Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Wiesmoor wird angenommen.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hundesteuer wie folgt zu erhöhen:

 

1. Hund                                                 von   54 € auf   70 €,

2. Hund                                                                 von   84 € auf 140 €,

3. Hund und jeder  weitere Hund     von 120 € auf 210 €,

Kampfhund (jetzt: gefährlicher Hund)         von 432 € auf 700 €

 

Die Gesamteinnahmen betragen 82.400 € und sind bereits im Haushalt 2015 eingearbeitet.

 

Außerdem soll § 3 Abs. 2 geändert werden. Heute spricht man nicht mehr von „Kampfhunden“, sondern von „gefährlichen Hunden“.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist beigefügt.

 

Ergänzend zur Vorlage teilt Jens Brooksiek mit, dass der Haushalts- und Finanzausschuss den Empfehlungsbeschluss gefasst hat, für den ersten Hund eine Steuer in Höhe von 72,00 €, für den zweiten Hund in Höhe von 120,00 € und für den dritten Hund und jeden weiteren Hund 160,00 € zu erheben. Die Steuer für gefährliche Hunde ist dabei unverändert geblieben.

 

Dem Empfehlungsbeschluss des Haushalts- und Finanzausschusses ist auch ebenfalls der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2014 gefolgt.

 

Ratsmitglied Reiner Zigan, CDU, teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Erhöhung der Hundesteuersatzung ablehnt. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei ein Hund in Wiesmoor bereits teuer. Vor allem Alleinstehende und ältere Menschen hätten einen Hund, könnten sich diesen Luxus in Wiesmoor aber bald kaum noch leisten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Empfehlungsbeschluss des VA abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: