Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Es wurden folgende Anträge auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 S. 3 NKomVG gestellt:

 

1.     Antrag der Gruppe WB vom 20.04.2015 bzgl. einer Akteneinsicht zum Verfüllungskonzept des Torfabbaugebietes zwischen Amsel- und Drosselweg. Die Akteneinsicht wurde der Gruppe WB am 27.05.2015 gewährt.

 

2.     Antrag der Gruppe GfW vom 10.05.2015 bzgl. einer Akteneinsicht zum Verfüllungskonzept des Torfabbaugebietes zwischen Amsel- und Drosselweg. Die Akteneinsicht wurde der Gruppe GfW am 10.06.2015 gewährt.

 

3.     Antrag der Gruppe GfW vom 03.06.2015 bzgl. einer Akteneinsicht zum Blockheizkraftwerk im Hallenbad der Stadt Wiesmoor. Die Akteneinsicht wurde der Gruppe GfW am 24.06.2015 gewährt.

 

 

Die vorgenannten Anträge auf Akteneinsicht werden vom Rat zur Kenntnis genommen. 


Abstimmungsergebnis: