Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die weiteren Mitglieder in den Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur zu berufen.


Sachverhalt:

 

In den Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur ist gem. § 110 Niedersachsisches Schulgesetz (NSchG) u. a. ein/eine Vertreter/-in der Schüler zu berufen. Das Berufungsverfahren hierzu ergibt sich aus der Verordnung über das Berufungsverfahren für kommunale Schulausschüsse.

 

Zusätzlich sind nach den Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich der Jugendhilfe in den Ausschuss zu berufen und zwar einmal für die Jugendarbeit und einmal für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten.

 

Gem. § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden die nicht dem Rat der Stadt angehörenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers in den Schulausschuss berufen. Die Vorschläge der vorschlagsberechtigten Gruppe bzw. Organisation sind bindend.

 

Zurzeit sind im Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur der/die Vertreter/-in der Schüler sowie der Jugendarbeit vakant.

 

Folgende Personen sollen nun in den Fachausschuss berufen werden:

 

Schülervertreterin:                                          Christin Meyer

 

Vertreter Jugendarbeit:                  Viktor Fast

 

Hierüber hat der Rat einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Ratsvorsitzender Grohn weist darauf hin, dass es sich bei der zu berufenden Schülervertreterin Christin Meyer um die Tochter des Ratsherrn Helmut Meyer handelt. Es liegt somit ein Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG vor. Er bittet Ratsmitglied Helmut Meyer daraufhin, nicht an der Beschlussfassung teilzunehmen.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird über die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder in den Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: