Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Kindergartens mit einer Erhöhung eines Gesamtvolumens von rund 35.000 € zum 1.08.2016 entsprechend des dargelegten Verwaltungsvorschlages neu zu beschließen.


Sachverhalt:

Eine mögliche Erhöhung der Kindergartengebühren war mehrfach in der Diskussion. Bereits zu den Haushaltsberatungen 2015 wurde diese Thematik erörtert, eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht. Nunmehr hat der Arbeitskreis Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung vom 30.06.2015 nochmals eine Gebührenerhöhung angeregt.

Eine letztmalige Gebührenanpassung erfolgte im Jahre 2007. Damals wurden die Gebühren mit einem Gesamtvolumen von rund 30.000,00 € gesenkt, was beispielsweise einer Senkung im Eingangssatz bei einer vierstündigen Betreuung von 20,64% entsprach.

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung und des allgemeinen Defizits im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ist auch die Verwaltung der Ansicht, nochmals über eine Erhöhung der Kindergartengebühren zum 1.08.2016 nachzudenken.


Auch in zahlreichen umliegenden Kommunen sind Kindergartengebührenerhöhungen geplant, beziehungsweise bereits teilweise beschlossen. Eine Übersicht, ermittelt durch die Gemeinde Großefehn, ist beigefügt. Der Gebührenrahmen in den einzelnen Kommunen ist höchst unterschiedlich, Wiesmoor bewegt sich bei der jetzigen Gebührenordnung im Eingangssatz im untersten Rahmen, im Höchstsatz dagegen jedoch im oberen Bereich.

Das Gesamtvolumen einer möglichen Erhöhung bedarf der Bewertung und der Beschlussfassung der Gremien ebenso wie die Ausgestaltung der einkommensabhängigen Gebührentabelle. Die grundsätzliche Systematik der Einkommens- und Gebührenermittlung sollte beibehalten werden. Bei der Entscheidungsfindung sind folgende Punkte beachtenswert:

1. Eine gleichmäßige prozentuale Erhöhung der einzelnen Gebührenstufen ist nicht ratsam. Im Falle einer gleichmäßigen Erhöhung entstünden enorme Erhöhungen im Höchstsatz, was zur Folge haben wird, dass sich einkommensstarke Gebührenpflichtige andere Betreuungsformen suchen könnten.

2. Eine abgestufte Erhöhung um Festbeträge wird von der Verwaltung favorisiert.


3. Die Gebührensätze im Eingangsbereich liegen derzeit im unteren Bereich. Eine Erhöhung in diesen Stufen würde nur die Hälfte der derzeit 74 Gebührenpflichtigen des Eingangssatzes belasten, da der andere Teil dieses Personenkreises wirtschaftliche Jugendhilfe über den Landkreis Aurich bezieht. Bei den geringen Gebühren in diesem Bereich wird derzeit quasi der Landkreis Aurich entlastet.

4. Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes und zur Vermeidung einer mangelnden Akzeptanz in der Elternschaft ist von einer Erhöhung im laufenden Kindergartenjahr abzuraten. Die Verwaltung schlägt deshalb eine Gebührenerhöhung zum 1.08.2016 vor.

5. Eine Erhöhung im vorgestellten Rahmen hätte zusätzlich eine Einsparung von rund 6.000 € bei den Betriebskostenzuschüssen bei den Kindergärten Tiddeltopp und Waldkindergarten zur Folge.

Die Verwaltung hat mehrere Berechnungsvorschläge erarbeitet, die der Vorlage beigefügt sind. Die Verwaltung favorisiert den Vorschlag 1 mit einem Gesamtvolumen von rund 35.000 €, welches einer allgemeinen Gebührenerhöhung von 13% entspricht. Dieser Satz liegt noch unter dem Wert eines Inflationsausgleiches seit dem Jahr 2007.

Ausgehend von diesem Vorschlag sind dieser Vorlage mehrere Beispielrechnungen beigefügt, die veranschaulichen sollen, wie sich die vorgeschlagene Gebührenerhöhung tatsächlich auf die einzelnen Gebührenpflichtigen aus ausgewählten Einkommensstufen und bei bestimmten Haushaltsgrößen auswirkt.

Die jetzige Gebührenordnung ist der Vorlage ebenfalls beigefügt. Sofern ein grundsätzlicher Empfehlungsbeschluss über eine Gebührenerhöhung gefasst wird, ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, diese, sowie auch die eigentliche Satzung ebenfalls mit dem Ziel der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten neu beschließen zu lassen.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon geht noch einmal kurz auf die Vorlage ein.

 

BGM Völler nimmt um 16.35 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ausschussmitglied Viktor Fast verlässt die Sitzung um 16.36 Uhr.

 

Horst-Dieter Schoon geht auf die neuen Gebühren ein und erklärt noch einmal die vorliegenden Rechenbeispiele.

 

Ausschussvorsitzende Friederike Dirks bedankt sich bei Horst-Dieter Schoon für den Vortrag.

 

Aus der Ausschussmitte ist man sich einig, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen. Seitens der GfW kann man mit dem erarbeiteten Vorschlag 1 der Verwaltung laut Ausschussmitglied Wolfgang Sievers gut leben.

 

Da es laut Ausschussmitglied Andreas Hölmer noch viele finanzielle Ungereimtheiten der Stadt Wiesmoor gibt, lehnt die Gruppe WB die Erhöhung der Kindergartengebühr ab.

 

Den Satz, dass es viele finanzielle Ungereimtheiten der Stadt Wiesmoor gibt, möchte BGM Völler so nicht stehen lassen. Dieses sollte genau benannt werden, was damit gemeint ist. Laut Herrn Völler beträgt der kommunale Zuschuss der Stadt Wiesmoor jetzt schon 70 %. Die restlichen 30 % werden finanziert zum einem vom Landkreis Aurich und zum anderen durch Elternbeiträge.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon ergänzt die Aussagen des BGM und zeigt anhand der Zahlen aus dem Jahr 2012/2013, dass die Stadt Wiesmoor schon damals einen Zuschussbetrag pro Kind in Höhe von 2.500,00 € jährlich zahlte.

 

Ausschussmitglied Klaus-Dieter Reder, CDU, trägt vor, dass sich die CDU zwar mit der Erhöhung schwer getan habe (Stichwort: junge Familien), aber man auch von der Realität hier eingeholt wird und man somit mit dieser moderaten Erhöhung leben kann.

 

Ausschussmitglied Sievers bittet allerdings auch in Zukunft darauf zu achten, dass Angebote für Familien weiter vorgehalten werden.

 

Abschließend ergänzt Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon, dass die Kindergärten der Stadt Wiesmoor in vielen Bereichen qualitativ super dastehen (Stichwort: Gütesiegel u. flexible Öffnungszeiten). Auch war die Stadt Wiesmoor Vorreiter, was die dritte Kraft in Krippengruppen betrifft. Des Weiteren teilt er mit, dass, sollte es zur Abstimmung des Vorschlages 1 kommen, kurzfristig auch die Gebührenordnung bzw. die Kindergartensatzung in textlicher Form dem heutigen Standard angepasst werden soll.

 

Mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen wird der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Kindergartens mit einer Erhöhung des Gesamtvolumens von rd. 35.000,00 € zum 01.08.2016 entsprechend des dargelegten Verwaltungsvorschlages zu beschließen.   


Abstimmungsergebnis: