Beschluss: Zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag der SPD-Stadtratsgruppe Wiesmoor auf Schaffung einer Regelung für eine bevorzugte Vergabe von städtischen Baugrundstücken für Wohnbebauung an Käufer, die nachweislich noch keinen Grundbesitz haben, vor.

 

Das Angebot stadteigener Baugrundstücke deckt nach den Erfahrungen der letzten Jahre bei weitem nicht die Nachfrage der Kaufinteressenten. Die Grundstücke werden deshalb aus Gründen der Fairness im Losverfahren  vergeben. Mit Ausnahme der Unterscheidung zwischen Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken findet keine weitere Steuerung der Zuteilung statt. 

 

Die SPD-Stadtratsgruppe begründet ihren Antrag damit, jungen Kaufinteressenten, die mit dem Grunderwerb in der Regel das erste Eigenheim für die Familie schaffen wollen, attraktive Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Regelung soll der Verbleib dieser Gruppe gesichert und deren Zuzug in die Stadt Wiesmoor gefördert werden. Die damit verbundene Kauf- und Steuerkraft, eine Verbesserung der demografischen Entwicklung sowie die Sicherstellung der Auslastung der Wiesmoorer Kindergärten, Kindertagestätten und Schulen ist dabei nach Ansicht der SPD-Stadtratsgruppe nicht zu unterschätzen.

 

Im Baugebiet „Haferweg“ hatten sich rund 90 Kaufinteressenten auf 30 Baugrundstücke beworben. Die Grundstücke wurden deshalb im Losverfahren vergeben. Viele junge Kaufinteressenten, die mit dem Grundstückserwerb eine Existenzgründung für die Familie schaffen wollten, gingen dabei leer aus und brachten anschließend gegenüber der Verwaltung ihren Unmut zum Ausdruck.

 

Seitens der Verwaltung wurde deshalb der „Entwurf einer Vergaberichtlinie für Baugrundstücke“ unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den letzten Baugebieten erstellt.

 

Ausschussvorsitzender Reder verliest den Antrag der SPD-Stadtratsgruppe Wiesmoor vom 24.04.2015.

 

Das Ausschussmitglied Feiler erhält das Wort und schildert die sehr große Nachfrage auf städtische Baugrundstücke. Die SPD Stadtratsgruppe Wiesmoor will es Familien mit Kindern ermöglichen, in Wiesmoor eine Existenz zu gründen. Schon im Hinblick auf den demografischen Wandel müsse eine Lösung gefunden werden.

 

Ausschussmitglied Jelken veranschaulicht anhand eines Beispiels, dass eine Familie derzeit geringe Chancen hat, einen städtischen Bauplatz zu erwerben. Im derzeit praktizierten Losverfahren treten Bauträger mit drei Personen an. Familien werden so benachteiligt. Durch eine Vergaberichtlinie sollte keine Diskriminierung stattfinden. Die städtischen Baugrundstücke werden durch Steuergelder subventioniert, um günstige Bauflächen zur Verfügung stellen zu können. Die Verwaltung hat die Problematik ebenfalls erkannt und einen Entwurf für eine entsprechende Vergaberichtlinie erarbeitet, der diesem Ausschuss vorliegt.

 

Diese Vorlage sei ein Entwurf für eine Vergaberichtlinie, um Ergänzungen auch aus den anderen politischen Gruppen des Rates einfließen zu lassen, so Jelken.

 

Ausschussmitglied Weiss verdeutlicht, dass es generell zu wenig Bauplätze in der Stadt Wiesmoor gibt.

Die erarbeitete Richtlinie berücksichtige nach seiner Ansicht nicht den Personenkreis, der sich kein Eigenheim leisten könne und auf Mietwohnungen angewiesen ist. Auch diesem Umstand müsse man Rechnung tragen. Bauträger und Investoren dürfe man nicht generell ausschließen.

 

Ausschussmitglied Schlösser bemerkt, dass die hohe Verdichtung von Bauflächen in einem Baugebiet nicht wünschenswert sein kann, da dieses zu Konflikten führe.

 

BGM Völler erklärt, dass Vergaberichtlinien bereits andernorts angewandt werden und somit eine anerkannte Regelung sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder fragt nach dem weiteren Verfahrensweg.

 

Für den BGM ist der Entwurf eine Diskussionsgrundlage.

 

Die Ausschussmitglieder Jelken und Schlösser stellen jeweils den Antrag, den TOP in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen.

 

Ausschussmitglied Feiler würde eine zeitnahe Abarbeitung begrüßen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Anträge von den Ausschussmitgliedern Jelken und Schlösser abstimmen.

Hierzu erfolgt mit 8 Ja-Stimmen ein einstimmiger Beschluss.

Der TOP wird gemäß den Anträgen in die Fraktionen zur Beratung verwiesen.

 

Eine weitere Abstimmung gemäß der Vorlage findet nicht statt.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt diesen TOP.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vergaberichtlinie für Baugrundstücke in der vorgelegten Form zu beschließen.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig laut Anträge Schlösser u. Jelken, Verweis  zur Beratung an die Fraktionen

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zurückgestellt.