Sitzung: 19.03.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/046/2015
Beschlussvorschlag:
Für
die Neuvergabe der Wegenutzungsrechte Strom und Gas werden folgende
Auswahlkriterien und Bewertungen zugrunde gelegt:
|
Auswahlkriterien |
Gewichtung |
A: |
Gewährleistung
der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG |
60 % |
A.1 |
Versorgungssicherheit
des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs 1 EnWG |
20 % |
A.2 |
Preisgünstigkeit
des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG |
10 % |
A.3 |
Verbraucherfreundlichkeit
des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG |
10 % |
A.4 |
Umweltverträglichkeit
des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG |
10 % |
A.5 |
Effizienz
des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG |
10 % |
B: |
Weitere
Ausgestaltung des Konzessionsvertrages |
40 % |
B.1 |
Konzessionsabgaben
und sonstige zulässige Leistungen an die
Gemeinde |
5 % |
B.2 |
Baumaßnahmen |
5 % |
B.3 |
Informations-
und Einflussnahmemöglichkeiten der Gemeinde |
10 % |
B.4 |
Sonderkündigungsrechte |
5 % |
B.5 |
Haftungsregelungen |
5 % |
B.6 |
Endschaftsbestimmungen |
10 % |
|
Summe |
100 % |
Die Angebote werden mit einer
Leistungspunktzahl zwischen „1“ und „6“ nach dem folgenden Schema bewertet.
Bewertet wird, wie vorteilhaft das Angebot des Bieters hinsichtlich des jeweiligen
Kriteriums für die Gemeinden ist. Die Bewertung folgt der nachfolgend
dargestellten Logik, sofern keine abweichende Konkretisierung erfolgt:
1 |
ungenügend |
2 |
mangelhaft |
3 |
ausreichend |
4 |
befriedigend |
5 |
gut |
6 |
sehr
gut |
Zur Gewichtung der Bewertung
wird die Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor (Prozentangabe) der
Bewertungsmatrix multipliziert.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neuvergabe der
Wegenutzungsrechte Strom und Gas, bisher Konzessionsverträge genannt, muss jede
Kommune die gemeinsamen Vergabekriterien beschließen. Hierzu gibt es eine
Informationsveranstaltung für alle Ratsmitglieder aller betroffenen Kommunen.
Es gibt rechtliche Vorgaben, die in der Informationsveranstaltung erläutert
werden.
Außerdem finden sich die
Vergabekriterien in der beigefügten Aufforderung zur Angebotsabgabe auf den
Seiten 9-11.
Nachdem in vergleichbaren Fällen mehrere Urteile des BGH zur
Vergabe der Wegenutzungsrechte Strom und Gas ergangen sind, war die Vergabe der
Wegenutzungsrechte erneut auszuschreiben. Die ENO hat inzwischen auch
mitgeteilt, dass sie von der Konzessionsvergabe Abstand nimmt und als
Konzessionär
nicht mehr zur Verfügung
steht.
Gegenstand des erneuten Verfahrens
ist die Vergabe der Wegenutzungsrechte über die öffentliche Versorgung der Gemeindegebiete der Gemeinden im
Landkreis Aurich mit Strom und Gas.
Die Gemeinde Hinte hat mit
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.12.2014, veröffentlicht im elektronischen
Bundesanzeiger am 24.12.2014, gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im eigenen Namen und im Namen der Stadt
Wiesmoor, der Gemeinden Großefehn, Ihlow, Juist, Krummhörn, Südbrookmerland
sowie der Samtgemeinde Brookmerland mit den Mitgliedsgemeinden Leezdorf,
Flecken Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum und der
Samtgemeinde Hage mit den Mitgliedsgemeinden Berumbur, Flecken Hage,
Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg (nachstehend die „Gemeinden“) für
die Strom- und Gasversorgungsnetze für die Gebiete der Gemeinden mit der EWE NETZ GmbH,
Cloppenburger Straße
302, 26133 Oldenburg, auslaufen.
Es ist beabsichtigt, neue
Konzessionsverträge
ab dem 01.01.2017 mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben.
Die Vorlage wird durch BGM
Völler ausführlich erläutert. Er macht noch mal deutlich, dass trotz
rechtlicher Möglichkeit die prozentuale Gewichtung der Auswahlkriterien nicht
verändert werden sollte, da eine andere Gewichtung gegenüber den übrigen
Kommunen Nachteile nach sich ziehen könnte. Derzeit ist bekannt, dass sich die
Firma EWE am Vergabeverfahren beteiligen wird. Zudem rechnet man damit, dass
sich auch die Firma Enercon beteiligen wird.
Klaus-Dieter Reder, CDU,
fragt an, wie es in Zukunft mit der ENO weiter gehen wird. BGM Völler
antwortet, dass während des Vergabeverfahrens die ENO weiterhin bestehen
bleibt. Dieses wurde auf HVB-Ebene abgestimmt. Seine persönliche Meinung ist,
dass nach Abschluss des Vergabeverfahrens die ENO aufgelöst werden kann.
Ab 19.21 Uhr nimmt
Ratsmitglied Wilfried Ahlers an der Sitzung teil.
Friedhelm Jelken, CDU,
ergänzt, dass es für ihn wichtig ist, dass die Kommunen trotz prozentualer
Gewichtung der Vergabekriterien die Vergabe nach wie vor frei vornehmen können.
Alfred Marzodko, GfW, gibt zu
bedenken, dass eine unterschiedliche Gewichtung der prozentualen Anteile
unterhalb der Kommunen theoretisch möglich ist, in der Praxis aber nicht
durchführbar ist. Der Gewichtung der prozentualen Anteile sollte daher, wie
vorgeschlagen, zugestimmt werden.
Reiner Zigan, CDU, fragt an,
ob sich die Beteiligung an der EWE erledigt hat, wenn bei der Vergabe der Gas-
und Stormnetze ein anderer Anbieter den Zuschlag erhalten sollte. Diese wird
durch BGM Völler bejaht.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: