Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussschlag der Verwaltung:

 

Sämtliche Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Dies soll ab sofort für alle Ratsmitglieder gelten und ausnahmslos umgesetzt werden.

 

Der Ratsbeschluss vom 01.03.2022 über die Einführung der Digitalen Gremienarbeit wird zurückgenommen.

 

Die der Vorlage als Anlage beigefügte Änderung der Geschäftsordnung wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin beantragt, dass sämtliche Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend ausschließlich digital zur Verfügung gestellt werden. Es soll zukünftig für alle Ratsmitglieder gelten und ausnahmslos umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Gem. § 59 Abs. 1 NKomVG lädt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte die Abgeordneten unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument ein. Einzelheiten regelt dabei die Geschäftsordnung.

 

Bislang ist in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor unter § 1 Abs. 2 S. 1 sowohl die schriftliche als auch die elektronische Ladung über das Ratsinformationssystem zugelassen. Es liegt im Entscheidungsbereich des Rates, ausschließlich die elektronische Ladung zuzulassen. Hierfür wäre eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich, welche mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann.

 

Aktuell nutzen lediglich zwei Ratsmitglieder die Form der schriftlichen Ladung sowie die Übersendung der entsprechenden Sitzungsvorlagen in Papierform. Die übrigen Ratsmitglieder nehmen bereits an der digitalen Gremienarbeit teil.

 

Die Verwaltung würde eine ausschließlich digitale Gremienarbeit begrüßen und hat deshalb eine Änderung der betroffenen Paragraphen der Geschäftsordnung erarbeitet. Diese Änderungen und die bisher gültige Geschäftsordnung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung des Rates am 01.03.2022 wurde folgender Änderungsantrag der Tierschutzpartei zum Beschluss erhoben:

 

„Sämtliche Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Auch der eingehende Schriftverkehr seitens der Ratsmitglieder*innen betreffend der Ratsarbeit erfolgt ausschließlich digital und nicht in handschriftlicher Form.

Dies soll ab sofort für alle Ratsmitglieder gelten und ausnahmslos umgesetzt werden.“

 

Dieser Beschluss kann vom Bürgermeister nicht umgesetzt werden, da er gegen das NKomVG verstößt. Es ist nicht zulässig, vorzuschreiben, dass der eingehende Schriftverkehr seitens der Ratsmitglieder*innen betreffend der Ratsarbeit ausschließlich digital und nicht in handschriftlicher Form erfolgt. Die Verwaltung schlägt deshalb folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

„Sämtliche Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Dies soll ab sofort für alle Ratsmitglieder gelten und ausnahmslos umgesetzt werden.

 

Die der Vorlage als Anlage beigefügte Änderung der Geschäftsordnung wird beschlossen.“

 

Die Verwaltung erläutert, dass der Bürgermeister nach den rechtlichen Vorschriften des NKomVG den gefassten Ratsbeschluss mit dem Änderungsantrag der Tierschutzpartei über die Digitale Gremienarbeit vom 01.03.2022 nicht umsetzen kann. Aus diesem Grund wird der Antrag der Antragstellerin nochmals zur Beschlussfassung in den Gremien eingebracht.

 

Mit der erneuten Beschlussfassung muss formell der Ratsbeschluss vom 01.03.2022 über die Einführung der Digitalen Gremienarbeit zurückgenommen werden.

 

Nach einer kurzen Aussprache lässt der Ratsvorsitzende mit dieser Ergänzung über den Beschlussvorschlag abstimmen.