Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach dem Rücktritt der Elternvertreterin Imke Homes ist deren bisheriger Stellvertreter Manfred Hinrichs als Vertreter im Ausschuss benannt worden. Herr Hinrichs ist über die Pflichten gem. § 40 bis 42 NKomVG zu belehren.

 

Da neu hinzugewählte Mitglied des Stadtelternrates, Manfred Hinrichs, wird in der Ausschusssitzung verpflichtet.  Fachbereichsleiter Schoon erläutert kurz die Pflichten für hinzugewählte Mitglieder des Schulausschusses. Hierzu gehört die Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG, das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG sowie das Vertretungsverbot nach § 42 NKomVG.

 

Anschließend wird Herr Hinrichs per Handschlag von Herrn Schoon verpflichtet.

 

 

 


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