Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat einen ersten Grobentwurf der kommunalen Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Aurich erstellt. Wie in der letzten Ratssitzung von der Verwaltung zugesagt, wurde dieser Entwurf allen Ratsmitgliedern am 21.08.2015 per Email bzw. in gedruckter Form zugesandt. Einige Rückmeldungen zu diesem Entwurf liegen der Verwaltung vor. Entsprechende Einarbeitungen werden erfolgen. Zu diesem TOP tagte am 12.10.2015 nochmals der Arbeitskreis der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. In der öffentlichen Fachausschusssitzung wurde dann die kommunale Stellungnahme vorgestellt.  Diese wurde in der VA-Sitzung am heutigen Tage vorgetragen und beinhaltet die Punkte, die am 14.10.2015 allen Ratsmitgliedern per Email übersandt wurden.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen leitet seinen Vortrag mit den zeitlichen Eckdaten der Stellungnahme ein. Er erklärt ergänzend, dass heute in der vorherigen VA-Sitzung ein entsprechender Empfehlungsbeschluss inkl. der verwaltungsseitigen Erweiterung, die nach Rücksprache mit Frau Sobotta vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, abgestimmt ist, gefasst wurde.

 

Fachbereichsleiter 3, Herr Bohlen, trägt die knapp 15-seitige Stellungnahme noch einmal detailliert vor. BGM Völler bedankt sich bei ihm und den Mitarbeitern für die Erstellung dieses Entwurfes und bittet um Zustimmung. Es folgt die interne Aussprache.

 

Ratsmitglied Harms, CDU, lobt ebenfalls die Arbeit des Fachbereiches und erläutert, dass er selber seit Jahren für die Westseite Wiesmoors kämpft. Dieses wurde nach seiner Ansicht hervorragend mit in die Stellungnahme eingearbeitet.

 

Ratsmitglied Weiss, WB, erklärt, dass er ebenfalls die Stellungnahme in Ordnung findet. Es wurde alles mit eingepflegt. Nach seiner Ansicht ist jedoch der einzige Wertmutstropfen, dass keine klaren Äußerungen zur Windenergie (keine Höhenbegrenzungen) getätigt werden. Dieses ist für ihn sehr schwer nachzuvollziehen. Er befürchtet, dass in ein paar Jahren Windkraftanlagen Höhen von 200 m erreichen. Aus diesem Grunde sollten Höherbegrenzungen grundsätzlich mit aufgenommen werden. Herr Weiss liest dazu nochmal den maßgeblichen Satz seines Antrages, der mit aufgenommen werden soll, vor. Er ist der Ansicht, dass auch die Stellungnahme des Ingenieurbüros Thalen diese Forderung unterstützt. Hier heißt es zwar, dass grundsätzlich keine Höhenanforderungen festzusetzen sind, die Planungshoheit für die Windkraftanlagen jedoch bei den Gemeinden liegt. Herr Weiss bekräftigt deshalb nochmals seine Forderung, Höhenbegrenzungen mit einpflegen zu lassen, auch beim Repowering. Dieses ist die einzige zentrale Forderung, die nach Ansicht des Wiesmoorer Bündnisses in der Stellungnahme noch fehlt. Herr Weiss beantragt deshalb, dass über diesen Punkt einzeln abgestimmt wird.

 

Ratsmitglied Reder, CDU, warnt davor, sich mit einer Höhenbegrenzung neuen technischen Möglichkeiten zu entziehen, da man derzeit nicht die Entwicklung der Technik kennt. Größere Anlagen müssen nicht unbedingt eine höhere Belastung für Bürger bedeuten. Man sollte sich das nicht jetzt schon verbauen und später im Einzelfall sachgerecht entscheiden. Weiterhin bemängelt Herr Reder die sehr kurzfristige Änderungsforderung, obwohl bereits Beschlüsse im Arbeitskreis und im Fachausschuss vorliegen. Er wird daher diesem Antrag nicht zustimmen.

 

Fachbereichsleiter Bohlen gibt ergänzend noch den Hinweis, dass in der Stellungnahme des Ingenieurbüros Thalen eindeutig drin steht, dass eine Höhenbegrenzung in einem RROP nichts zu suchen haben.  

 

Ratsmitglied J. Kleen, SPD, ergänzt, dass sich die doppelfunktionellen Ratsmitglieder (Kreis- und Stadtratsmitglieder) schon länger (teilweise über Jahre) mit der Thematik beschäftigt haben. Er weist darauf hin, dass vieles, was in Wiesmoor entwickelt wurde, schon in dem Entwurf des RROP des Landkreises Aurich mit eingearbeitet wurde. Er spricht sich gegen den Einwand von Ratsmitglied Weiss mit einem Zitat des Ersten Kreisrates, Dr. Puchert, aus, in dem es heißt „eine Negativplanung hat in einer Stellungnahme nichts zu suchen und ist von vornherein zum Scheitern verurteilt“. Er wird deshalb dieser Forderung nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Weiss, WB, fügt ergänzend hinzu, dass seine Unterlagen schon länger vorliegen. Er sieht hier vordergründig das Schutzbedürfnis für die Bevölkerung. Deshalb ist es nach seiner Ansicht äußerst wichtig, dieses mit aufzunehmen. Er glaubt nicht, dass die technische Entwicklung zukünftig positiv wird. Nach seiner Ansicht werden die Windräder nicht kleiner.  Er wundert sich, dass die „großen Fraktionen“ dies nicht mit aufnehmen wollen. Nach seiner Ansicht muss die Windkraft erträglich für die Bevölkerung mit eingepflegt sein.

 

Ratsmitglied Sievers, GfW, sieht die Stellungnahme für Wiesmoor in vielen Teilen positiv aufgestellt (Einzelhandel, Torfabbau), fordert in Sachen Windenergie jedoch ein klares Bekenntnis. Alle haben bisher an einem Strang gezogen, Problem ist und bleibt jedoch die Windenergie. Unterschiedliche Meinungen sind zwar erlaubt, die GfW ist in Sachen Windenergie jedoch ganz klar anderer Meinung. Statt im LROP 2012 vorgesehener 250 MW werden im gesamten Landkreis Aurich derzeit schon ca. 840 MW, Tendenz Richtung 1.000 MW, Energie aus der Nutzung von Windkraft erzeugt. Nach seiner Ansicht wird die Natur total kaputt gemacht. Als Beispiel nennt er hier das ehemalige Kasernengelände. Nach seiner Ansicht muss Schluss damit sein, was man der Natur damit antut. Er wird deshalb der in der Stellungnahme getätigten Aussage zur Windenergie in der jetzigen Form nicht zustimmen.

 

Fachbereichsleiter 3, Herr Bohlen, gibt zu bedenken, dass die Stadt Wiesmoor nicht in die Planungshoheit der anderen Gemeinden eingreifen kann. Es handelt sich hierbei schließlich eindeutig um das RROP des Landkreises.

 

Ratsmitglied Schlösser, GfW, versteht nicht, warum man sich an diesem Punkt zerbeißt. Schließlich handelt es sich nach seiner Ansicht doch nur um eine Willenserklärung der Stadt Wiesmoor.  


Abstimmungsergebnis: