Sachverhalt:
Die Verwaltung hat
einen ersten Grobentwurf der kommunalen Stellungnahme zum Entwurf des
Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Aurich erstellt. Wie in der
letzten Ratssitzung von der Verwaltung zugesagt, wurde dieser Entwurf allen
Ratsmitgliedern am 21.08.2015 per Email bzw. in gedruckter Form zugesandt.
Einige Rückmeldungen zu diesem Entwurf liegen der Verwaltung vor. Entsprechende
Einarbeitungen werden erfolgen. Zu diesem TOP tagte am 12.10.2015 nochmals der
Arbeitskreis der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. In der öffentlichen
Fachausschusssitzung wurde dann die kommunale Stellungnahme vorgestellt. Diese wurde in der VA-Sitzung am heutigen
Tage vorgetragen und beinhaltet die Punkte, die am 14.10.2015 allen
Ratsmitgliedern per Email übersandt wurden.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen leitet seinen Vortrag mit den zeitlichen Eckdaten der
Stellungnahme ein. Er erklärt ergänzend, dass heute in der vorherigen
VA-Sitzung ein entsprechender Empfehlungsbeschluss inkl. der
verwaltungsseitigen Erweiterung, die nach Rücksprache mit Frau Sobotta vom Büro
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, abgestimmt ist, gefasst
wurde.
Fachbereichsleiter
3, Herr Bohlen, trägt die knapp 15-seitige Stellungnahme noch einmal
detailliert vor. BGM Völler bedankt sich bei ihm und den Mitarbeitern für die
Erstellung dieses Entwurfes und bittet um Zustimmung. Es folgt die interne
Aussprache.
Ratsmitglied
Harms, CDU, lobt ebenfalls die Arbeit des Fachbereiches und erläutert, dass er
selber seit Jahren für die Westseite Wiesmoors kämpft. Dieses wurde nach seiner
Ansicht hervorragend mit in die Stellungnahme eingearbeitet.
Ratsmitglied
Weiss, WB, erklärt, dass er ebenfalls die Stellungnahme in Ordnung findet. Es
wurde alles mit eingepflegt. Nach seiner Ansicht ist jedoch der einzige
Wertmutstropfen, dass keine klaren Äußerungen zur Windenergie (keine
Höhenbegrenzungen) getätigt werden. Dieses ist für ihn sehr schwer
nachzuvollziehen. Er befürchtet, dass in ein paar Jahren Windkraftanlagen Höhen
von 200 m erreichen. Aus diesem Grunde sollten Höherbegrenzungen grundsätzlich
mit aufgenommen werden. Herr Weiss liest dazu nochmal den maßgeblichen Satz
seines Antrages, der mit aufgenommen werden soll, vor. Er ist der Ansicht, dass
auch die Stellungnahme des Ingenieurbüros Thalen diese Forderung unterstützt.
Hier heißt es zwar, dass grundsätzlich keine Höhenanforderungen festzusetzen sind,
die Planungshoheit für die Windkraftanlagen jedoch bei den Gemeinden liegt.
Herr Weiss bekräftigt deshalb nochmals seine Forderung, Höhenbegrenzungen mit
einpflegen zu lassen, auch beim Repowering. Dieses ist die einzige zentrale
Forderung, die nach Ansicht des Wiesmoorer Bündnisses in der Stellungnahme noch
fehlt. Herr Weiss beantragt deshalb, dass über diesen Punkt einzeln abgestimmt
wird.
Ratsmitglied
Reder, CDU, warnt davor, sich mit einer Höhenbegrenzung neuen technischen
Möglichkeiten zu entziehen, da man derzeit nicht die Entwicklung der Technik
kennt. Größere Anlagen müssen nicht unbedingt eine höhere Belastung für Bürger
bedeuten. Man sollte sich das nicht jetzt schon verbauen und später im
Einzelfall sachgerecht entscheiden. Weiterhin bemängelt Herr Reder die sehr
kurzfristige Änderungsforderung, obwohl bereits Beschlüsse im Arbeitskreis und
im Fachausschuss vorliegen. Er wird daher diesem Antrag nicht zustimmen.
Fachbereichsleiter
Bohlen gibt ergänzend noch den Hinweis, dass in der Stellungnahme des
Ingenieurbüros Thalen eindeutig drin steht, dass eine Höhenbegrenzung in einem
RROP nichts zu suchen haben.
Ratsmitglied J.
Kleen, SPD, ergänzt, dass sich die doppelfunktionellen Ratsmitglieder (Kreis-
und Stadtratsmitglieder) schon länger (teilweise über Jahre) mit der Thematik
beschäftigt haben. Er weist darauf hin, dass vieles, was in Wiesmoor entwickelt
wurde, schon in dem Entwurf des RROP des Landkreises Aurich mit eingearbeitet
wurde. Er spricht sich gegen den Einwand von Ratsmitglied Weiss mit einem Zitat
des Ersten Kreisrates, Dr. Puchert, aus, in dem es heißt „eine Negativplanung
hat in einer Stellungnahme nichts zu suchen und ist von vornherein zum
Scheitern verurteilt“. Er wird deshalb dieser Forderung nicht zustimmen.
Ratsmitglied Weiss,
WB, fügt ergänzend hinzu, dass seine Unterlagen schon länger vorliegen. Er
sieht hier vordergründig das Schutzbedürfnis für die Bevölkerung. Deshalb ist
es nach seiner Ansicht äußerst wichtig, dieses mit aufzunehmen. Er glaubt
nicht, dass die technische Entwicklung zukünftig positiv wird. Nach seiner
Ansicht werden die Windräder nicht kleiner.
Er wundert sich, dass die „großen Fraktionen“ dies nicht mit aufnehmen
wollen. Nach seiner Ansicht muss die Windkraft erträglich für die Bevölkerung
mit eingepflegt sein.
Ratsmitglied
Sievers, GfW, sieht die Stellungnahme für Wiesmoor in vielen Teilen positiv
aufgestellt (Einzelhandel, Torfabbau), fordert in Sachen Windenergie jedoch ein
klares Bekenntnis. Alle haben bisher an einem Strang gezogen, Problem ist und
bleibt jedoch die Windenergie. Unterschiedliche Meinungen sind zwar erlaubt,
die GfW ist in Sachen Windenergie jedoch ganz klar anderer Meinung. Statt im
LROP 2012 vorgesehener 250 MW werden im gesamten Landkreis Aurich derzeit schon
ca. 840 MW, Tendenz Richtung 1.000 MW, Energie aus der Nutzung von Windkraft
erzeugt. Nach seiner Ansicht wird die Natur total kaputt gemacht. Als Beispiel
nennt er hier das ehemalige Kasernengelände. Nach seiner Ansicht muss Schluss
damit sein, was man der Natur damit antut. Er wird deshalb der in der
Stellungnahme getätigten Aussage zur Windenergie in der jetzigen Form nicht
zustimmen.
Fachbereichsleiter
3, Herr Bohlen, gibt zu bedenken, dass die Stadt Wiesmoor nicht in die
Planungshoheit der anderen Gemeinden eingreifen kann. Es handelt sich hierbei
schließlich eindeutig um das RROP des Landkreises.
Ratsmitglied Schlösser, GfW, versteht nicht, warum man sich an diesem Punkt zerbeißt. Schließlich handelt es sich nach seiner Ansicht doch nur um eine Willenserklärung der Stadt Wiesmoor.
Abstimmungsergebnis: