Nachtrag: 16.12.2014 Nummer 1
Sitzung: 15.12.2014 Rat
Ratsvorsitzender Jens Peter
Grohn erteilt Johannes Bohlen das Wort. Den Ausführungen von Johannes Bohlen
ist dabei folgendes zu entnehmen. Seit Sommer 2014 liegen der Verwaltung die
Unterlagen zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen vor. Bis
zum heutigen Tag war die Änderungsverordnung sehr zeit- und arbeitsintensiv.
BGM Völler und er selbst waren letztmalig am 12.12.2014 in Walsrode, wo
Minister Meyer auf Einladung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
noch mal sich der Kritik am LROP gestellt hat.
Nach vielen Gesprächen mit Bürgern
und Beratungen in politischen Gremien wurde ein Vorentwurf der kommunalen
Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zum Landes-Raumordnungsprogramm am 28.10.2014
in öffentlicher Fachausschusssitzung vorgestellt und beraten. Daraufhin wurde
am 31.10.2014 erstmals ein Entwurf an die politischen Gremien mit der Bitte um
Hergabe weiterer Anregungen und Bedenken gegeben. Johannes Bohlen weist darauf
hin, dass die Eckdaten zur kommunalen Stellungnahme der Stadt Wiesmoor zu
diesem Zeitpunkt bereits festgelegt waren. Dabei handelte es sich um folgende
Eckdaten:
a)
Die Entwicklung
der einzelnen Ortsteile.
b)
Die
Einzelhandelsthematik mit Erhalt der Zuweisung der mittelzentralen
Teilfunktion.
c)
Forderung der
Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung für die ehemaligen
Vorranggebiete Rohstoffgewinnung in Marcardsmoor und im Bereich der Natostraße.
Im selben Atemzug wurde deutlich gemacht, dass die landwirtschaftlichen
Haupterwerbsbetriebe hierdurch in ihrer Existenz nicht wesentlich gefährdet
werden dürfen.
d)
Die ersatzlose
Streichung der ausgewiesenen Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung
im Bereich Amsel- und Drosselweg bis herangrenzend an die Bentstreeker Straße
und im Bereich des Vorranggebietes 38 nördlich der Natostraße.
e)
In den in der
Änderungsverordnung dargestellten Vorranggebieten Torferhaltung und
Moorentwicklung einmal im Osten der Stadt zur Gemeinde Friedeburg sowie im
Westen im Bereich der Ginsterstraße wurde darauf hingewiesen, dass die
landwirtschaftliche Nutzung dort nicht wesentlich gefährdet werden darf.
f)
Die Punkte
Biotopverbund und der Tiefwasserhafen Jade-Weser Port in Wilhelmshaven wurden
im Vorentwurf vom 31.10.2014 angesprochen.
Nach dem 31.10.2014 erhielt
die Verwaltung unter anderem Anregungen von Klaus-Dieter Reder, CDU, sowie eine
13-seitige Ausarbeitung von Edgar Weiss, WB, und eine Stellungnahme von der
GfW.
Weiterhin führte die
Verwaltung intensive Gespräche mit den Landwirten aus Marcardsmoor, dem
Landvolk, einigen Landwirten aus Wiesmoor-Süd und letztmalig in der letzten
Woche beim Landkreis Aurich zusammen mit Vertretern aus Marcardsmoor.
Danach erläutert Johannes
Bohlen ausführlich und detailliert den aktuellen Entwurf der kommunalen
Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm 2014. Er weist darauf hin, dass
es hierfür am 10.12.2014 einen Empfehlungsbeschluss des VA gegeben hat.
Weiterhin ist die Stellungnahme am 11.12.2014 auch auf der Internetseite der
Stadt Wiesmoor veröffentlicht worden.
Nach der Vorstellung der
kommunalen Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm bedankt sich BGM
Völler bei Johannes Bohlen für die geleistete Arbeit in den letzten Wochen. Da
es sich um eine sehr ausführliche und detaillierte Stellungnahme der Stadt
Wiesmoor zum Landes-Raumordnungsprogramm handelt, ist er davon überzeugt, dass
diese in Hannover Berücksichtigung finden wird. Er selbst möchte noch mal auf
drei wesentliche Punkte für die Stadt Wiesmoor eingehen.
1. Siedlungsstruktur im
Außenbereich
Bislang bestand die Gefahr, dass den Kommunen ihre Planungshoheit aufgrund des
Landes-Raumordnungsprogramms verloren geht. Beim Gespräch am 12.12.2014 in
Walsrode zusammen mit Minister Meyer wurde deutlich, dass auch das Ministerium
zwischenzeitlich die Bedenken der Kommunen erkannt hat.
2. Mittelzentrale Teilfunktion
Die Zuweisung der mittelzentralen Teilfunktion ist im
Regionalen-Raumordnungsprogramm (RROP) bereits berücksichtigt. Die Gefahr
besteht jedoch, wenn dieses im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) gestrichen
wird, dass sich dann auch der Landkreis Aurich genötigt fühlt, dieses aus dem
Regionalen-Raumordnungsprogramm (RROP) zu streichen. Die mittelzentrale
Teilfunktion ist jedoch dringend erforderlich, damit sich Wiesmoor weiter
entwickeln kann.
3. Torfabbau
BGM Völler weist darauf hin, dass man in der Stellungnahme mit der Kulisse
Torferhaltung und Moorentwicklung ins Rennen geht. Am Freitag, 12.12.2014 in
Walsrode wurde ebenfalls deutlich, dass es bezüglich der Kulisse Torferhaltung
und Moorentwicklung keine Einschränkungen für die Landwirte geben soll. Was die
Zukunft diesbezüglich jedoch bringt, bleibt abzuwarten. Die Kulisse
Torferhaltung und Moorentwicklung ist jedoch das einzige Instrument, um im
Moment einen weiteren Torfabbau in Marcardsmoor zu verhindern.