Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, die Änderungen zu beschließen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, diesen Punkt in die Fraktionen und den Arbeitskreis für Haushalt und Finanzen zu überweisen.

 


Antragstext:

Die GfW beantragt mit Schreiben vom 19.01.2015, über die Friedhofsgebühren zu beraten. Sie hat dazu einen Gebührenvorschlag erarbeitet, der beigefügt ist.

 

Die Verwaltung hat sich mit dem Vorschlag beschäftigt. Der Vorschlag der GfW berücksichtigt nicht, dass mit jeder Verleihung von Nutzungsrechten die Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Dauer der Nutzungszeit abgelöst werden. Die Verleihung der Nutzungsrechte teilt sich daher in eine Friedhofsunterhaltungsgebühr und eine Lagernutzungsgebühr auf. Unterstellt man, dass dieser Gebührenanteil nicht gesenkt werden soll und unterstellt man gleichzeitig, dass die von der GfW vorgeschlagene Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 9,00 € monatlich für alle Fälle gelten soll, müssen die Werte noch verändert werden. Die Verwaltung hat deshalb die Liste entsprechend angepasst und als Anlage beigefügt.

 


Nach einer kurzen Aussprache wird der Antrag auf Wunsch der CDU auf die nächste Sitzung am 25.03.2015 vertagt.

 


Abstimmungsergebnis: