Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Abwasserbeseitigung wurde für die dezentrale Entsorgung neu organisiert. Der bisherige Abfuhrvertrag ist ausgelaufen. Eine andere Firma hat den Zuschlag bekommen. Außerdem wird das Abwasser nicht mehr nach Emden gefahren, sondern an unserer eigenen Kläranlage angenommen.

 

Dies hat zur Folge, dass die Gebühren neu berechnet werden müssen. Bisher wurde die dezentrale Entsorgung für die abflusslosen Gruben pro cbm und die Entsorgung für Kleinkläranlagen nach Einwohnergleichwerten (EWG) abgerechnet. Die Abrechnung nach EWG ist schon länger nicht mehr zulässig. Die Abrechnung nach abgefahrenen cbm ist ein genauerer Maßstab, als nach Personen abzurechnen.

 

Die Gebühr für die abflusslosen Gruben und die Kleinkläranlagen betragen einheitlich 25,96 € je abgefahrenen cbm. Die Zulage für Sonderfahrten beträgt einheitlich 16,96 € je abgefahrenen cbm.

 

Weitere Details und auch Vergleichsberechnungen ergeben sich aus der Anlage. Eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wiesmoor ist ebenfalls beigefügt.

 

Ergänzend zur Vorlage weist Jens Brooksiek darauf hin, dass sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss wie auch der Verwaltungsausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst haben, die Abwasserbeseitigungsgebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu erheben.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: