Sitzung: 11.03.2015 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/045/2015
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2012 zu beschließen,
b) 1. das Defizit des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 757.408,28 € aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
der Vorjahre zu entnehmen.
2. den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
768.380,84 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
3. den Überschuss aus der
Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 333.994,51
€ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2012
beträgt damit 768.380,84 €.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2012 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und die dazu erarbeitete
Stellungnahme wurden am 20.02.2015 verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Jens
Booksiek trägt den Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vor. Ergänzend weist er
darauf hin, dass der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nur durch die
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen ausgeglichen werden konnte. Es wurde
jedoch ein um ca. 700.000 € geringere Entnahmebetrag gegenüber dem Planansatz
erforderlich. Auch im außerordentlichen Ergebnis konnte gegenüber dem
Planansatz eine Verbesserung von ca. 190.000 € erzielt werden. Somit ist der
Jahresabschluss 2012 deutlich besser als in der der Planung ausgefallen.
Sodann
verweist er auf den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2011 des Landkreises
Aurich. Dort werden unter Punkt 2.1.2 die ordnungsgemäße Buchführung sowie
unter 2.2. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschluss
und des Anhangs bestätigt. Insbesondere weist er auf Seite 74 des
Prüfungsberichtes hin, dass keine Bedenken bestehen, dem Bürgermeister die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 auszusprechen.
Wolfgang
Sievers bemängelt, dass die erforderlichen Beschlüsse des Rates zu den
Rücklagen nicht zeitgemäß erfolgt sind. Außerdem weist er darauf hin, dass das
Prüfungsamt bemängelt, dass der Jahresabschluss 2011 nicht wie erforderlich im
Amtsblatt des Landkreises Aurich bekanntgemacht worden ist. Die Gruppe GfW
stimmt daher dem Abschluss 2012 so nicht zu.
Jens
Brooksiek teilt daraufhin mit, dass es in der Vergangenheit so geregelt war,
dass ortsüblich bekanntgemacht wird d.h. durch Aushang im Aushangkasten. Dieses
wurde jedoch in der Hauptsatzung ab 2011 geändert, sodass eine öffentliche
Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgen muss. Dieses ist versehentlich
unterblieben. Daher wurden die öffentlichen Bekanntmachungen nachgeholt und
erfolgten im Amtsblatt vom 20.02.2015. Zukünftig wird diese Form der Bekanntmachung
selbstverständlich beachtet.
Der stv.
Vorsitzende lässt über den Jahresabschluss 2012 abstimmen. Gegen eine
Gesamtabstimmung der Punkte a) – c) bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis: