Sitzung: 19.03.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/030/2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die weiteren Mitglieder in den Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur zu berufen.
Sachverhalt:
In den Ausschuss für Jugend,
Schule, Sport, Soziales und Kultur ist gem. § 110 Niedersachsisches Schulgesetz
(NSchG) u. a. ein/eine Vertreter/-in der Schüler zu berufen. Das
Berufungsverfahren hierzu ergibt sich aus der Verordnung über das
Berufungsverfahren für kommunale Schulausschüsse.
Zusätzlich sind nach den
Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz mindestens
zwei Mitglieder aus dem Bereich der Jugendhilfe in den Ausschuss zu berufen und
zwar einmal für die Jugendarbeit und einmal für die Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten.
Gem. § 110 Abs. 4
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden die nicht dem Rat der Stadt
angehörenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers in den
Schulausschuss berufen. Die Vorschläge der vorschlagsberechtigten Gruppe bzw.
Organisation sind bindend.
Zurzeit sind im Ausschuss für
Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur der/die Vertreter/-in der Schüler
sowie der Jugendarbeit vakant.
Folgende Personen sollen nun
in den Fachausschuss berufen werden:
Schülervertreterin: Christin
Meyer
Vertreter Jugendarbeit: Viktor Fast
Hierüber hat der Rat einen
entsprechenden Beschluss zu fassen.
Ratsvorsitzender Grohn weist
darauf hin, dass es sich bei der zu berufenden Schülervertreterin Christin
Meyer um die Tochter des Ratsherrn Helmut Meyer handelt. Es liegt somit ein
Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG vor. Er bittet Ratsmitglied Helmut Meyer
daraufhin, nicht an der Beschlussfassung teilzunehmen.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird über die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder in den Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: