Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die in der gesonderten Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die Änderungssatzung wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Auf die gesondert verschickte Vorlage wird verwiesen.

 

Die sog. Zusatzgebühr muss von 2,53 € je cbm auf 2,75 € je cbm, also um 22 Cent je cbm erhöht werden.

 

Ursache hierfür ist zum einen die vorgesehene Einstellung einer dritten Kraft für die Kläranlage. Dies beruht u.a. auf Sicherheitsvorschriften, die einzuhalten sind. Bei manchen Arbeiten müssen zwei Mitarbeiter anwesend sein.
Dies macht ca. 6,5 Cent aus.

 

Weitere 15,5 Cent ergeben sich wie folgt:

In den Jahren 2013 und 2014 musste Klärschlamm mobil entwässert und abgefahren werden, da der Schlamm nicht an die Klärschlammvererdungsanlage abgegeben werden konnte. Die Kosten hierfür wurden zunächst von der EKO-Plant Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Wiesmoor GmbH übernommen, um den Haushalt nicht zu sprengen. Sie werden jetzt auf vier Jahre verteilt an die Stadt Wiesmoor weitergegeben. Die Berechnung ergibt sich wie folgt: 2,50 € je cbm Garantiemenge von 23.077 cbm jährlich = 57.692,50 € Netto => 68.654,08 € Brutto.

 

Es gibt Wassermengen, die auf dem Grundstück gewonnen werden und die in die öffentliche Abwasseranlage gelangen. Hierzu zählt  z.B. Regenwasser, das zur Toilettenspülung oder zum Waschen in der Waschmaschine benutzt wird. Diese Wassermengen müssen der Stadt Wiesmoor gemeldet werden, damit sie mit veranlagt werden können.

 

Außerdem gibt es Leitungswasser, das nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, sondern z.B. zur Gartenbewässerung benutzt wird. Diese Mengen können der Verwaltung gemeldet werden, damit sie nicht mit veranlagt werden, wenn sie 2 cbm übersteigen.

 

In beiden Fällen entsteht ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung schlägt vor, für diese Fälle eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € je Fall und Jahr, für das die Veranlagung gilt, zu erheben. Es handelt sich um ca. 500 Fälle im Jahr. Die Mehreinnahmen betragen also ca. 5.000 €

 

Diese Verwaltungsgebühr gilt für Mitteilungen, die ab dem 01.04.2015 abgegeben werden.

 

Ergänzend zur Vorlage teilt Jens Brooksiek mit, dass die in der Vorlage aufgeführte dritte Kraft für die Kläranlage nicht mehr vorgesehen ist. Dennoch sollen die 6,5 Cent, die für die dritte Kraft in die Gebührenberechnung eingeflossen sind, bestehen bleiben, da es nun kurzfristig notwendig ist, den vorhandenen Klärschlammspeicher auf der Kläranlage zu sanieren. Hierfür wird mit Kosten in Höhe von 132.000,00 € kalkuliert. Vor der Sitzung wurde hierzu die neue Kalkulation der zentralen Abwasserbeseitigung allen Ratsmitgliedern ausgehändigt. Dort wurden die Personalkosten zu den nun anfallenden Sachkosten ausgetauscht.

 

Zur Sanierung des Klärschlammspeichers teilt Johannes Bohlen mit, dass dieser aus den 60iger Jahren stammt. Pro Tag werden in dem Klärschlammspeicher ca. 800 cbm Klärschlamm gespeichert. Mittlerweile weist der Klärschlammspeicher erhebliche Schäden auf. So sind u. a. das vorhandene Mauerwerk und der Kranz des Klärschlammspeichers marode und auch die maschinelle Ausrüstung bedarf einer Erneuerung.

 

Jens Brooksiek weist noch darauf hin, dass sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss wie auch der Verwaltungsausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst haben, die Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung wie auch die zusätzliche Verwaltungsgebühr, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu erheben.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: