Sitzung: 11.03.2015 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zurückgestellt
Vorlage: AN/015/2015
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Änderungen zu beschließen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, diesen Punkt in die Fraktionen und
den Arbeitskreis für Haushalt und Finanzen zu überweisen.
Antragstext:
Die GfW
beantragt mit Schreiben vom 19.01.2015, über die Friedhofsgebühren zu beraten.
Sie hat dazu einen Gebührenvorschlag erarbeitet, der beigefügt ist.
Die
Verwaltung hat sich mit dem Vorschlag beschäftigt. Der Vorschlag der GfW
berücksichtigt nicht, dass mit jeder Verleihung von Nutzungsrechten die
Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Dauer der Nutzungszeit abgelöst werden.
Die Verleihung der Nutzungsrechte teilt sich daher in eine
Friedhofsunterhaltungsgebühr und eine Lagernutzungsgebühr auf. Unterstellt man,
dass dieser Gebührenanteil nicht gesenkt werden soll und unterstellt man
gleichzeitig, dass die von der GfW vorgeschlagene Friedhofsunterhaltungsgebühr
in Höhe von 9,00 € monatlich für alle Fälle gelten soll, müssen die Werte noch
verändert werden. Die Verwaltung hat deshalb die Liste entsprechend angepasst
und als Anlage beigefügt.
Nach einer kurzen Aussprache wird der Antrag auf Wunsch der CDU auf die nächste
Sitzung am 25.03.2015 vertagt.
Abstimmungsergebnis: