Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen,

 

b) 1.        das Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 757.408,28 € aus der Rücklage  aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre zu entnehmen.

 

 2.        den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 768.380,84 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.        den Überschuss aus der Betriebsabrechnung für die zentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 333.994,51 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen

 

und

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2012 beträgt damit 768.380,84 €.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 – geprüfte Fassung –, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden am 20.02.2015 verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Jens Booksiek trägt den Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nur durch die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen ausgeglichen werden konnte. Es wurde jedoch ein um ca. 700.000 € geringere Entnahmebetrag gegenüber dem Planansatz erforderlich. Auch im außerordentlichen Ergebnis konnte gegenüber dem Planansatz eine Verbesserung von ca. 190.000 € erzielt werden. Somit ist der Jahresabschluss 2012 deutlich besser als in der der Planung ausgefallen.

 

Sodann verweist er auf den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2011 des Landkreises Aurich. Dort werden unter Punkt 2.1.2 die ordnungsgemäße Buchführung sowie unter 2.2.  Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschluss und des Anhangs bestätigt. Insbesondere weist er auf Seite 74 des Prüfungsberichtes hin, dass keine Bedenken bestehen, dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 auszusprechen.

 

Wolfgang Sievers bemängelt, dass die erforderlichen Beschlüsse des Rates zu den Rücklagen nicht zeitgemäß erfolgt sind. Außerdem weist er darauf hin, dass das Prüfungsamt bemängelt, dass der Jahresabschluss 2011 nicht wie erforderlich im Amtsblatt des Landkreises Aurich bekanntgemacht worden ist. Die Gruppe GfW stimmt daher dem Abschluss 2012 so nicht zu.

 

Jens Brooksiek teilt daraufhin mit, dass es in der Vergangenheit so geregelt war, dass ortsüblich bekanntgemacht wird d.h. durch Aushang im Aushangkasten. Dieses wurde jedoch in der Hauptsatzung ab 2011 geändert, sodass eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgen muss. Dieses ist versehentlich unterblieben. Daher wurden die öffentlichen Bekanntmachungen nachgeholt und erfolgten im Amtsblatt vom 20.02.2015. Zukünftig wird diese Form der Bekanntmachung selbstverständlich beachtet.

 

Der stv. Vorsitzende lässt über den Jahresabschluss 2012 abstimmen. Gegen eine Gesamtabstimmung der Punkte a) – c) bestehen keine Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis: