Sitzung: 16.12.2014 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/236/2014
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wiesmoor wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Die Abwasserbeseitigung wurde
für die dezentrale Entsorgung neu organisiert. Der bisherige Abfuhrvertrag ist
ausgelaufen. Eine andere Firma hat den Zuschlag bekommen. Außerdem wird das
Abwasser nicht mehr nach Emden gefahren, sondern an unserer eigenen Kläranlage
angenommen.
Dies hat zur Folge, dass die
Gebühren neu berechnet werden müssen. Bisher wurde die dezentrale Entsorgung
für die abflusslosen Gruben pro cbm und die Entsorgung für Kleinkläranlagen
nach Einwohnergleichwerten (EWG) abgerechnet. Die Abrechnung nach EWG ist schon
länger nicht mehr zulässig. Die Abrechnung nach abgefahrenen cbm ist ein
genauerer Maßstab, als nach Personen abzurechnen.
Die Gebühr für die abflusslosen
Gruben und die Kleinkläranlagen betragen einheitlich 25,96 € je abgefahrenen
cbm. Die Zulage für Sonderfahrten beträgt einheitlich 16,96 € je abgefahrenen
cbm.
Weitere Details und auch
Vergleichsberechnungen ergeben sich aus der Anlage. Eine neue Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt
Wiesmoor ist ebenfalls beigefügt.
Ergänzend zur Vorlage weist
Jens Brooksiek darauf hin, dass sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss wie
auch der Verwaltungsausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst
haben, die Abwasserbeseitigungsgebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung,
wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu erheben.
Da keine Wortmeldungen
vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: