Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Für das großflächige Torfabbaugebiet zwischen Amselweg und Drosselweg östlich der Mullberger Straße liegt ein Antrag der Gruppe WB vom 16.01.2015 vor.

 

Bereits in der öffentlichen Ratssitzung am 12.11.2007 beschloss der Stadtrat mit den Grundstückseigentümern in dem geplanten Torfabbaugebiet zwischen Amselweg und Drosselweg östlich der Mullberger Straße entsprechende Verträge abzuschließen, so dass hier schon mit 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung der Weg für den Torfabbau freigegeben wurde. In der Sitzung dieses Ausschusses vom 10.02.2010 wurde ausführlich über die kommunale Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen beraten. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass die Fläche nördlich der Gasleitung in Richtung Amselweg für eine städtebauliche Entwicklung langfristig genutzt werden soll. Diese Fläche hat eine Größe von ca. 25 ha. Für diese Fläche wurde durch den VA dem Planungsbüro Thalen Consult GmbH in Neuenburg der Auftrag für ein städtebauliches Konzept erteilt. Hier hat es zwischenzeitlich verschiedene Gespräche gegeben. Ein Konzept wird zu gegebener Zeit in diesem Ausschuss vorgestellt. Die Fläche südlich der Gasleitung mit einer Größe von ca. 50 ha soll als landwirtschaftliche Nutzfläche vorgehalten werden.

 

Es gibt derzeit keine konkreten Planungen zur Änderung des genehmigten Abbauplanes. Wie bereits des Öfteren erläutert, sollte der Bereich für die städtebauliche Entwicklung in mehrere Bauabschnitte unterteilt werden. Ein erster relativ kleiner Bauabschnitt liegt im nordöstlichen Bereich der Torfabbaustätte und umfasst eine Fläche von ca. 2,23 ha. Ein Hektar hiervon liegt innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne. In die Torfabbaustätte wird mit einer Fläche von knapp 1,1 ha direkt eingegriffen. Soweit hier eine Bauleitplanung umgesetzt werden kann, soll kurzfristig versucht werden, den innerhalb der Torfabbaustätte betroffenen Bereich vollkommen abzutorfen. Die Problematik war Gegenstand der VA-Sitzung am 01.06.2015.

 

Bereits in der Sitzung dieses Ausschusses am 10.02.2010 wurde deutlich, dass für eine Folgenutzung (städtebauliche Entwicklung nördlich der Gasleitung in Richtung Amselweg, landwirtschaftliche Nutzfläche südlich der Gasleitung in Richtung Drosselweg) wieder Boden aufgefüllt werden muss. Eine derartige Maßnahme sollte mit Hilfe eines sogenannten Bodenmanagements begleitet werden. In der Bodenabbaugenehmigung des Landkreises Aurich vom 07.06.2011 wird zur Auflage gemacht, dass die Wiederherrichtung der Abbaufläche mit unbelastetem Bodenmaterial in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich zu erfolgen hat. Der Bodenschutzbehörde sind hierzu vor der Wiederherrichtung Informationen über die zukünftigen Füllböden vorzulegen. In Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde wurde ein Wiederverfüllungskonzept für die Torfabbaustätte erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 16.12.2013 vom Landkreis Aurich genehmigt. Zurzeit wird sukzessiv die Fläche südlich der Gasleitung mit Mischboden angefüllt. Die Fläche nördlich der Gasleitung muss zukünftig mit Füllsand verfüllt werden, um einen entsprechenden tragfähigen Untergrund für die Bauvorhaben vorzuhalten.

 

Ausschussvorsitzender Reder verliest zunächst den Antrag der Gruppe WB.

Herr Dietmar Schoon von der Verwaltung erläutert anhand einer Darstellung des  ca. 80 ha großen Abbaugebietes die geplanten Maßnahmen. Der südliche Teil des Abbaugebietes, ca. 50 ha, soll für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen werden. Der ca. 30 ha große Abschnitt nördlich der Gasleitung soll städtebaulich entwickelt werden. Die Erschließung dieses Gebietes soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Hierzu wird eine Grafik des Areals mit 5 möglichen Bauabschnitten gezeigt. Ein genauer Zeitplan kann derzeit nicht genannt werden.

Ausschussmitglied Schlösser fragt an, ob die Zufahrt für das neue Baugebiet über das Grundstück des Hauses Nr. 39 an der Mullberger Straße erfolgen soll. Das Gebäude müsste dann entfernt werden. Seine Bedenken begründet Herr Schlösser mit dem allgemeinen Mangel an Wohnraum, sodass von einer Zuwegung über das vorgesehene Grundstück abgesehen werden sollte.

 

Bürgermeister Völler erklärt, dass derzeit ein städtebauliches Konzept durch das Planungsbüro Thalen Consult erstellt wird. Es gab u. a. Überlegungen, die Bebauung durch eine offene Kanalführung aufzulockern. Jedoch wurden diese Überlegungen bedingt durch die verschiedenen Höhenlagen im Gelände teilweise wieder verworfen. Erst nach Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes können hierzu weitere konkrete Aussagen getroffen werden. Insofern ist der Abriss der Hauses Mullberger Straße Nr. 39 derzeit zweitrangig.

 

Ausschussmitglied Weiss erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Torfabbauplanes. Um den Zeitraum des Torfabbaus zu beschleunigen, bedarf es sicherlich einer Änderung des Abbauplanes. Die Verwaltung macht deutlich, dass auf Grund eines fehlenden städtebaulichen Konzeptes über eine Veränderung des genehmigten Abbauplanes derzeit nicht beraten werden muss.

 

Das Ausschussmitglied Weiss bittet zu berücksichtigen, dass die Überlegung „Wohnen am Wasser“ nicht verworfen werden sollte.

 

Ausschussmitglied K.-D. Jelken trägt vor, dass eine offene Kanalführung in Teilbereichen zu realisieren wäre. Man müsse bedenken, dass erhebliche Mengen an Oberflächenwasser anfallen, die über eine zu planende Entwässerung (Kanal etc.) sowie ggf. Regenrückhaltebecken abgeleitet werden müssen. Ein kurzfristiger Entwurf für die Beratungen zur weiteren Vorgehensweise sei wünschenswert. 

 

Ausschussmitglied Weiss äußert abschließend, dass bei einer Akteneinsicht zur Vergabe der Wiederverfüllung des Areals durch die Gruppe WB sowie der Gruppe GfW auffällig wurde, dass die Vergabe ohne entsprechende Gegenangebote stattgefunden habe.

 

Bürgermeister Völler bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Prüfung des Landkreises Aurich der Verwaltung eine korrekte Vergabe bescheinigt. Die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung wird vom Landkreis Aurich nicht gesehen.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt der Ausschussvorsitzende diesen TOP.

 


 

 


Abstimmungsergebnis: