Sitzung: 30.05.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/033/2022/1
Beschlussschlag der Verwaltung:
Sämtliche Unterlagen
für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend werden ausschließlich digital zur
Verfügung gestellt. Dies soll ab sofort für alle Ratsmitglieder gelten und
ausnahmslos umgesetzt werden.
Der Ratsbeschluss
vom 01.03.2022 über die Einführung der Digitalen Gremienarbeit wird
zurückgenommen.
Die der Vorlage als Anlage beigefügte Änderung der Geschäftsordnung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin
beantragt, dass sämtliche Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG
betreffend ausschließlich digital zur Verfügung gestellt werden. Es soll
zukünftig für alle Ratsmitglieder gelten und ausnahmslos umgesetzt werden.
Die Verwaltung nimmt
wie folgt Stellung:
Gem. § 59 Abs. 1
NKomVG lädt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte die
Abgeordneten unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder durch ein
elektronisches Dokument ein. Einzelheiten regelt dabei die Geschäftsordnung.
Bislang ist in der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wiesmoor unter § 1
Abs. 2 S. 1 sowohl die schriftliche als auch die elektronische Ladung über das
Ratsinformationssystem zugelassen. Es liegt im Entscheidungsbereich des Rates,
ausschließlich die elektronische Ladung zuzulassen. Hierfür wäre eine Änderung
der Geschäftsordnung erforderlich, welche mit einfacher Mehrheit beschlossen
werden kann.
Aktuell nutzen
lediglich zwei Ratsmitglieder die Form der schriftlichen Ladung sowie die
Übersendung der entsprechenden Sitzungsvorlagen in Papierform. Die übrigen
Ratsmitglieder nehmen bereits an der digitalen Gremienarbeit teil.
Die Verwaltung würde
eine ausschließlich digitale Gremienarbeit begrüßen und hat deshalb eine
Änderung der betroffenen Paragraphen der Geschäftsordnung erarbeitet. Diese
Änderungen und die bisher gültige Geschäftsordnung sind der Vorlage als Anlage
beigefügt.
In der Sitzung des
Rates am 01.03.2022 wurde folgender Änderungsantrag der Tierschutzpartei zum
Beschluss erhoben:
„Sämtliche
Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend werden ausschließlich
digital zur Verfügung gestellt. Auch
der eingehende Schriftverkehr seitens der Ratsmitglieder*innen betreffend der
Ratsarbeit erfolgt ausschließlich digital und nicht in handschriftlicher Form.
Dies soll ab sofort für alle Ratsmitglieder gelten und ausnahmslos
umgesetzt werden.“
Dieser Beschluss kann vom Bürgermeister nicht umgesetzt werden, da er
gegen das NKomVG verstößt. Es ist nicht zulässig, vorzuschreiben, dass der eingehende Schriftverkehr seitens der
Ratsmitglieder*innen betreffend der Ratsarbeit ausschließlich digital und nicht
in handschriftlicher Form erfolgt. Die Verwaltung schlägt deshalb folgenden
Beschlussvorschlag vor:
„Sämtliche
Unterlagen für die Ratsarbeit sowie die LWTG betreffend werden ausschließlich
digital zur Verfügung gestellt. Dies soll ab sofort für alle Ratsmitglieder
gelten und ausnahmslos umgesetzt werden.
Die der Vorlage als
Anlage beigefügte Änderung der Geschäftsordnung wird beschlossen.“
Die Verwaltung
erläutert, dass der Bürgermeister nach den rechtlichen Vorschriften des NKomVG
den gefassten Ratsbeschluss mit dem Änderungsantrag der Tierschutzpartei über
die Digitale Gremienarbeit vom 01.03.2022 nicht umsetzen kann. Aus diesem Grund
wird der Antrag der Antragstellerin nochmals zur Beschlussfassung in den
Gremien eingebracht.
Mit der erneuten
Beschlussfassung muss formell der Ratsbeschluss vom 01.03.2022 über die
Einführung der Digitalen Gremienarbeit zurückgenommen werden.
Nach einer kurzen Aussprache lässt der Ratsvorsitzende mit dieser Ergänzung über den Beschlussvorschlag abstimmen.