Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für die Neuvergabe der Wegenutzungsrechte Strom und Gas werden folgende Auswahlkriterien und Bewertungen zugrunde gelegt:

 

 

Auswahlkriterien

Gewichtung

A:

Gewährleistung der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG

60 %

A.1

Versorgungssicherheit des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs 1 EnWG

20 %

A.2

Preisgünstigkeit des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG

10 %

A.3

Verbraucherfreundlichkeit des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG

10 %

A.4

Umweltverträglichkeit des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG

10 %

A.5

Effizienz des Netzbetriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 EnWG

10 %

B:

Weitere Ausgestaltung des Konzessionsvertrages

40 %

B.1

Konzessionsabgaben und sonstige zulässige Leistungen an die     Gemeinde

5 %

B.2

Baumaßnahmen

5 %

B.3

Informations- und Einflussnahmemöglichkeiten der Gemeinde

10 %

B.4

Sonderkündigungsrechte

5 %

B.5

Haftungsregelungen

5 %

B.6

Endschaftsbestimmungen

10 %

 

Summe

100 %

 

 

Die Angebote werden mit einer Leistungspunktzahl zwischen „1“ und „6“ nach dem folgenden Schema bewertet. Bewertet wird, wie vorteilhaft das Angebot des Bieters hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums für die Gemeinden ist. Die Bewertung folgt der nachfolgend dargestellten Logik, sofern keine abweichende Konkretisierung erfolgt:


 

 

1

ungenügend

2

mangelhaft

3

ausreichend

4

befriedigend

5

gut

6

sehr gut

 

 

Zur Gewichtung der Bewertung wird die Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor (Prozentangabe) der Bewertungsmatrix multipliziert.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte Strom und Gas, bisher Konzessionsverträge genannt, muss jede Kommune die gemeinsamen Vergabekriterien beschließen. Hierzu gibt es eine Informationsveranstaltung für alle Ratsmitglieder aller betroffenen Kommunen. Es gibt rechtliche Vorgaben, die in der Informationsveranstaltung erläutert werden.

 

Außerdem finden sich die Vergabekriterien in der beigefügten Aufforderung zur Angebotsabgabe auf den Seiten 9-11.

 

Nachdem in vergleichbaren Fällen mehrere Urteile des BGH zur Vergabe der Wegenutzungsrechte Strom und Gas ergangen sind, war die Vergabe der Wegenutzungsrechte erneut auszuschreiben. Die ENO hat inzwischen auch mitgeteilt, dass sie von der Konzessionsvergabe Abstand nimmt und als Konzessionär nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Gegenstand des erneuten Verfahrens ist die Vergabe der Wegenutzungsrechte über die öffentliche Versorgung der Gemeindegebiete der Gemeinden im Landkreis Aurich mit Strom und Gas.

 

Die Gemeinde Hinte hat mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.12.2014, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 24.12.2014, gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im eigenen Namen und im Namen der Stadt Wiesmoor, der Gemeinden Großefehn, Ihlow, Juist, Krummhörn, Südbrookmerland sowie der Samtgemeinde Brookmerland mit den Mitgliedsgemeinden Leezdorf, Flecken Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum und der Samtgemeinde Hage mit den Mitgliedsgemeinden Berumbur, Flecken Hage, Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg (nachstehend die Gemeinden) für die Strom- und Gasversorgungsnetze für die Gebiete der Gemeinden mit der EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg, auslaufen.

 

Es ist beabsichtigt, neue Konzessionsverträge ab dem 01.01.2017 mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben.

 

Die Vorlage wird durch BGM Völler ausführlich erläutert. Er macht noch mal deutlich, dass trotz rechtlicher Möglichkeit die prozentuale Gewichtung der Auswahlkriterien nicht verändert werden sollte, da eine andere Gewichtung gegenüber den übrigen Kommunen Nachteile nach sich ziehen könnte. Derzeit ist bekannt, dass sich die Firma EWE am Vergabeverfahren beteiligen wird. Zudem rechnet man damit, dass sich auch die Firma Enercon beteiligen wird.

 

Klaus-Dieter Reder, CDU, fragt an, wie es in Zukunft mit der ENO weiter gehen wird. BGM Völler antwortet, dass während des Vergabeverfahrens die ENO weiterhin bestehen bleibt. Dieses wurde auf HVB-Ebene abgestimmt. Seine persönliche Meinung ist, dass nach Abschluss des Vergabeverfahrens die ENO aufgelöst werden kann.

 

Ab 19.21 Uhr nimmt Ratsmitglied Wilfried Ahlers an der Sitzung teil.

 

Friedhelm Jelken, CDU, ergänzt, dass es für ihn wichtig ist, dass die Kommunen trotz prozentualer Gewichtung der Vergabekriterien die Vergabe nach wie vor frei vornehmen können.

 

Alfred Marzodko, GfW, gibt zu bedenken, dass eine unterschiedliche Gewichtung der prozentualen Anteile unterhalb der Kommunen theoretisch möglich ist, in der Praxis aber nicht durchführbar ist. Der Gewichtung der prozentualen Anteile sollte daher, wie vorgeschlagen, zugestimmt werden.

 

Reiner Zigan, CDU, fragt an, ob sich die Beteiligung an der EWE erledigt hat, wenn bei der Vergabe der Gas- und Stormnetze ein anderer Anbieter den Zuschlag erhalten sollte. Diese wird durch BGM Völler bejaht.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: