weitergegeben. Die Berechnung ergibt sich wie folgt: 2,50 € je cbm
Garantiemenge von 23.077 cbm jährlich = 57.692,50 € Netto => 68.654,08 €
Brutto.
Es gibt Wassermengen, die auf
dem Grundstück gewonnen werden und die in die öffentliche Abwasseranlage
gelangen. Hierzu zählt z.B. Regenwasser,
das zur Toilettenspülung oder zum Waschen in der Waschmaschine benutzt wird.
Diese Wassermengen müssen der Stadt Wiesmoor gemeldet werden, damit sie mit
veranlagt werden können.
Außerdem gibt es
Leitungswasser, das nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, sondern
z.B. zur Gartenbewässerung benutzt wird. Diese Mengen können der Verwaltung
gemeldet werden, damit sie nicht mit veranlagt werden, wenn sie 2 cbm
übersteigen.
In beiden Fällen entsteht ein
nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung schlägt vor, für diese
Fälle eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € je Fall und Jahr, für das die
Veranlagung gilt, zu erheben. Es handelt sich um ca. 500 Fälle im Jahr. Die
Mehreinnahmen betragen also ca. 5.000 €
Diese Verwaltungsgebühr gilt
für Mitteilungen, die ab dem 01.04.2015 abgegeben werden.
Ergänzend zur Vorlage teilt
Jens Brooksiek mit, dass die in der Vorlage aufgeführte dritte Kraft für die
Kläranlage nicht mehr vorgesehen ist. Dennoch sollen die 6,5 Cent, die für die
dritte Kraft in die Gebührenberechnung eingeflossen sind, bestehen bleiben, da
es nun kurzfristig notwendig ist, den vorhandenen Klärschlammspeicher auf der
Kläranlage zu sanieren. Hierfür wird mit Kosten in Höhe von 132.000,00 €
kalkuliert. Vor der Sitzung wurde hierzu die neue Kalkulation der zentralen
Abwasserbeseitigung allen Ratsmitgliedern ausgehändigt. Dort wurden die
Personalkosten zu den nun anfallenden Sachkosten ausgetauscht.
Zur Sanierung des
Klärschlammspeichers teilt Johannes Bohlen mit, dass dieser aus den 60iger
Jahren stammt. Pro Tag werden in dem Klärschlammspeicher ca. 800 cbm
Klärschlamm gespeichert. Mittlerweile weist der Klärschlammspeicher erhebliche
Schäden auf. So sind u. a. das vorhandene Mauerwerk und der Kranz des
Klärschlammspeichers marode und auch die maschinelle Ausrüstung bedarf einer
Erneuerung.
Jens Brooksiek weist noch
darauf hin, dass sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss wie auch der
Verwaltungsausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst haben, die
Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung wie auch die
zusätzliche Verwaltungsgebühr, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu
erheben.
Da keine Wortmeldungen
vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: