Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/232/2014
Beschlussvorschlag:
Der Empfehlungsbeschluss des
Verwaltungsausschusses zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor
wird angenommen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt vor,
die Hundesteuer wie folgt zu erhöhen:
1. Hund von 54
€ auf 70 €,
2. Hund von 84
€ auf 140 €,
3. Hund und jeder weitere Hund von 120 € auf 210 €,
Kampfhund (jetzt:
gefährlicher Hund) von 432 € auf
700 €
Die Gesamteinnahmen betragen
82.400 € und sind bereits im Haushalt 2015 eingearbeitet.
Außerdem soll § 3 Abs. 2
geändert werden. Heute spricht man nicht mehr von „Kampfhunden“, sondern von
„gefährlichen Hunden“.
Ein entsprechender
Satzungsentwurf ist beigefügt.
Ergänzend zur Vorlage teilt
Jens Brooksiek mit, dass der Haushalts- und Finanzausschuss den
Empfehlungsbeschluss gefasst hat, für den ersten Hund eine Steuer in Höhe von
72,00 €, für den zweiten Hund in Höhe von 120,00 € und für den dritten Hund und
jeden weiteren Hund 160,00 € zu erheben. Die Steuer für gefährliche Hunde ist
dabei unverändert geblieben.
Dem Empfehlungsbeschluss des
Haushalts- und Finanzausschusses ist auch ebenfalls der Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 15.12.2014 gefolgt.
Ratsmitglied Reiner Zigan,
CDU, teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung der Hundesteuersatzung
ablehnt. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei ein Hund in Wiesmoor bereits
teuer. Vor allem Alleinstehende und ältere Menschen hätten einen Hund, könnten
sich diesen Luxus in Wiesmoor aber bald kaum noch leisten.
Da keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den
Empfehlungsbeschluss des VA abstimmen.
Abstimmungsergebnis: