Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Gruppe WB hat am 11.05.2015 einen Antrag bezüglich des Umganges mit Bäumen der Stadt Wiesmoor vorgelegt. Im Antrag sind mehrere Baumfällungen angesprochen, diese werden in der Sitzung ausführlich erläutert.  

 

Der Ausschussvorsitzende verliest den Antrag der Gruppe Wiesmoorer Bündnis vom 11.05.2015.

 

Das Ausschussmitglied Weiss erhält das Wort und zeigt anhand einer Dokumentation über den Beamer exemplarisch auf, an welchen Stellen in der Stadt Wiesmoor bezüglich des Umgang mit Bäumen Handlungsbedarf besteht.

 

  1. Nachpflanzung der Linden am „Ehrenmal“
  2. Fällung einer Weide an der denkmalgeschützten Promenade nördlich der Resedawegbrücke
  3. Unberechtigte Fällung von Bäumen im Bereich der Ortseinfahrt aus Richtung Friedeburg,

Bereich Sonnenblumenweg

  1. Aktueller Planungsstand im Hinblick auf die Baumfällungen entlang des geplanten Radweges Wiesmoor/Friedeburg
  2. Baumfällungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 23 „Haferweg“, hier: 1. und 2. (Bestands-) Aufnahme enthält verschiedene Inhalte bez. der gefällten Bäume

 

Ausschussmitglied Weiss legt dem Ausschuss ein Angebot einer Baumschule vor, um die hohen Kosten einer Neuanschaffung und den Wert eines Baumes zu verdeutlichen. Laut Herrn Weiss soll es in anderen Kommunen eine Richtlinie zur Neuanpflanzung im Falle einer Fällung geben.

 

BGM Völler hat zu diesem TOP ebenfalls eine Präsentation vorbereitet, um exemplarisch die Vielfalt an Bäumen in Wiesmoor aufzuzeigen. Die Verwaltung gehe verantwortungsvoll mit Bäumen um. Für alle Baumfällarbeiten der letzten Jahre, z. B. Friedhof Mitte, gibt es entsprechende Gutachten, so der Bürgermeister.

 

Ausschussmitglied Schlösser wünscht die Aufstellung einer Baumschutzsatzung.

 

Herr D. Schoon von der Verwaltung äußert sich zunächst zu dem vorliegenden Angebot bezüglich der Neupflanzungen. Dieses Angebot stelle keinesfalls den Wert eines Baumes da. Die dort genannten Zahlen sind nicht gerichtsfest. Der Wert eines Baumes wird anhand eines Gehölzwertgutachtens ermittelt. Dieses ist ein genormtes Verfahren. Danach liegt der Wert der genannten Bäume bei ca. 3.500€ bis 4000€. Die Verwaltung hat bereits am 23.09.2013 im VA in ähnlicher Sache vorgetragen und um ein Meinungsbild gebeten. Es wurde seinerzeit gemäß dem Vorschlag der Verwaltung festgelegt, dass pro 10 cm Durchmesser widerrechtlich gefälltem Baum ein neuer Baum durch den Verursacher zu pflanzen sei. Der Verwaltung sei sehr wohl der Wert eines Baumes bewusst.

 

Zu den genannten o.g.  Punkten 1 - 5 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bezüglich der Nachpflanzung von Linden am „Ehrenmal“ hat es 2009 bereits einen entsprechenden VA-Beschluss gegeben. Die Umsetzung wurde nach Protesten seitens der Bevölkerung ausgesetzt. Es erfolgte nur ein radikaler Rückschnitt der Linden. Für die Verwaltung ist ein solcher Rückschnitt für die Linden jedoch  ein Tod auf Raten. Das Ergebnis zeige sich jetzt durch das Absterben und die teilweise vorhandene Fäulnis an den noch vorhandenen Bäumen.

 

Zur Fällung einer Weide am Nordgeorgsfehnkanal in Höhe der Resedawegbrücke wurde der Verwaltung auf Nachfrage bei der zuständigen Landesbehörde NLWKN mitgeteilt, dass der Baum ein Gefährdungspotenzial darstellte. Es gab auch keine Vorabinformationen durch den Kanalbetreiber, das NLWKN Aurich. Diese veranlasste die Fällung.

 

In Bezug auf die Baumfällungen entlang des geplanten Radweges Richtung Friedeburg erklärt die Verwaltung, dass während des Planfeststellungsverfahrens keine Beseitigung der Bäume vorgenommen werden darf. Als Planfeststellungsbehörde sei zudem der Landkreis Wittmund zuständig. Derzeit wird auf Nachfrage bei der Straßenbaubehörde als Bauträger die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen von öffentlicher und privater Seite erarbeitet.

Die geplante Fällung der Kastanien im Bereich der Ortseinfahrt Wiesmoor würde im Rahmen dieser Baumaßnahme durch die Straßenbaubehörde vollzogen.

Herr D. Schoon informiert den Ausschuss, dass es zu dieser Thematik bereits mehrfach private Anfragen gab. In einem Telefonat mit der Landesbehörde habe er nochmals auf die Problematik hingewiesen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Einwänder üblicherweise vor der Beschlussfassung nochmals zu einem Erörterungstermin geladen.

Für weitere Fragen diesbezüglich möge man sich an die Planfeststellungsbehörde (Landkreis Wittmund) wenden. 

 

Herr Schoon erklärt weiter, dass die genannten und gezeigten Fällungen im Baugebiet A23 „Haferweg“ nicht durch die Stadt Wiesmoor ausgeführt wurden. Der oder die Verursacher sind nunmehr jedoch schwer zu ermitteln. Auch die Stellung eines Strafantrages gegen Unbekannt zeigte kaum Wirkung, da die Verfahren regelmäßig eingestellt werden. Man muss sich jedoch  bewusst sein, dass man sich bei solchen Baumfällungen am fremden Eigentum zu schaffen macht und dies nicht geduldet werden kann.

 

Ausschussmitglied Weiss bedankt sich im Nachzug für die Fotodokumentation von Herrn Völler und möchte nochmals unterstreichen, dass er sein Interesse und den Wunsch an Nachpflanzung von Bäumen bekunden möchte. Die Regelung zur Nachpflanzung, behandelt im VA vom 23.09.2015, sollte ein wesentlicher Bestandteil der Baumschutzordnung sein, so Herr Weiss. Seinem Antrag sei hiermit genüge getan.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den TOP 7.

 


Abstimmungsergebnis: