Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 2. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiesmoor zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vergnügungssteuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit von 12 % des Einspielergebnisses auf 13 % anzuheben. Dies bedeutet eine Mehreinnahme von ca. 13.000 €.

Die Vergnügungssteuern sind in den letzten Jahren trotz einer Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2011 immer weiter angestiegen. D. h., es wurde immer noch mehr an diesen Geräten gespielt. Dies soll mit der Erhöhung der Vergnügungssteuer eingedämmt werden.

 

Die Mehreinnahmen sind bereits im Haushaltsentwurf für 2015 eingearbeitet.

 

Folgende Werte ergeben sich auf der Basis des Ergebnisses von 2013:
Bei derzeit 12 % für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit = ca. 155.000 €
+ 1 % auf 13 % = + 13.000 €
 dazu ca. 2.800 € sonstige Vergnügungssteuer

Gesamt:
Vergnügungssteuer bei 12 %: 157.800 €
Vergnügungssteuer bei 13 %: +13.000 € = 170.800 €
.

 

Ergänzend zur Vorlage weist Jens Brooksiek darauf hin, dass sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss wie auch der Verwaltungsausschuss den Empfehlungsbeschluss gefasst haben, die zweite Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiesmoor, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: