Sitzung: 23.07.2015 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/146/2015
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes A 23 umfasst das Neubaugebiet Haferweg zwischen Grenzweg und
Baugebiet Roggenweg sowie zwischen dem Heidelberger Weg und dem Wanderweg
zwischen Grenzweg und Jannburger Weg entlang des Regenrückhaltebeckens. Der
Planentwurf sieht überwiegend öffentliche Verkehrsflächen und ein Allgemeines
Wohngebiet in eingeschossiger Bauweise vor. Das Plangebiet hat eine Größe von
knapp 5,2 ha. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes A 23 soll hier ein
attraktives Neubaugebiet mit ca. 35 Bauplätzen entwickelt werden.
Die Planung wurde in
vorausgegangenen Sitzungen ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die
Unterlagen der ersten öffentlichen Auslegung (Planentwurf B-Plan,
Umweltbericht, Begründung) waren in Form einer CD der VA - Vorlage zur Sitzung
am 06.10.2014 beigefügt. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Die CD enthielt
Dateien dieses Bebauungsplanes und der entsprechenden 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Das Planverfahren wurde mit
der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
eingeleitet. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 30.05.2014 mit Fristsetzung zum 19.06.2014 bzw. mit der Bitte um Teilnahme
am Erörterungstermin am 19.06.2014 gehört. Eine Beschlussfassung im VA hierzu
ist nicht erforderlich.
Eine
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.06.2014 im
Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren leider keine Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Wiesmoor bzw. aus den Nachbarkommunen anwesend.
Die erste öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.08.2014 bis
einschließlich 29.09.2014. 51 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange
um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen
von drei Personen eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter Seite
liegen nicht vor.
Da sich im Rahmen der ersten
Auslegung Mängel im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen zeigten, beschloss
der VA in seiner Sitzung am 27.10.2014 auch aus Rechtssicherheitsgründen die
Unterlagen erneut öffentlich auszulegen.
Die Planunterlage wurde nur
in einem sehr kleinen Umfang geändert (naturschutzfachliche Ergänzungen). Die
Kompensationsmaßnahmen wurden ergänzt. Die Unterlagen wurden in vorausgegangenen
Sitzungen ausführlich vorgestellt.
Die zweite öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 20.02.2015 bis
einschließlich 24.03.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite
wurden die Planunterlagen nicht eingesehen. Stellungnahmen / Einwendungen von dritter
Seite liegen nicht vor.
In der Sitzung des VA am
15.04.2015 bzw. des Rates am 20.04.2015 wurden die entsprechenden Beschlüsse
bis hin zum Satzungsbeschluss gefasst. Aufgrund jüngerer Rechtssprechung wurde
deutlich, dass die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
wohl etwas unzureichend auf die sogenannten umweltbezogenen Informationen
eingegangen ist. Aus Rechtssicherheitsgründen ist daher die öffentliche
Auslegung komplett wiederholt worden. Gegenüber der zweiten Auslegung wurden
jetzt gem. den gefassten Abwägungsbeschlüssen die Unterlagen nur geringfügig
redaktionell ergänzt. Die Unterlagen werden in der VA- bzw. in der Ratssitzung
nochmals vorgestellt.
Die dritte öffentliche
Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 22.06.2015 bis
einschließlich 22.07.2015. 54 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden
über die erneute Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher
Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Einige Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange liegen bis zur Erstellung dieser Vorlage vor.
Neue Anregungen oder Bedenken gegen die Planung liegen nicht vor. Von dritter
Seite wurden die Planunterlagen bislang nicht eingesehen. Stellungnahmen /
Einwendungen von dritter Seite liegen bislang nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Um das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind jeweils die entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Zu a: Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus der dritten Anhörung werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vor Beginn
der jeweiligen Sitzungen verteilt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu b: Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der dritten Auslegung seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der
Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden vor Beginn
der jeweiligen Sitzungen verteilt und werden Bestandteil der Niederschrift.
Zu c: Aus Klarheitsgründen
ist der Satzungsbeschluss aus der VA-Sitzung vom 15.04.2015 bzw. aus der
Ratssitzung vom 20.04.2015 wieder aufzuheben.
Zu d : Aufgrund des § 1 Abs.
3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt
I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds.
GVBL. S. 434), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die Aufstellung des
Bebauungsplanes A 23, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung, gem. §
10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seiner Anlage ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Aussprache zu diesem TOP
erfolgt bereits unter TOP 5.
Da keine Wortmeldungen
vorliegen, wird zum TOP 6 wie folgt abgestimmt:
Zu a: Bei 23 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen erfolgt einstimmig der Beschluss über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Zu b: Bei 23 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen erfolgt einstimmig der Beschluss über die Anregungen seitens
der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Zu c: Bei 23 Ja-Stimmen
und 2 Enthaltungen wird einstimmig der Satzungsbeschluss des Rates vom
20.04.2015 aufgehoben.
Zu d: Bei 23 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Rat einstimmig den Satzungsbeschluss. Die Begründung mit dem Umweltbericht und seinen Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: