Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I 2004 Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 1748) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBL. S. 434), sollte der Ausschuss / VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplanes B 12, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 15.09.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung des Bebauungsplanes B 6 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes B 1. Der Gesamtgeltungsbereich der Bebauungsplanänderungen umfasst einen Teilbereich zur Größe von ca. 0,7 ha südwestlich des Rotenburger Weges in Höhe Haus-Nr. 15 bis herangrenzend an die Privatstraße entlang des Lidl-Marktes/Ladenzeile zwischen Kaufhaus Behrends und dem Amaryllisweg. Der Geltungsbereich beider Bebauungsplanänderungen ist zusammengefasst in einen neuen Bebauungsplan mit der Kennziffer B 12. Für den genannten Geltungsbereich sollen vorhandene Mischgebiete in ein Allgemeines Wohngebiet zwecks Errichtung einer Wohnanlage mit Erschließung vom Rotenburger Weg aus umgewandelt werden. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 01.06.2015 die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015. 52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Anregungen und Bedenken zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen eine schriftliche und eine mündliche Stellungnahme vor. Die Unterlagen wurden von drei Personen eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf, Begründung, Schalltechnisches Gutachten) wurden allen Ratsmitgliedern am 07.09.2015 per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet diesen Tagesordnungspunkt und erteilt dem Planungsbüro Weinert aus Norden das Wort.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes B12 wird vom Planungsbüro Weinert, Herrn T. Weinert, erläutert. Im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes B12 soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden, in dem zentrumsnahe Wohnanlagen entstehen können. Durch den zukünftigen Bebauungsplan B12 werden Teilflächen der Bebauungspläne B1 und B6 überplant, diese verlieren somit ihre Rechtskraft nach Beschluss und Veröffentlichung des Bebauungsplanes B12, so Dipl.-Ing. Weinert.

 

Bezüglich der Schallimmissionen durch angrenzende Bereiche wird die Planung durch das Planungsbüro IEL aus Aurich begleitet. Das Planungsbüro hat ein entsprechendes Gutachten erarbeitet.

 

Das Ausschussmitglied Schlösser stellt den Antrag, die Einwohnerfragestunde für diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Diesem Antrag wird entsprochen.

 

Gemäß dem Antrag des Ausschussmitgliedes Schlösser wird die Einwohnerfragestunde für den Tagesordnungspunkt 8.3 vorgezogen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder erteilt Anwohner H. aus dem Zuschauerraum das Wort. Herr H. erklärt, dass er bereits am heutigen Vormittag persönlich beim Bürgermeister vorgesprochen habe, um eine Stellungnahme abzugeben.

 

Für Herrn H. sei zusätzlicher Wohnraum an dieser Stelle nicht angebracht. Der Einzelhandel in Wiesmoor würde in seiner weiteren Entwicklung empfindlich gestört. Er spreche auch im Namen des angrenzenden Kaufhauses. H. schlägt vor, ein derartiges Vorhaben auf dem ehemaligen Festhallengelände an der Marktstraße umzusetzen. Der Einzelhandel sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Wiesmoor und müsse sich auch im Hinblick auf die Filialisten weiterhin entwickeln können.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder richtet die Frage an Anwohner Herrn H.,  warum während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahme abgegeben wurde. Herr H. bekräftigt, dass ihm der Termin der öffentlichen Auslegung nicht bekannt war.

 

Der Bürgermeister Völler verliest die Eingabe des Anwohners H. vom heutigen Tage, 16.09.2015.  BGM Völler erklärt, dass die Stadt Wiesmoor die Entwicklung und Erweiterung des angrenzenden Kaufhauses immer befürwortet und unterstützt hat. Bereits vor der letzten Erweiterung des Kaufhauses gab es erhebliche Probleme mit der Raumordnung, so BGM Völler. Er macht deutlich, dass es für Wiesmoor als Grundzentrum derzeit schwierig sei, weitere Ansiedlungen im Einzelhandel zu etablieren. Die Stadt Wiesmoor sei für ein Grundzentrum für das Sortiment für den täglichen Bedarf überversorgt. Wiesmoor muss sich für eine weitere Ansiedlung im Rahmen der Einzelhandelskooperation OstFriesland ohnehin mit den umliegenden Kommunen abstimmen. Nach seinem Kenntnisstand hätten andere Anlieger sehr wohl Kenntnis über das Vorhaben am Rotenburger Weg, zeigten aber kein Interesse bezüglich der Flächen am Rotenburger Weg.

 

Aus dem Zuschauerraum erkundigt man sich nach der Art der Bebauung. Der im Zuschauerraum anwesende Bauherr J. erklärt, dass Eigentumswohnungen geplant sind. Bezüglich der Preisvorstellung für eine solche Wohnung erklärt der Bauherr, dass man für ein Informationsgespräch zur Verfügung stehe.

 

Der Ausschussvorsitzende erteilt auf Nachfrage aus dem Zuschauerraum bezüglich der Schallschutzmaßnahmen Herrn V. Gemmel vom Ing.-Büro IEL aus Aurich das Wort. Das Ing.-Büro IEL hat, wie bereits unter TOP 8.3 erwähnt, die schalltechnischen Berechnungen für das Vorhaben erstellt. Herr Gemmel erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass es in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet B12 einen stark frequentierten Parkplatz gebe, sodass Schallschutzmaßnahmen für dieses Projekt unumgänglich sind. Diese Maßnahmen sind vielseitig realisierbar. Vorzugsweise kommt eine grüne Lärmschutzwand im westlichen Planbereich in Betracht. Den Schallprognosen liegt eine Geschäftszeit von 8 – 22 Uhr für die anliegenden Einzelhändler zu Grunde.

 

Der Bauherr J.  lässt wissen, dass er ein persönliches Gespräch mit dem Geschäftsführer des angrenzenden Kaufhauses geführt habe, um die Planungen vorzustellen. Er macht deutlich, dass man ausreichend informiert habe. Das Vorhaben sei begrüßt worden, so der Bauherr.

 

Das Ausschussmitglied Jelken verweist auf den Bau der Ladenzeile. Die Stadt Wiesmoor und die Gemeinde Friedeburg hatten auf Grund einer anstehenden Klage gegen das Vorhaben schriftlich vereinbart, im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes B12 keine weiteren Ansiedlungen für den Einzelhandel zu ermöglichen. Nur so sei die Vollendung der Ladenzeile nach einem Baustopp ermöglicht worden. Dieses müsste Anlieger H. als damaligen Bauherrn bewusst sein.

 

Der Anlieger H. bedankt sich nochmals für die Unterstützung und bietet an, die Fläche innerhalb des zukünftigen Bebauungsplanes zu kaufen.

 

Das Planungsbüro Weinert macht nochmals deutlich, dass auch in einem Mischgebiet, wie es derzeit im Bebauungsplan festgesetzt ist, nur begrenzt lärmrelevante Ansiedlungen möglich sind. Der Schallleistungspegel sei bereits jetzt voll ausgeschöpft, sodass kein weiterer Einzelhandel an dem Standort stattfinden könne. Allgemeines Wohngebiet und angrenzendes Mischgebiet sind laut Weinert kompatibel, so dass für das angrenzende Mischgebiet keine Einschränkungen zu erwarten sind.

 

Das Ausschussmitglied de Buhr trägt vor, dass die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) neben einem Mischgebiet (MI) nur positiv für die derzeitigen Anwohner sein kann.

 

Anlieger H. bekräftigt nochmals, dass die Realisierung des Vorhabens den wirtschaftlichen Tod für den Einzelhandel in diesem Bereich bedeuten würde. Die Filialisten würden in die umliegenden Gemeinden abwandern.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder stellt fest, dass es aus dem Publikum keine weiteren Fragen gibt und schließt die Einwohnerfragestunde für diesen TOP um 18:45 Uhr.

 

Aus dem Zuschauerraum meldet sich Frau R. und stellt fest, dass die Einwohnerfragestunde gem. § 17 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung nicht ordnungsgemäß geschlossen wurde und erhält daraufhin vom Ausschussvorsitzenden Reder das Wort. Sie nennt einen bekannten Werbeslogan. Sie müsse der Diskussion entnehmen, dass es Klärungsbedarf gibt. Die betroffenen Parteien sollen sich nochmals in einem Gespräch austauschen.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder schließt daraufhin die Einwohnerfragestunde zum TOP 8.3 gem. § 17 i.V.m. § 23 der GO gegen 18:47 Uhr.

 

Das Ausschussmitglied Schlösser stellt den Antrag, den TOP 8.3 nochmals in die Fraktionen zu verweisen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit drei Zustimmungen, vier Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Das Ausschussmitglied Weiss wünscht eine Entscheidung zum TOP 8.3 zu vertagen. Bürgermeister Völler merkt an, man mit dem heutigen Beschluss keine Entscheidung bezüglich des Rechtskraft des Bebauungsplanes B12 auslöst. Hierfür sei ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Verwaltung verliest die Beschlussvorschläge a), b) und c).

 

Der Ausschussvorsitzende lässt gemäß der Beschlussvorlage zu TOP 8.3. a bis c abstimmen.

 

Herr Weiss lässt nochmals wissen, dass es der Gruppe WB nicht möglich sei, einen Beschluss zu fassen, da die Thematik nicht ausreichend erörtert werden konnte. Bürgermeister Völler erklärt, dass im Vorfeld ausreichend Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, um sich mit der Thematik auseinander zu setzen.  

 

Die Beschlussvorschläge a), b) und c) werden jeweils mit 6 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den TOP 8.3.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu a) Einstimmig gemäß Vorlage

 

Zu b) Einstimmig gemäß Vorlage

 

Zu c) Einstimmig gemäß Vorlage