Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/233/2014
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die 2. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiesmoor zu beschließen.
Sachverhalt:
Die
Verwaltung schlägt vor, den Vergnügungssteuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
von 12 % des Einspielergebnisses auf 13 % anzuheben. Dies bedeutet eine
Mehreinnahme von ca. 13.000 €.
Die
Vergnügungssteuern sind in den letzten Jahren trotz einer Erhöhung der
Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2011 immer weiter
angestiegen. D. h., es wurde immer noch mehr an diesen Geräten gespielt. Dies
soll mit der Erhöhung der Vergnügungssteuer eingedämmt werden.
Die
Mehreinnahmen sind bereits im Haushaltsentwurf für 2015 eingearbeitet.
Folgende
Werte ergeben sich auf der Basis des Ergebnisses von 2013:
Bei derzeit 12 % für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit = ca. 155.000 €
+ 1 % auf 13 % = + 13.000 €
dazu ca. 2.800 € sonstige
Vergnügungssteuer
Gesamt:
Vergnügungssteuer bei 12 %: 157.800 €
Vergnügungssteuer bei 13 %: +13.000 € = 170.800 €.
Ergänzend zur Vorlage weist Jens Brooksiek darauf hin, dass sowohl
der Haushalts- und Finanzausschuss wie auch der Verwaltungsausschuss den
Empfehlungsbeschluss gefasst haben, die zweite Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiesmoor, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: