Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie wird verabschiedet.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 01.03.2022 wurde infolge des Antrages der SPD-Fraktion beschlossen, 60.000,- Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen für Wiesmoorer BürgerInnen in den Haushalt 2022 einzustellen. Hiervon wurden 50.000 € für Zuschüsse für Investitionen über 1.000 € wie Batteriespeicher eingeplant. Weitere 10,000 € wurden für Zuschüsse für sog. geringwertige Vermögensgegenstände (=Aufwand), d.h., für Anlagen bis 1.000 €, wie z. B. Balkonanlagen, eingeplant.

 

Seitens der SPD-Fraktion ist vorgeschlagen worden, Wiesmoorer BürgerInnen finanziell bei der Installation von Dachflächenphotovoltaikanlagen sowie Photovoltaik-Batteriespeichern zu fördern.

 

Die Verwaltung schlägt alternativ vor, Dachflächenphotovoltaikanlagen nicht zu fördern, sondern  ausschließlich Photovoltaik-Batteriespeicher sowie zusätzlich sogenannte Balkonsolaranlagen zu bezuschussen, um den Eigenverbrauch des produzierten Stroms zu forcieren.

 

Die entsprechend von der Verwaltung vorbereiteten Entwürfe der Förderrichtlinie, dem Antragsformular, dem Verwendungsnachweis sowie der Datenschutzerklärung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie sieht vor, dass Antragsteller einen Zuschuss für die Installation von fabrikneuen Photovoltaik-Batteriespeichern in Höhe von 100 Euro pro volle kWh Batteriekapazität, max. 1.000,- Euro, erhalten. Alternativ können Antragsteller, denen kein eigenes Dach zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Verfügung steht, eine pauschale Zuwendung in Höhe von 150,- Euro (max. 50% des Kaufpreises) für die Anschaffung einer fabrikneuen Balkonsolaranlage beantragen. Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen. Die Förderung wird auf maximal einen Photovoltaik-Batteriespeicher oder einer Balkonsolaranlage pro Eigentümer/Eigentümergemeinschaft bzw. MieterIn sowie Wohneinheit begrenzt.

 

Weiter wird vorgeschlagen, die Fördermittel in Höhe von insgesamt 60.000,- Euro im Windhundverfahren, getrennt nach den Mitteln für Batteriespeicher (50.000 €) und Balkonanlagen (10.000 €), zu vergeben. Der Förderzeitraum, in dem entsprechende Förderanträge seitens der AntragstellerInnen bei der Stadt Wiesmoor eingereicht werden können, soll bis max. Ende 2022 festgesetzt werden, um eine Auszahlung der Fördermittel bis Ende 2023 zu gewährleisten.

 

Der Zeitablauf beim Ausreizen der vorgesehenen Fristen der Förderrichtlinie wäre demnach wie folgt:

  • Einreichung der Antragsunterlagen bis max. Ende Dezember 2022
  • Inbetriebnahme des Photovoltaikbatteriespeichers/der Balkonsolaranlage bis max. Ende August 2023
  • Fristverlängerung der Inbetriebnahme bis max. Ende Oktober 2023 möglich
  • Einreichung des Verwendungsnachweises bis max. Mitte Dezember 2023

 

Eine Auszahlung des Zuschusses kann somit bis Ende 2023 an die Antragsteller erfolgen, so dass eine eventuelle Übertragung der Haushaltsmittel in 2024 vermieden werden kann.

 

Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden und wurden in der Fachausschusssitzung erläutert.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022 bestand Einvernehmen, die Förderrichtlinie in Bezug auf die Anschlusssteckerarten bei den Balkonsolaranlagen anzupassen.

 

Die Richtlinie wurde im § 2 Abs. 3 wie folgt geändert und ist der Beschlussvorlage mit Stand vom 02.05.2022 beigefügt:

 

Die Balkonsolaranlagen gemäß § 1 Abs. 2 müssen über einen Modulwechselrichter verfügen und über eine Wielandsteckdose oder einen Schuko-Stecker (sofern der Wechselrichter die Norm „EN 60335-1: Schutz gegen Restspannung” einhält, so dass die Kontakte bei Ziehen des Steckers spannungsfrei geschaltet werden) den Strom in den Endstromkreislauf der Wohnung einspeisen…….

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022 wurde einstimmig der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Nutzung von Sonnenenergie zu verabschieden.

 

Die Verwaltung stellt die Vorlage ausführlich vor. Nach einer kurzen Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.